Psychiatrie-Dienste Süd (1847-2012)
Titel
Psychiatrie-Dienste Süd (1847-2012)
Stufe
Fonds
Entstehungszeitraum
1837-2011
Existenzzeitraum
1847-
Synonyme
Heil- und Pflegeanstalt St.Pirminsberg (1847-1966)
Kantonale Psychiatrische Klinik St.Pirminsberg (ab 1967)
St.Gallische Psychiatrie-Dienste Region Süd (ab 1997, Klinik St.Pirminsberg und Regionale Psychiatrie-Zentren)
Geographische Angaben (Adresse)
Klosterweg, 7312 Pfäfers
Rechtsform
Verwaltungseinheit
Rechtsgrundlagen
Die zentrale rechtliche Grundlage bildet die "Verordnung über die medizinische und betriebliche Organisation der kantonalen Spitäler, psychiatrischen Kliniken und Laboratorien" vom 17. Juni 1980 (sGS 321.11). Als Handlungsgrundlage dient die jährlich neu ausgestellte und unterzeichnete Leistungsvereinbarung mit den kantonalen Gesundheitsbehörden, die den Umfang und die Qualität des Versorgungsangebots sowie die Kostenbeteiligung des Kantons regelt. Zu nennen ist weiter das "Kantonale Psychiatrie-Konzept" vom Mai 1988, das die Sozialpsychiatrie für Kinder, Jugendliche und Erwachsene regelt. Der forensische Bereich stützt sich auf das Strafrecht (StGB, Art. 19, 59 bis 61 und 63) und das Zivilrecht (ZGB, Art. 369 und 370) ab.
(Amts-)Leitung
Klinik St.Pirminsberg, Chefärzte:
1847-1856: Heinrich Ellinger
1857-1864: Josef Stucki
1864-1872: August Zinn
1872-1879: Hugo Henne
1879-1889: Otto Weller
1889-1898: Ernst Laufer
1898-1931: Viktor Häberlin
1931-1933: Werner Würth
1933-1949: Otto Wirth
1949-1960: Hans Wehrle
1960-1981: Ceslav Bielinski
1982-1986: Joseph Ausländer
1986-1996: Hans-Peter Wengle
Seit 1996: Thomas Meier
St.Gallische Psychiatrie-Dienste Süd, CEO:
Ab 1997: Christoph Eicher
Behördengeschichte
Klinik St.Pirminsberg:
1845: Das ehemalige Benediktinerkloster in Pfäfers wird vom Kantonsrat als Standort für eine kantonale psychiatrische Anstalt festgesetzt.
1847: Eröffnung der Heil- und Pflegeanstalt St.Pirminsberg. Die Anstalt ist direkt dem Departement des Innern unterstellt. Für die Aufsicht ernennt der Kanton zwei Inspektoren.
1849: Zuordnung zum Baudepartement.
1852: Angliederung des landwirtschaftlichen Gutsbetriebs"St. Margarethenberg".
1863: Zuordnung zum Departement des Innern.
1866: Zuordnung zum Polizeidepartement.
1886: Erstellung eines Verwaltungsgebäudes, einer Waschküche, eines Holzschopfs, mehrerer Werkstätten und zweier Badelokale in den "Abteilungen für Unruhige".
1891: Zuordnung zum Departement des Innern.
1898: In Wil wird aufgrund von Platzproblemen eine zweite psychiatrische Anstalt eröffnet (Asyl Wil).
1903: Ersetzung der Inspektoren durch eine ständige Aufsichtskommission.
1907/08: Bau von zwei geschlechtergetrennten Pavillons.
1941: Zuordnung zum Justiz- und Sanitätsdepartement.
1975-80: Bau eines Wirtschaftsgebäudes, einer Schreinerei, Wäscherei, Schlosserei, Malerwerkstatt, von Therapieräumen, eines Personalhauses, von Lagerräumen und eines neuen Aufnahmehauses.
1999: Aufgabe des Gutsbetriebs aus wirtschaftlichen Gründen und aufgrund der inzwischen bescheidenen therapeutischen Bedeutung.
2001: Projektierungsarbeiten umfangreicher baulicher Massnahmen.
2006: Regierung und Kantonsrat beschliessen den Bau eines Zentrums für Alterspsychiatrie.
