E-Health
Titel
E-Health
Stufe
Fonds
Entstehungszeitraum
1991-2004
Existenzzeitraum
1997-
Geographische Angaben (Adresse)
Oberer Graben 32, 9001 St.Gallen
Rechtsform
Abteilung
Rechtsgrundlagen
Die wichtigsten aktuell gültigen Rechtsgrundlagen sind (Stand September 2011):
- Staatsverwaltungsgesetz vom 16. Juni 1994 (sGS 140.1), insb. Art. 22
- Gesundheitsgesetz vom 28. Juni 1979 (sGS 311.1)
- RRB 2007/222 vom 27. März 2007. Darin geht es um die Neustrukturierung des Gesundheitsdepartementes im Bereich der Zentralverwaltung. U.a. wird darin auf die Aufgaben und die Bedeutung der Dienststelle eingegangen.
(Amts-)Leitung
2000-: Hansjörg Looser
Behördengeschichte
Im Zuge der Departementsreform wurde per 1. Januar 2008 der Controllerdienst in E-Health umbenannt. Der Controllerdienst hatte seit dem Jahr 2000 bestanden und war im Jahr 2002 mit dem Dienst für Informatik zusammengelegt worden, der seit 1997 existiert hatte.
Die Dienststelle wird von Hansjörg Looser geleitet (Stand 2011), der zuvor Leiter des Controllerdienstes war.
Tätigkeitsbereich (Behördenkompetenzen)
Bei der Dienststelle werden Kern- sowie Support- und Führungsprozesse unterschieden. Was die Überlieferung betrifft, stehen die Prozesse 'Strategische Informatik-Projekte führen/begleiten', 'Benutzer unterstützen', 'Finanzielle Führung unterstützen' und 'Informatikeinsatz führen und steuern' im Zentrum.
Strategische Informatik-Projekte führen/begleiten:
Damit sind strategische Informatik-Projekte innerhalb des Departements gemeint, wie es bspw. das Projekt 'Einführung und Entwicklung eines Patientenmanagementsystems (PMS) für die Spitalverbunde des Kantons St.Gallen und das Bürgerspital St.Gallen' ist.
Benutzer unterstützen:
Beratung und Unterstützung von Benutzerinnen und Benutzern im Einsatz der Basisinfrastruktur und Fachanwendungen in den Ämtern und Dienststellen des Gesundheitsdepartementes.
Finanzielle Führung unterstützen:
Die Mitarbeitenden der Dienststelle sind Departements- und Amtsinformatik-Verantwortliche. Die Dienststelle sammelt und koordiniert die Informatikanträge der Ämter und Dienste innerhalb des GD. Die Informatikanträge werden im Rahmen der Beantragung resp. der Budgetierung von Informatikvorhaben an den Dienst für Informatikplanung (DIP) weitergeleitet.
Informatikeinsatz führen und steuern:
Vertreter der Dienststelle gehören verschiedenen Gremien an, in denen sie die Interessen des GD bzw. des Kantons vertreten.
Der Verein für Informatik im Gesundheitswesen (VIG), der vom Dienststellenleiter präsidiert wird, existiert zwar noch, hat aber seine Tätigkeit sistiert, da er einen ähnlichen Zweck verfolgt wie das Shared Service Center IT (SSC-IT; vgl. Parallelüberlieferungen).
In den Arbeitsgruppen 'E-Health' und 'eKostengutsprache' (eKOGU) der Gesundheitsdirektorenkonferenz der Ostschweizer Kantone und des Fürstentums Liechtenstein (GDK-Ost) haben der Dienststellenleiter und sein Stellvertreter leitende Funktionen inne.
Im Falle des VIG und der Arbeitsgruppen der GDK-Ost nimmt die Dienststelle eine federführende Rolle ein. Bei anderen Gremien, in denen die Dienststelle vertreten ist, liegt die Federführung und somit auch die Zuständigkeit für die Überlieferung anderswo.
