Gebäudeversicherungsanstalt des Kantons St.Gallen (GVA)
Titel
Gebäudeversicherungsanstalt des Kantons St.Gallen (GVA)
Stufe
Fonds
Entstehungszeitraum
1884-2015
Entstehungszeitraum, Anmerkung
Nachdem das Versicherungswesen von 1983 bis 1992 dem Sekretariat des Finanzdepartements (FD) und ab 1993 innerhalb des FD der Finanzverwaltung angegliedert war, wurde das Versicherungswesen 1998 ausgelagert und ist seither als Risk Management organisatorisch ein Teil der Gebäudeversicherungsanstalt (GVA).
Existenzzeitraum
1807-
1998-
Synonyme
Brandversicherung; Gebäudeversicherung des Kantons St.Gallen
Abkürzungen
GVA
Verwandte Körperschaften, Familien, Personen
Amt für Feuerschutz
Zuständiges Departement: SJD
Geographische Angaben (Adresse)
Davidstrasse 37, 9001 St.Gallen
Rechtsform
Körperschaft
Rechtsgrundlagen
Allgemein:
- Gesetz über die Gebäudeversicherung, vom 26. Dezember 1960 (sGS 873.1)
- Verordnung zum Gesetz über die Gebäudeversicherung, vom 18. September 2001 (sGS 873.11)
- Beschluss der Verwaltungskommission der Gebäudeversicherungsanstalt über den Prämiensatz der Gebäudeversicherung, vom 19. Juni 1996 (sGS 873.13)
Grundstückschätzung:
- Gesetz über die Durchführung der Grundstückschätzung, vom 9. November 2000 (sGS 814.1)
- Verordnung über die Durchführung der Grundstückschätzung, vom 5. Dezember 2000 (sGS 814.11)
Elementarschadenprävention (Schadendienst):
- Verordnung über die Beiträge aus dem Fond für die Verhütung von Elementarschäden, vom 5. Juli 1983 (sGS 873.12)
Löschwasserversorgung:
- Gesetz über die Gebäudeversicherung, vom 26. Dezember 1960 (sGS 873.1), Art. 58 Abs. 1 Ziff. 3
- Verordnung über Beiträge aus dem Feuerschutzfonds, vom 21. November 2006 (sGS 872.3)
- Gesetz über Beitragsleistung von Feuerversicherungsgesellschaften zu Feuerlöschzwecken, vom 28. Dezember 1914 (sGS 872.1)
Risk Management:
- Beschluss der Regierung vom 14. August 1979, Nr. 958: Dienstanweisung über den staatlichen Versicherungsschutz
- Beschluss der Regierung vom 16. Juni 1998, Nr. 397: Organisatorische Eingliederung des Versicherungswesens der Staatsverwaltung in die Gebäudeversicherungsanstalt
(Amts-)Leitung
GVA:
1914-1941 Hans Eggenberger
1942-1970 Beda Oberwiler
1970-1982 Josef Schmid
1982-2007 Werner Gächter, lic.rer.publ.
2007-2017 Renato Resegatti, lic.oec.HSG
2017- Lukas Summermatter, Dr.
Risk Management:
1983-1992 Jean Steinlin
seit 1993 Christian Grünenfelder
Behördengeschichte
Allgemein:
Die Gebäudeversicherungsanstalt (GVA) des Kantons St.Gallen wurde 1807 per Gesetz als Brandversicherungsanstalt gegründet. Die Geschichte der GVA ist vergleichsweise gut aufgearbeitet und in den im Feld 'Anmerkung' angegebenen Publikationen ausführlich dokumentiert. An dieser Stelle wird auf eine umfassende Wiedergabe der historischen Entwicklung der GVA verzichtet. Stattdessen werden lediglich die für die Bewertung bedeutendsten historischen Eckdaten erwähnt.