Regionale Psychiatrie-Zentren:
1971: Regierung und Kantonsrat beschliessen die Errichtung ambulanter sozialpsychiatrischer Beratungsstellen. Zur regionalen Verankerung werden Trägervereine gegründet.
1975: Gründung der sozialpsychiatrischen Beratungsstelle für die Region Rheintal in Heerbrugg.
1982: Gründung der sozialpsychiatrischen Beratungsstelle für die Regionen Gaster und See in Uznach.
1985: Gründung der sozialpsychiatrischen Beratungsstelle für die Regionen Sarganserland und Werdenberg in Sargans.
St.Gallische Psychiatrie-Dienste Süd:
1997: Der Kanton teilt die psychiatrische Versorgung in die Sektoren Nord und Süd auf. Mit dem Zentrum Wil werden die kantonalen Psychiatrischen Dienste Sektor Nord, mit dem Zentrum Pfäfers die St.Gallischen Psychiatrie-Dienste Süd gegründet. Die sozialpsychiatrischen Beratungsstellen werden in die Sektoren integriert. Den Psychiatrie-Diensten Süd werden die Beratungsstellen in Uznach, Sargans (heute Trübbach) und Heerbrugg zugeteilt.
Tätigkeitsbereich (Behördenkompetenzen)
Aufgabe der Psychiatrie-Dienste Süd ist, für die Bevölkerung der Regionen Rheintal, Werdenberg, Sarganserland und See-Gaster die medizinisch-psychiatrische, psychotherapeutische und psychosoziale Basisversorgung sicherzustellen.
Die Klinik St.Pirminsberg in Pfäfers bildet die regionenübergreifende stationäre Einrichtung und ist in diesem Bereich auch für das Fürstentum Liechtenstein zuständig. Die Klinik ist unterteilt in die Abteilungen "Allgemeine Psychiatrie" und "Spezialisierte Psychiatrie" (z.B. Alterspsychiatrie und Suchtmedizin). Als "Ergänzende Dienste" kommen Institutionen übergreifende Angebote wie die Migrationspsychiatrie hinzu. Hervorzuheben ist, dass die Klinik St.Pirminsberg einen hohen Anteil an Suchtpatientinnen und -patienten betreut.
Die Klinikleitung setzt sich aus der medizinischen Leitung, dem CEO und eines Vertreters der Pflegedirektion zusammen. Folgendes sind die Hauptaufgaben der Klinikleitung: Koordination des Gesamtbetriebs, Erlass von Weisungen für den Klinikbetrieb und für die Patientinnen und Patienten, Stellungnahmen zuhanden der Aufsichtsbehörden in Fragen der Klinikplanung, Anträge auf bauliche Massnahmen und Stellungnahmen zu Bauvorhaben, Beratung des jährlichen Voranschlages zuhanden der Spitalkommission, Überwachung der Kreditverwendung, Vorschläge zuhanden der Spitalkommission für die Wahl von Chefärzten.
Die drei regionalen Psychiatrie-Zentren stellen die ambulante psychiatrische Versorgung sicher. Sie verfügen jeweils über einen "Allgemein psychiatrischen Dienst" und einen "Alterspsychiatrischen Dienst", welche wiederum verschiedene Bereiche umfassen (z.B. Präventivpsychiatrie, Konsiliar- und Liaisonpsychiatrie, Koordinierte Intervention).
Der Forensische Dienst erstellt auf Auftrag Gutachten in den Gebieten des Strafrechts, des Zivilrechts und des Versicherungsrechts (z.B. Einschätzung der Schuldfähigkeit, Arbeitsfähigkeit, vormundschaftliche Massnahmen, Deliquenzprognosen).
Die Zentralen Dienste sind die für die Administration und Infrastruktur zuständig.
Das Gesundheitsdepartement übt die unmittelbare Aufsicht über die Psychiatrie-Dienste Süd aus. Es hat insbesondere folgende Aufgaben: Vorbereitung der Sitzungen der Spitalkommissionen und Verantwortung für die Ausführung ihrer Beschlüsse, Abschluss der Anstellungsverträge leitender Personen und Genehmigung der Ausbildungsverträge mit Schulen der Gesundheitspflege.