Administrative Strukturen
Hierarchisch ist die Dienststelle dem Generalsekretär des GD unterstellt.
Parallelüberlieferungen
Kantonsspital St.Gallen, Shared Service Center IT (SSC-IT):
Das SSC-IT für alle Spitalverbunde und die Geriatrische Klinik, bei dem die Dienststelle im Steuerungsausschuss vertreten ist, koordiniert Informatikvorhaben und -projekte von übergeordneter Bedeutung. Das Kantonsspital nimmt in diesem Gremium die Federführung wahr und ist für die Überlieferung zuständig.
Dienst für Informatikplanung (DIP), Konferenz der Departementsinformatikverantwortlichen (DIVK) und Generalsekretärekonferenz (GSK):
Der Departementsinformatikverantwortliche ist Mitglied der DIVK und des Vorstandes des Vereins Interessengemeinschaft Kommunikationsnetz St.Gallen (IG KOMSG). Der DIP ist in beiden Fällen für die Überlieferung zuständig.
Der DIP und die DIVK sind im Rahmen des Prozesses der Beantragung resp. der Budgetierung von Informatikvorhaben an deren Priorisierung beteiligt. Die GSK nimmt die Genehmigung vor.
Bundesamt für Gesundheit, Koordinationsorgan eHealth Bund und Kantone (eHealth Suisse):
Der Dienststellenleiter ist Mitglied im Projektleitungsgremium von eHealth Suisse sowie Co-Leiter des Teilprojekts 'Standards und Architektur'. Organisatorisch ist eHealth Suisse in das Bundesamt für Gesundheit eingebettet, womit auch die Verantwortung der Überlieferung beim Bund liegt.
Bewertung der organisatorischen Gesamtfunktion
Die Dienststelle besteht vergleichsweise noch nicht lange. E-Health wird im Gesundheitsbereich aber als eines der zentralen Themen der Zukunft betrachtet. Das Staatsarchiv kommt zum Schluss, dass der Kanton St.Gallen bzw. die Dienststelle für die Ostschweiz, aber auch schweizweit eine Vorreiterrolle übernimmt und massgeblich zur Entwicklung bzw. Etablierung von E-Health beiträgt. Insofern kommt der Dienststelle eine besondere Bedeutung zu.
Historische Kriterien
Es ist zu erwarten, dass sich E-Health als eine der zentralen Facetten des Gesundheitswesens bzw. der Gesundheitspolitik der Zukunft etablieren und eine wichtige Bedeutung erlangen wird. Der Weg dorthin erweist sich als anspruchsvoll, herausfordernd und langwierig. Diese Entwicklung dürfte für die historische Forschung interessant sein und sich u.a. mit Hilfe der Projektdokumentationen und Unterlagen der zuständigen Fachgremien (VIG, GDK-Ost etc.) nachvollziehen lassen.
Die historische Bedeutung der Benutzeranleitungen und der Informatikanträge ist als klein einzustufen.
Rechtliche Kriterien
Spezifische rechtliche Aufbewahrungsfristen liegen nicht vor.
Vereinbarung
Vereinbarung vom November 2011:
Dauernde Aufbewahrung:
- Unterlagen Arbeitsgruppen 'E-Health' und 'eKOGU' der GDK-Ost
Anbietepflicht:
- Unterlagen Verein für Informatik im Gesundheitswesen
- Strategische Informatik-Projekte: Projektdokumentationen
Vernichtung nach Ermessen der Dienststelle:
- Benutzeranleitungen
- Informatikanträge
Schutzfrist
Zeitraumende
Schutzfristdauer
30 Jahre
Schutzfristkategorie
Sachakten (30 Jahre)
Ende der Schutzfrist
12/31/2034
Bewilligung
Staatsarchiv
Zugänglichkeit
Archivmitarbeiter/-innen
Physische Benutzbarkeit
Uneingeschränkt