Direktion und Verwaltungskommission:
Die Direktion und Verwaltungskommission (VK) gibt es gemäss Gesetz schon seit der Gründung. Die GVA wurde unter eine eigene Direktion gestellt und die Kommission hatte der Regierung die Rechnung vorzulegen.
Fachdienst für Grundstückschätzung:
Die Schätzung der Gebäude sowie die Führung von Brandversicherungsverzeichnissen oder Lagerbüchern auf kommunaler Ebene waren ebenfalls seit Beginn grundlegende Aufgaben für die GVA. Per Ende 2000 wurde das im Finanzdepartement (FD) angesiedelte Amt für Grundstückschätzungen als Fachdienst für Grundstückschätzung (FGS) in die GVA integriert.
Schadendienst:
Bis 1928 waren ausschliesslich Brandschäden (Feuer, Blitzschlag, Explosionen) versichert. Erst seit dem Nachtragsgesetz von 1928 werden Versicherungsleistungen auch im Falle von Elementar-/Naturschäden erbracht.
Kundendienst:
Einen Aufgabenbereich Kundendienst, wie es ihn heute gibt, der den Versicherungsbestand nachführt, muss es ebenfalls schon früh gegeben haben, obwohl dies im Gesetz von 1807 nicht explizit erwähnt wird. 2002 wurde die Abteilung von Versicherungsbestand in Kundendienst umbenannt.
Rechnungswesen:
Was heute das Rechnungswesen ist, wurde in der Anfangszeit der GVA die Brandkassa genannt.
Rechtsdienst:
Einen eigentlichen Rechtsdienst gab es nicht seit Beginn, obwohl bereits im Gesetz von 1807 das Einlegen von Rechtsmitteln (Schaden- und Gebäudeschätzung) gewährt wird.
Löschwasserversorgung:
Bis 1951 war die (Lösch-) Wasserversorgung administrativ beim Meliorationsamt angegliedert. Dennoch leistete die GVA auch schon in dieser Zeit wesentliche finanzielle Beiträge an den Ausbau der Wasserversorgungsinfrastruktur, hatte jedoch nur wenig Einfluss auf die Ausgestaltung der Projekte. 1951 wurden diese Aufgaben ganz der GVA übertragen, weshalb eine eigene Stelle eines technischen Adjunkten geschaffen wurde. Dieser war in erster Linie für die technische Prüfung der Wasserversorgungs- und Hydrantenprojekte, die Kollaudation (Abnahme) der Anlagen und die Prüfung der Bauabrechnungen zuständig.
Risk Management:
Das Risk Management des Kantons St.Gallen hat seinen Ursprung Mitte der 1970er Jahre. Die Regierung beauftragte das Finanzdepartement 1976 mit der Überprüfung des staatlichen Versicherungswesens, was in der Folge eine stufenweise vollzogene und 1984 vollendete Reorganisation beziehungsweise Zentralisierung des Versicherungswesens auslöste. Die Überführung von über 1'000 Einzelverträgen in 66 Kollektivverträge ermög-lichte im Wesentlichen Ersparnisse von mehreren 100'000 Fr.
Nachdem das Versicherungswesen von 1983 bis 1992 dem Sekretariat des Finanzdepartements (FD) und ab 1993 innerhalb des FD der Finanzverwaltung angegliedert war, wurde das Versicherungswesen 1998 ausgelagert und ist seither als Risk Management organisatorisch ein Teil der Gebäudeversicherungsanstalt (GVA).
Tätigkeitsbereich (Behördenkompetenzen)
In erster Linie versichert die GVA alle Gebäude im Kanton vom Zeitpunkt der Errichtung an gegen Feuer- und Elementarschäden. Es gilt eine generelle Versicherungspflicht, wobei unter anderem die Gebäude des Bundes, Unterführungen und Tunnels davon befreit sind. Ende 2008 waren über 180'000 Gebäude versichert und das gesamte Versicherungskapital betrug über 125 Mrd. Fr. Zudem fördert die GVA Massnahmen zur Verminderung von Feuer- und Elementarschadengefahren, zur Schadenverhütung und zur Schadenbekämpfung.