Die Spitalkommission erlässt die Hausordnung und weitere interne Reglemente, berät wichtige Planungsfragen medizinischer, baulicher und betrieblicher Art, berät den jährlichen Voranschlag zuhanden des Regierungsrates, nimmt Jahresrechnung und Jahresbericht entgegen, beantragt dem Regierungsrat die Wahl leitender Personen und bestimmt die Leitung des Pflegedienstes.
Administrative Strukturen
Die St.Gallischen Psychiatrie-Dienste Süd sind dem Gesundheitsdepartement unterstellt und gliedern sich in die Klinik, die drei Regionalen Psychiatrie-Zentren und die Zentralen Dienste. Geführt werden die St.Gallischen Psychiatrie-Dienste Süd von einer Klinikleitung, die sich aus dem CEO, der medizinischen Leitung und einem Vertreter der Pflegedirektion zusammensetzt. Für die Aufsicht ist die Spitalkommission zuständig.
Parallelüberlieferungen
Regierungs- und Kantonsrat: In den Regierungsrats- und Kantonsratsprotokollen sowie den dazugehörigen Akten ist die Rolle des Kantons zur Sicherung der psychiatrischen Versorgung dokumentiert. Als Schwerpunkte sind Entscheide in den Bereichen Rechtsgrundlagen, Finanzen, Bau- und Raumwesen und Einstellung leitender Personen zu nennen.
Gesundheitsdepartement: Beim Gesundheitsdepartement sind die Personaldossiers und Anstellungsverträge zu Chefärzten und Ärztinnen und Ärzten vorhanden sowie Unterlagen zum Rechnungswesen. Weiter Entstehen beim Gesundheitsdepartement statistische Angaben zum Psychiatriebereich.
Spitalkommission: Bei der Spitalkommission entstehen Protokollserien.
Amtsberichte: In den Amtsberichten wird jährlich in summarischer Form über die Klinik St.Pirminsberg bzw. seit 1997 über die Psychiatrie-Dienste Süd Bericht erstattet. Teilweise sind auch statistische Angaben zu Patientenzahlen, Krankentagen, Aufenthaltsdauer und Kosten zu finden. Die regionalen Psychiatrie-Zentren sind erst ab 1997 in den Amtsberichten vertreten.
Ausführlicher sind die Jahresberichte der Klinik St.Pirminsberg, welche ebenfalls Statistiken enthalten (ZA 111). Diese geben u.a. Auskunft über die Anzahl Patientinnen und Patienten, Aufenthaltsdauer, Geschlecht, Alter, Herkunft, Zivilstand, Konfession, Beruf, Diagnosen und angewandte Therapien. Die Jahresberichte enthalten z.T. Bildmaterial. Die regionalen Psychiatrie-Zentren führten eigene Jahresberichte, welche bis anhin im Staatsarchiv aber nicht vorliegen. Seit der Bildung der Psychiatrie-Dienste Süd erscheint jährlich ein Jahresbericht, welcher detailliert über Tätigkeit, Finanzen und personelle Aspekte informiert.
Forensische Gutachten: Verschiedene Institutionen geben bei den Psychiatrie-Diensten Süd forensische Gutachten in Auftrag, z.B. Justizbehörden, Invalidenversicherung, Vormundschaftsbehörden. Die Gutachten sollten daher auch bei diesen Institutionen überliefert sein.
Behandelnde Institutionen, Ärztinnen und Ärzte: Berichterstattungen der Psychiatrie-Dienste Süd an einweisende Ärztinnen und Ärzte sowie beteiligte Institutionen.
Projektpartner (öffentliche/private/halbprivate): Die Psychiatrie-Dienste Süd sind mit diversen Verbänden, Fachgruppen, Stiftungen etc. vernetzt (z.B. Schweizerische Vereinigung psychiatrischer Chefärzte, Bündnis gegen Depression und Suizid). Die entsprechenden Unterlagen dürften daher auch bei den jeweiligen Partnern vorliegen.
Literatur: Zur Klinik St.Pirminsberg liegt eine medizinhistorisch ausgerichtete Dissertation vor (Sibalic, Vladimir, Die Geschichte der Psychiatrischen Klinik St. Pirminsberg, Dietikon 1996). Anlässlich des 150-jährigen Bestehens der Klinik wurde 1997 eine Jubiläumsschrift herausgegeben (150 Jahre Psychiatrische Klinik St.Pirminsberg: 1847-1997, Bad Ragaz 1997). Im Rahmen einer Bedarfsabklärung der Psychiatrie-Dienste Süd erschien ein ausführlicher Bericht (Bericht Psychiatrische Versorgung im Kanton St.Gallen Region Süd: Bedarfserhebung und Angebotsplanung, 2006).
