St.Galler Patentschriften
Titel
St.Galler Patentschriften
Signatur
ZW
Stufe
Abteilung
Entstehungszeitraum
1888-1968
Archivalienart
Dokument
Ausprägung
analog
Laufmeter
3.50
Enthält
Bestandesgeschichte: Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum (ehemals Eigenössisches Amt für Geistiges Eigentum) schloss im Jahr 1999 die Patentbibliotheken Genf, Lugano und Wil. Ab diesem Zeitpunkt sollten Patentschriften ausschliesslich im Internet einzusehen sein und die analogen Patentschriften vernichtet werden. Unter der Federführung des Staatsarchivs Thurgau fand anfangs 2000 eine "Rettungsaktion" statt, indem alle analogen Patentschriften gesichert wurden. Anschliessend wurden die Patentschriften nach Kantonen sortiert und den entsprechenden Staatsarchiven zur Übernahme angeboten. Die dem Kanton St.Gallen zugeordneten Patentschriften gelangten am 9. Oktober 2000 ins Staatsarchiv St.Gallen.
Form und Inhalt: Die Abteilung umfasst Patente st.gallischer Provenienz (Sitz der Firmen im Kanton St.Gallen bzw. Patentinhaber/Patentinhaber im Kanton St.Gallen wohnhaft). Teilweise ist neben dem Patent auch die Auslegeschrift vorhanden, in wenigen Fällen liegt ausschliesslich die Auslegeschrift vor (Auslegeschrift: Druckschrift der geprüften und angenommenen Anmeldung, damit Dritte die Möglichkeit hatten, Einspruch zu erheben).
Bewertung/Kassation: Die Patente wurden integral ins Staatsarchiv übernommen, einzig Dubletten wurden kassiert.
Ordnung und Klassifikation: Die Abteilung wurde in drei Bestände unterteilt. Die Gliederung orientiert sich an den Ordnungssystemen des Eidgenössischen Amts für Geistiges Eigentum, die im Verlaufe der Zeit mehrere Anpassungen erlebten. Der Bestand ZW 1 korrespondiert mit dem Ordnungssystem, das bis 1907 Gültigkeit hatte (vgl. Eidgenössischen Amt für Geistiges Eigentum, Verzeichnis der Erfindungsklassen, Jahre 1890-1907). 1908 führte das Eidgenössische Amt für Geistiges Eigentum verfeinerte Ordnungsklassen mit Unterklassen ein (vgl. Eidgenössischen Amt für Geistiges Eigentum, Verzeichnis der Erfindungsklassen, Jahre 1908-1958). Der Bestand ZW 2 basiert auf diesem Ordnungssystem. 1958 schliesslich übernahm das Eidgenössische Amt für Geistiges Eigentum das damals gültige deutsche Ordnungssystem, das nochmals differenzierter ausfiel und die Grundlage für den Bestand ZW 3 bildet (vgl. Gruppeneinteilung der Patentklassen, bearbeitet vom deutschen Patentamt, Ausgabe für die Schweiz, 1958).
Innerhalb der Bestände umfasst die Signatur jeweils die Ordnungsklasse der Patentschrift sowie eine fortlaufende Nummer, die vom Eidgenössischen Amt für Geistiges Eigentum vergeben wurde. Das Feld "Entstehungszeitraum" beinhaltet das Datum, an welchem das Gesuch eingereicht oder das Patent eingetragen wurde. Im Feld "Enstehungszeitraum, Anm." ist - sofern auf dem Patent vermerkt - das Datum der Veröffentlichung eingetragen.
Schutzfrist
Unbekannt
Schutzfristkategorie
Freie Benutzung (0 Jahre)
Bewilligung
Staatsarchiv
Zugänglichkeit
Archivmitarbeiter/-innen
Physische Benutzbarkeit
Erschwert möglich