Direktion und Verwaltungskommission:
Die Direktion ist für die Geschäftsführung und die Vertretung der GVA und des AFS nach aussen verantwortlich. Die VK ist mit einem Verwaltungsrat zu vergleichen. Sie regelt und überwacht die Geschäftsführung, erlässt das Geschäftsreglement, beschliesst über den Voranschlag und die Jahresrechnung und setzt die Prämiensätze fest. Sie ist die zweite Rechtsmittelinstanz in GVA-Belangen.
Fachdienst für Grundstückschätzung:
Der Fachdienst für Grundstückschätzung (FGS) leitet das Grundstückschätzungswesen. Die Schätzungen werden kommunal vor Ort durch Fachpersonen durchgeführt, in der Regel alle zehn Jahre, ausnahmsweise auch auf Antrag der Eigentümer oder nach wesentlichen Veränderungen. Dabei werden die Versicherungswerte der Gebäude und die Steuerwerte der Grundstücke ermittelt und dem FGS mitgeteilt, der die Schätzungsdaten verwaltet. Der FGS sorgt durch die zentrale Aus- und Weiterbildung von Schätzern und Grundbuchverwaltern für eine einheitliche Beurteilung.
Schadendienst:
In Zusammenarbeit mit den nebenamtlichen Schadenexperten werden beim Schadendienst sämtliche Schadenfälle abgewickelt und allgemeine Fragen zur Schadenmeldung und -abwicklung beantwortet. Dazu gehört auch die Ausbildung der Schadenexperten. Zudem bearbeitet der Schadendienst die Elementarschadenprävention, respektive die Genehmigung von Kostenbeteiligungen an Präventionsmassnahmen, die aus dem Fond zur Verhütung von Elementarschäden finanziert werden.
Kundendienst:
Der Kundendienst führt alle Mutationen im Versicherungsbestand nach. Zudem bearbeitet der Kundendienst Einsprachen gegen Prämienrechnungen und erstellt Adress- und Kapitallisten für die einzelnen Gemeinden.
Rechnungswesen:
Das Rechnungswesen erfasst sämtliche Zahlungsströme, erstellt den Voranschlag, die mutmassliche Rechnung und den Jahresabschluss. Weiter werden das Betriebs- und Geschäftsergebnis und der interne Rechnungsabschluss ausgewiesen, das Prämieninkasso inkl. Mahnwesen durchgeführt, die Buchhaltung (Debitoren und Kreditoren) und das Lohnwesen erledigt, sowie die Liquidität sichergestellt.
Rechtsdienst:
Der Rechtsdienst sorgt für die Bearbeitung des Rekurs- und Regresswesens und berät die betroffenen Abteilungen. Die Federführung liegt bei den jeweiligen Abteilungen und nicht beim Rechtsdienst.
Löschwasserversorgung:
Die Wasserversorgung (Lösch- und Trinkwasser) ist im Kanton St.Gallen der GVA zugeteilt. Dies ist in der ganzen Schweiz ein Sonderfall, was wiederum mit der Rolle des früheren technischen Adjunkten und späteren GVA-Direktors Josef Schmid erklärbar ist. Schmid war im Bereich der (kantonalen) Wasserversorgung ein Pionier. Jährlich werden rund 280 Wasserversorgungsprojekte begutachtet, Beiträge aus dem kantonalen Feuerschutzfonds zugesichert, Bauabnahmen vorgenommen und Bauabrechnungen erstellt. Im Weiteren ist die Dienststelle zuständig für die Bewilligung und Kontrolle von Massnahmenplänen für die Trinkwasserversorgung in Notlagen. Sie ist federführend für die periodische Nachführung der Kartenblätter des Wasserversorgungs-Atlas (WVA). Der WVA ist ein Inventar über Wasserversorgungsanlagen, Grundwasservorkommen und Quellen. Ausserdem prüfte und genehmigte die Dienststelle im Auftrag des Finanzdepartementes bis 2010 die entsprechenden Wasserreglemente und Gebührentarife der Gemeinden.