Internet: Die Tätigkeiten und Aufgaben der Psychiatrie-Dienste Süd sind auch im Internet dokumentiert: www.psychiatrie-sued.ch
Bewertung der organisatorischen Gesamtfunktion
Die Psychiatrie-Dienste Süd sind eine öffentlich-rechtliche Anstalt des Kantons St.Gallen. Indem sie die psychiatrische Versorgung eines grossen Einzugsgebiets (Rheintal, Werdenberg, Sarganserland, See-Gaster) gewährleisten, kommt ihnen eine wichtige Aufgabe zu. Dies spiegelt sich in personellen und finanziellen Ressourcen wider, die der Kanton für den Psychiatriebereich aufwendet. Stichprobenmässig zeigt sich für das Jahr 2007, dass von den Stellen der kantonalen Verwaltung 50% auf Spitäler und Kliniken entfallen. Das Personal im Psychiatriebereich macht 12% aller Stellen im Gesundheitsbereich und 0.6% aller Stellen der kantonalen Verwaltung aus. Von den 2007 getätigten Ausgaben des Kantons kamen 19% dem Gesundheitsbereich zu, 64% fielen dabei auf die Spitäler und Kliniken. Der Anteil der Psychiatrie-Dienste an den Gesundheitsausgaben machte 17% aus, an den Gesamtausgaben des Kantons 3%. Wenn man bedenkt, dass dieser Betrag im Vergleich zu den Spitälern einem verhältnismässig kleinen Anteil an Patientinnen und Patienten zukommt, ist dies ein beträchtlicher Anteil an den Gesundheits- wie auch Gesamtausgaben. Dies weist auf die Gewichtung der psychiatrischen Versorgung im Kanton hin.
Historische Kriterien
Bis in die 1980er Jahre war die Psychiatriegeschichte in der Schweiz von fachhistorischen Ansätzen der Medizingeschichte geprägt. In dieser Tradition steht auch die von Vladimir Sibalic verfasste medizingeschichtliche Abhandlung über die Klinik St.Pirminsberg. In den 1990er Jahren fand eine Verschiebung statt, indem die Psychiatrie nun nicht mehr isoliert betrachtet, sondern nach den gesellschaftlichen Rahmenbedingungen und den Auswirkungen der Herausbildung der Psychiatrie gefragt wurde. Im gross angelegten Nationalfondprojekt "Integration und Ausschluss" wurde in verschiedenen Teilprojekten die Geschichte der Psychiatrie in der Schweiz erforscht. Daneben fand die Geschichte der Psychiatrie Eingang in das öffentliche Interesse. Einzelschicksale wurden in den Medien und der populärwissenschaftlichen Literatur diskutiert.
Vor diesem Hintergrund ist davon auszugehen, dass die noch ausstehende Geschichte der Psychiatrie im Kanton St.Gallen früher oder später erforscht werden wird. Die Unterlagen der Psychiatrie-Dienste Süd könnten im Hinblick auf folgende Aspekte von Bedeutung sein: Der Klinik St.Pirminsberg kommt erstens eine besondere Rolle zu, als sie mit der Gründung 1847 zu den älteren Psychiatrien der Schweiz zählt. Zweitens leistete die Klinik mit der Errichtung eines landwirtschaftlichen Gutsbetriebs zu Therapiezwecken Pionierleistung, was für die Forschung von Interesse sein könnte. Drittens ist für den Kanton St.Gallen eine vertiefte Auseinandersetzung mit den so genannten repressiven Massnahmen (z.B. Sterilisationspraxis) in der Psychiatrie noch ausstehend, welche in den letzten Jahren im Fokus der Geschichtswissenschaft stand. Dass z.B. im Kanton Zürich die Gesundheitsdirektion ein Forschungsprojekt zu "Zwang in der Psychiatrie" über weite Strecken finanziert hat, weist auf die Bedeutung und Tragweite dieses Themas hin. Viertens ist für die ganze Schweiz der Einsatz von Psychopharmaka wie auch die ambulante Ausgestaltung der Psychiatrie nach 1945 noch weitgehend unerforscht. Von Interesse für die Geschichtswissenschaft könnten daher nicht nur die Unterlagen der Klinik St.Pirminsberg, sondern auch jene der Psychiatrie-Zentren sein.
