Enthält
Die Entscheide betreffen die "Übertragung der elterlichen Gewalt an eine aussereheliche Mutter" (Art. 311 Abs. 2 und Art. 324 Abs. 3 ZGB) und den "Entzug der elterlichen Gewalt einer ausserehelichen Mutter" (Art. 311 Abs. 2, Art. 324 Abs. 3 und Art. 285 ZGB).