Risk Management:
Das Risk Management ist für das Versicherungswesen der Staatsverwaltung, die Schäden verursachen oder geschädigt werden kann, zuständig. Es hat den Auftrag, sämtliche Risiken der Staatsverwaltung im Zusammenhang mit Personen-, Sach- und Vermögensschäden zu bewirtschaften. Beispiele für Schäden sind Spitalhaftpflicht, Feuer- und Elementarschäden, Unfälle (obligatorische Unfallversicherung), Sachbeschädigungen, Vandalenakte, Wasserschäden, Glasbruch, Fahrzeug-, Maschinen- und Anlagenkasko, Einbruch, Diebstahl, Motor- und Wasserfahrzeughaftpflicht, Vermögensschadenhaftpflicht oder Bauwesen. Die Versicherung von Gebäudeschäden ist der GVA vorbehalten. Unter Bewirtschaften von Schäden werden die Erkennung, die Vermeidung, die Verminderung und die Finanzierung von Risiken verstanden. Dazu gehört auch die Bearbeitung von Schadenfällen. Allerdings bearbeitet seit 2007 der Rechtsdienst der GVA die Spitalhaftpflichtfälle. Zuvor tat dies das Gesundheitsdepartement, wobei die Versicherungsverträge durch das FD und später durch das Risk Management verwaltet wurden.
Administrative Strukturen
Die GVA ist gemäss Organigramm (Stand: 14. Dezember 2009) zusammengesetzt aus Verwaltungskommission, Direktion, Dienste, Rechtsdienst, Kundendienst, Schadendienst, Fachdienst für Grundstückschätzung, Löschwasserversorgung und Risk Management.
Parallelüberlieferungen
Regierung:
Erlass von rechtlichen Grundlagen; Genehmigungen von Geschäftsreglementen, Jahresrechnungen, Prämiensätzen und Rückversicherungsverträgen; Wahl der Direktion (inkl. Gehalt), der Verwaltungskommission (inkl. Entschädigung) und der Kontrollstelle; Festlegung der Ansätze für Pauschalentschädigungen der Politischen Gemeinden für die Mitwirkung bei der Grundstückschätzung;
Die Rechnungslegung des Risk Management erfolgt in der Rechnung des Kantons und nicht in der Jahresrechnung der GVA.
In den Amtsberichten der Regierung (bis 2007) sind jeweils Ausführungen über das Risk Management enthalten, wobei diese von Jahr zu Jahr unterschiedlich detailliert ausfallen. Im 'neuen' Geschäftsbericht der Regierung (seit 2008) sind üblicherweise keine Ausführungen über das Risk Management enthalten.
Kantonsrat:
Ausübung der Oberaufsicht; Jährliche Kenntnisnahme der Berichterstattung über die Geschäftsführung und die Rechnung (vgl. Bericht der Staatswirtschaftlichen Kommission zur Staatsverwaltung, zum Geschäftsbericht der Regierung gehörend);
Staatsanwaltschaft:
Durchführung von Untersuchungen zur Ermittlung von Schadenursachen und der Mitschuld von Versicherten;
Kantonale Gerichte:
Urteile über Belange, welche die GVA und das Risk Management betreffen
Kantonale Finanzkontrolle:
Durchführung der Revisionen von Kassen- und Buchführung als Kontrollstelle zuhanden der Regierung;
Politische Gemeinden:
Grundbuchämter sorgen durch die Führung der Grundbücher für die lückenlose Dokumentation aller Handänderungen und wirken bei der Grundstückschätzung mit; Grundbuchämter eröffnen die Schätzungen der Versicherungswerte im Namen der GVA; Steuerämter eröffnen die Steuerwerte;
Subventions-Beitragszahlungen punkto Löschwasserversorgung an einzelne Gemeinden werden dort ebenfalls aufbewahrt, ebenso Unterlagen aus Reglement-Genehmigungen. Die Planunterlagen der Projekte nach 1948 sind nur bei der GVA vollständig erhalten. Unterlagen zu Projekten vor 1948 (ab ca. 1890) sind in den Gemeinden nur noch lückenhaft aufbewahrt worden, in der GVA hingegen vollständig. Der Wasserversorgungsatlas (WVA) wird ebenfalls beim Bund aufbewahrt.