Rechtliche Kriterien
Krankengeschichten: Die Krankengeschichten müssen gemäss der Spitalorganisationsverordnung (sGS 321.11, Art. 62) während mindestens 10 Jahren aufbewahrt werden. Da es sich bei Krankengeschichten um besonders schützenswerte Personendaten handelt, ist für deren Aufbewahrung weiter das Datenschutzgesetz (sGS 142.1) relevant. Dieses schreibt vor, dass eine Dienststelle Personendaten dem Staatsarchiv anbieten muss, sofern diese vor Ort nicht mehr benötigt werden (sGS 142.1, Art. 10). Vor Ort dürfen Unterlagen nur solange verbleiben, wie sie zur gesetzlichen Aufgabenerfüllung unentbehrlich sind (sGS 142.1, Art. 5 Abs. 2 Bst. b). Zu den Aufgaben der Psychiatrie-Diensten Süd gehören die Untersuchung, Behandlung und Pflege der der Klinik zugewiesenen Patientinnen und Patienten (sGS 311.21, Art. 33). Da die Psychiatrie-Dienste Süd Krankengeschichten bei Wiedereintritt einer Patientin oder eines Patienten erneut eröffnen, ergibt sich eine Aufbewahrung vor Ort während der möglichen Lebensdauer einer Patientin oder eines Patienten (d.h. bis 100 Jahre nach Geburt).
Personalunterlagen: Für die Personaldossiers gilt eine 10-jährige Aufbewahrungsfrist gemäss des Schweizerischen Obligationenrechts (SR 220, Art. 127) und der kantonalen Besoldungsverordnung (sGS 143.2, Art. 24).
Rechnungsunterlagen/Geschäftsbücher: Bei den Rechnungsunterlagen und Geschäftsbüchern kommt die 10-jährige Aufbewahrungsfrist gemäss dem Schweizerischen Obligationenrecht (SR 220, Art. 590, 730c, 747 sowie 957 und 962) und der eidgenössischen Geschäftsbücherverordnung (SR 221.431) zum Tragen.
Vereinbarung
Vereinbarung zwischen dem Staatsarchiv St.Gallen und den St.Gallischen Psychiatrie-Diensten Süd vom 30. Juni 2010 betr. die Aufbewahrung bzw. Archivierung von Unterlagen:
- Rechtliche und organisatorische Grundlagen (Weisungen, Leitfäden, Merkblätter, Organigramme etc.): Dauernde Aufbewahrung
- Protokolle der Spitalkommission: Dauernde Aufbewahrung
- Protokolle der Geschäftsleitung: Dauernde Aufbewahrung
- Qualitätsmanagement-Unterlagen: Angebotspflicht gegenüber Staatsarchiv
- Jahresberichte: Dauernde Aufbewahrung
- Dokumentation (Broschüren, Jubiläumsschriften, Bildmaterial etc.): Angebotspflicht gegenüber Staatsarchiv
- Verträge mit Kooperationspartnern: Dauernde Aufbewahrung
- Rechnungswesen: Kassation (nach 10 Jahren)
- Personalakten: Dauernde Archivierung einer Auswahl besonderer Fälle, Kassation der übrigen Dossiers (nach Ablauf von 10 Jahren nach Austritt)
- Krankengeschichten Klinik St.Pirminsberg: Dauernde Aufbewahrung
- Krankengeschichten Regionale Psychiatrie-Zentren: Auswahl dauernd
- Registerkarten zu Patientinnen und Patienten/Ein- und Austrittsbücher: Dauernde Aufbewahrung
- Forensische Gutachten: Kassation (nach 100 Jahren nach Geburt der begutachteten Person)
Schutzfrist
Zeitraumende
Schutzfristdauer
30 Jahre
Schutzfristkategorie
Sachakten (30 Jahre)
Ende der Schutzfrist
12/31/2041
Bewilligung
Staatsarchiv
Zugänglichkeit
Archivmitarbeiter/-innen
Physische Benutzbarkeit
Uneingeschränkt