Kantonales Steueramt:
Steuerkommissare entscheiden über Einsprachen gegen die Eröffnung von Steuerwerten;
Staatskanzlei, Politische Planung und Controlling:
Die jährlichen Controllingberichte (seit 2009) enthalten im Rahmen des Leistungscontrollings der Departemente Ausführungen über das Risk Management.
GVA:
In den Geschäftsberichten der GVA sind jeweils Ausführungen über das Risk Management enthalten, wobei diese von Jahr zu Jahr unterschiedlich detailliert ausfallen.
Bewertung der organisatorischen Gesamtfunktion
Allgemein:
Durch die allgemeine rechtliche Verpflichtung zur Versicherung von Gebäuden bei der GVA, die öffentlich-rechtliche Selbständigkeit und die lange Geschichte kommt der GVA kantonsweit generell eine erhebliche Bedeutung zu.
Einzelne Abteilungen (Löschwasserversorgung und Risk Management separat):
Die einzelnen Abteilungen sind ebenfalls als bedeutend zu bewerten. Sie bilden zusammen das gesamte Versicherungssystem und ihre Aufgaben sind gesamthaft weitgehend unersetzlich, teils sogar massgebend für andere Dienststellen der Verwaltung. Dies lässt sich am Beispiel der Grundstückschätzung besonders gut aufzeigen. Um die Versicherungsprämien festzulegen ist die Schätzung des Versicherungswerts unerlässlich. Bei der Schätzung wird aber auch der Steuerwert bestimmt, der für die Steuererhebung grundlegend ist.
Unter Berücksichtigung der Entwicklung der stetig steigenden Schadenbeträge und unter der Annahme, dass Elementarschadenereignisse in Zukunft eher zunehmen, dürfte die Bedeutung der Gebäudeversicherung weiterhin hoch bleiben.
Löschwasserversorgung:
Die Abteilung nimmt als einzige kantonale Dienststelle die gesetzlichen Aufgaben der Löschwasserversorgung war. Sie vollzieht diese Aufgabe in der Regel in Zusammenarbeit mit den lokalen Partnern, meist auf Stufe Gemeinde oder Zweckverbände. Die Dienststelle hat in ihrem Fachbereich somit die Funktion einer Schnittstelle zwischen Kanton und Gemeinden inne.
Risk Managment:
Dem Risk Management kommt in rechtlicher Hinsicht für die Staatsverwaltung eine zentrale Rolle zu, weil es gewissermassen eine Schnittstelle zwischen der Verwaltung als Versicherte oder Geschädigte (intern) und Versicherern (extern) bildet. Sicherheit ist in sämtlichen Bereichen der Verwaltung bedeutend, wobei Sicherheit implizit auch Schutz vor Risiken, respektive Versicherung im Schadenfall bedeutet. Das Bedürfnis nach Sicherheit, respektive Risikominimierung wird in Zukunft kaum zurückgehen, weshalb die organisatorische Gesamtfunktion des Risk Managements als wichtig bewertet werden kann.
Historische Kriterien
Gewissen Unterlagen kommt aus Sicht der Forschung und Wissenschaft eine erfahrungsgemäss erhebliche Bedeutung zu, die voraussichtlich auch in Zukunft nicht abnehmen wird. Die bisherige historische Entwicklung zur GVA wurde bereits mehrfach erforscht, dokumentiert und publiziert.
Direktion und Verwaltungskommission:
Um im Sinne einer Fortsetzung auch in Zukunft die Geschichtsschreibung der GVA ermöglichen zu können, ist insbesondere die dauernde Aufbewahrung der Protokolle der VK und der Jahresberichte zwingend.
Fachdienst für Grundstückschätzung und Kundendienst:
Die Schätzungen und der Versicherungsbestand als Versicherungsverzeichnisse können historisch gesehen in mehrfacher Hinsicht bedeutend sein. Handänderungen, Standorte, bauliche Beschaffenheit und Veränderungen, sowie Schätzwerte können für die Familien-, Häuser- oder Lokalgeschichte, für die Denkmalpflege, Kunstgeschichte und Architektur wichtig sein. Die lückenlose Chronologie der Handänderungen ab 1995 kann alleine mit den Schätzungen und dem Versicherungsverzeichnis nicht mehr gewährleistet werden. In gewissen Fällen wird die Konsultation der Grundbücher unumgänglich.
Schadendienst:
Die Hinweise auf vergangene Schadenereignisse in den Schadendossiers können aus historischer Sicht wertvoll sein, wenn es sich um einschneidende Schadenereignisse (Grossbrände etc.) handelt. Wie Erfahrungen gezeigt haben, können vergangene Elementarschadenereignisse im Zusammenhang mit Gefahrenanalysen, Raumplanung etc. von erheblicher Bedeutung sein und den Naturwissenschaftlern wichtige Erkenntnisse ermöglichen. Um die Entwicklung der Möglichkeiten der Schadenprävention nachzuvollziehen, dürfte die Überlieferung von Informationsmaterialien ausreichen, weshalb auf die dauernde Aufbewahrung der Elementarschadenpräventionsdossiers verzichtet werden kann.
Löschwasserversorung:
Die Erschliessung und Versorgung von Gemeinden oder Ortsteilen mit Trink- und Löschwasser bildet meist einen Meilenstein in der Entwicklung der Siedlungsinfrastruktur. Sie gibt Aufschluss betreffend Stand der Modernisierung (Technik, Gesundheit bzw. Hygiene etc.) und Raumentwicklung eines Gebietes.
Risk Management:
Aus historischer Sicht dürften einerseits statistische Informationen, wie die Anzahl Schadenfälle, Schadenarten oder Schadensummen interessant sein. Anderseits können später Schadenfälle spannend sein, die in der Öffentlichkeit Aufsehen erregten oder spektakulär sind, beispielsweise auf Grund langwieriger administrativer oder gerichtlicher Auseinandersetzungen.
Der historische Wert der Versicherungsverträge ist als bescheiden einzustufen.
Rechtliche Kriterien
Für einen erheblichen Anteil der Unterlagen kann aus rechtlicher Sicht eine zehnjährige Aufbewahrungsfrist gemäss dem Obligationenrecht und der Geschäftsbücherverordnung geltend gemacht werden.
Fachdienst für Grundstückschätzung:
Die Schätzungen der Steuerwerte werden gemäss Vereinbarung mit dem Kantonalen Steueramt 50 Jahre aufbewahrt. Aus Gewohnheit werden die Rechtsmittel zu den Schätzungen 15 Jahre aufbewahrt
Rechnungswesen:
Aus Gewohnheit werden die Personal- und Lohnakten 20 Jahre aufbewahrt.
Löschwasserversorgung:
Subventionsunterlagen im Bereich der Löschwasserversorgung 50 Jahre (administrative Vorschrift).
Risk Management:
Für die Krankengeschichten (inkl. Gutachten, Ablehnungs- und Anerkennungsentscheide) in den Schadendossiers können zudem die Bestimmungen gemäss der Spitalorganisationsverordnung, die ebenfalls eine zehnjährige Aufbewahrungsfrist vorgeben, angewendet werden. Somit werden Schadendossiers (Sach-, Personenschäden und Spitalhaftpflicht) nach Dossierabschluss mindestens 10 Jahre aufbewahrt. Aus administrativer Sicht werden die Schadendossiers nach Dossierabschluss mindestens 20 Jahre aufbewahrt.
Versicherungsverträge werden nach Art der Schadendeckung unterschieden. Aus Gewohnheit werden Versicherungsverträge, die Schäden nach dem Schadeneintrittsprinzip decken, nach Ende der Vertragslaufzeit mindestens 25 Jahre aufbewahrt. Versicherungsverträge, die Schäden nach dem Schadenmeldungsprinzip decken, werden nach Ende der Vertragslaufzeit mindestens 15 Jahre aufbewahrt.
Vereinbarung
Vereinbarung zwischen dem Staatsarchiv St.Gallen und der GVA von Juni/Juli 2010 betreffend die Aufbewahrung bzw. Ablieferung von Unterlagen:
Allgemein:
- Jahresberichte: dauernde Aufbewahrung (jährliche Ablieferung von 2 Exemplaren z.H. Amtsdruckschriftensammlung StASG)
- Tageskorrespondenz: Kassation (nach 10 Jahren)
Direktion und Verwaltungskommission:
- Protokolle der VK: dauernde Aufbewahrung
- Protokolle der Kaderrapporte: dauernde Aufbewahrung
- Personalakten
Auswahl (Direktoren und Personen, die dienstlich oder ausserdienstlich in positiver, aber auch negativer Weise Aufsehen erregt haben. Vgl. StASG: Dienststellenübergreifende Bewertungsrichtlinie Nr. 7: Personaldossiers/-akten.): dauernde Aufbewahrung
Übrige: Kassation (nach Ablauf von 10 Jahren seit Dienstaustritt)
- Unterlagen zu die GVA betreffende Rechtsgrundlagen: Angebotspflicht gegenüber StASG
- Fotos alter Schadenfälle: Angebotspflicht gegenüber StASG
Fachdienst für Grundstückschätzung:
- Fachliche und organisatorische Grundlagen: Angebotspflicht gegenüber StASG
- Schätzungen (digital): Kassation (Aufbewahrungsfrist gemäss Vereinbarung mit KStA)
- Rechtsmittelunterlagen zu Schätzungen: Kassation (nach 15 Jahren)
- Statistiken, Auswertungen: Kassation (nach 10 Jahren)
Schadendienst:
- Schadendossiers
Auswahl inkl. Metadaten: dauernde Aufbewahrung
Übrige: Kassation (nach 10 Jahren)
- Fotos Schadenfälle, analog oder digital (Schadendossiers): Angebotspflicht gegenüber StASG
- Fachliche und organisatorische Grundlagen: Angebotspflicht gegenüber StASG
- Elementarschadenpräventionsdossiers: Kassation (nach 10 Jahren)
Kundendienst
- Schätzungen (analog)
Bis Schätzungsjahr 2003: dauernde Aufbewahrung
Ab Schätzungsjahr 2004: Kassation (nach 10 Jahren)
- Versicherungsbestand/Versicherungsverzeichnis
Jährliche Ablieferung ausgewählter Datenfelder aller Versicherungsobjekte inkl. Liste der Codes: dauernde Aufbewahrung
Übrige Datenfelder: Kassation (nach 10 Jahren)
- Einspracheentscheide zu Prämienrechnungen: Kassation (nach 10 Jahren)
- Adress- und Kapitallisten: Kassation (nach 10 Jahren)
- Belege Bundesbauten: Kassation (nach 10 Jahren)
- Korrespondenz Versicherungsnachweis SBB: Kassation (nach 10 Jahren)
Rechnungswesen
- Sämtliche Unterlagen: Kassation (nach 10 Jahren)
- Personal- und Lohnakten: Kassation (nach 20 Jahren)
Löschwasserversorgung:
- Unterlagen einzelner Wasserversorgungsprojekte (ab ca. 1900 bis ca. 1948): dauernde Aufbewahrung
- Unterlagen einzelner Wasserversorgungsprojekte (ab 1948): Angebotspflicht gegenüber StASG
- Kartenblätter Wasserversorgungs-Atlas (WVA, Inventar über Wasserversorgungsanlagen, Grundwasservorkommen und Quellen; vertraulich und nicht im Handel erhältlich; 1 Plansatz mit 19 Kartenblättern aus dem Jahr 2000): dauernde Aufbewahrung
- Leitbilder für die Wasserversorgung im Kanton St.Gallen (letzte Auflage 2000, ein neues Leitbild ist in Planung): dauernde Aufbewahrung
- Muster-Wasserreglement für Gemeinden, Korporationen, Zweckverbände vor 2010 (ohne Einzelreglemente und Begleitakten): dauernde Aufbewahrung
- Wasserreglemente und Gebührentarife der Gemeinden, Korporationen, Zweckverbände ab 2010: Kassation
- Begleitakten zu den Wasserreglementen und Gebührentarifen der Gemeinden, Korporationen, Zweckverbände vor 2010: Kassation
- Beiträge / Subventionen aus dem Feuerschutzfonds: Kassation
- Trinkwasserversorgung in Notlagen (TWN), Massnahmenpläne für die Träger der (lokalen) Wasserversorgungen, um in Notlagen die Wasserversorgung solange wie möglich aufrecht zu erhalten: Kassation
Risk Management:
- Versicherungsverträge (Schadeneintrittsprinzip): Kassation (25 Jahre nach Vertragslaufzeit)
- Versicherungsverträge (Schadenmeldeprinzip): Kassation (15 Jahre nach Vertragslaufzeit)
- Schadendossiers (Sach- und Personenschäden)
Auswahl: dauernde Aufbewahrung
Übrige: Kassation (nach Ablauf von 20 Jahren seit Dossierabschluss)
- Schadendossiers (Spitalhaftpflicht)
Auswahl: dauernde Aufbewahrung
Übrige: Kassation (nach Ablauf von 20 Jahren seit Dossierabschluss)
- Schadenstatistiken: dauernde Aufbewahrung
Anmerkung
Literatur zur Geschichte der GVA:
- Gebäudeversicherungsanstalt des Kantons St.Gallen: 200 Jahre Gebäudeversicherung - immer wieder zeitgemäss. St.Gallen, 2007. (Vgl. Bibliothek Staatsarchiv St.Gallen; Signatur: UQ 002.1)
- Eggenberger, Hans: Die Geschichte der Brandversicherungsanstalt des Kantons St.Gallen. 1807-1932. Mit Beiträgen über die Mobiliar-Versicherung und über das Feuerpolizei- und Feuerlöschwesen. Aus Anlass des 125jährigen Bestehens der kantonalen Brandversicherungsanstalt. St.Gallen, 1932. (Vgl. Bibliothek Staatsarchiv St.Gallen; Signatur: OP. COLL. 398a)
- Schmid, Josef: Die Gebäudeversicherungsanstalt im Wandel. 1932-1982. [In Ergänzung zur Publikation von Hans Eggenberger (1807-1932)]. In: Geschäftsbericht der Gebäudeversicherungsanstalt 1982. (Vgl. StASG ZA 052)
- Oberwiler, Beda: 150 Jahre kantonale Gebäudeversicherungsanstalt. St.Gallen, 1957. (Unveröffentlicht; vgl. StASG BA 6/01.01)
Schutzfrist
Zeitraumende
Schutzfristdauer
30 Jahre
Schutzfristkategorie
Sachakten (30 Jahre)
Ende der Schutzfrist
12/31/2045
Bewilligung
Staatsarchiv
Zugänglichkeit
Archivmitarbeiter/-innen
Physische Benutzbarkeit
Uneingeschränkt