Stabsdienste
Titel
Stabsdienste
Stufe
Fonds
Entstehungszeitraum
keine Angabe
Existenzzeitraum
2002-
Geographische Angaben (Adresse)
Klosterhof 12, 9001 St.Gallen
Rechtsform
Abteilung
Rechtsgrundlagen
Die zentrale Rechtsgrundlage bildet das Polizeigesetz vom 10. April 1980 (sGS 451.1) mit der entsprechenden Verordnung vom 2. Dezember 1980 (sGS 451.11). Gestützt auf Art. 65 der Verordnung erliess das damalige Justiz- und Polizeidepartement das Dienstreglement für die Kantonspolizei vom 16. Juni 1987, das gegenwärtig in der überarbeiteten Fassung vom September 2008 vorliegt und auch die Aufgaben der Abteilung Stabsdienste umreisst.
(Amts-)Leitung
2002-2007 Reto Cavelti
2007-2009 Ursula Uttinger
2009-2014 Felix P. Helbling
Behördengeschichte
Die Stabsdienste der Kantonspolizei St.Gallen wurden auf den 1. September 2002 als eigener Dienstzweig eingeführt. Die jüngste Abteilung der Kapo umfasst seither die Dienststellen 'Personelles', 'Rechnungsbüro' und 'Aus- und Weiterbildung', welche zuvor direkt dem Kommandanten unterstellt waren. Bis zu seiner Berufung als Gründungsdirektor der Polizeischule Ostschweiz im Jahr 2007 hatte Reto Cavelti die Leitung dieses jüngsten und kleinsten Dienstzweiges der Kantonspolizei (Kapo) inne. Mit seiner Nachfolgerin Ursula Uttinger, wie Cavelti von Haus aus Juristin, nahm von 2007 bis 2009 erstmals in der Geschichte der Kapo St.Gallen eine Frau im Kommando Einsitz. Seit Oktober 2009 steht der Abteilung Hauptmann Felix P. Helbling vor.
Die Dienststelle Personelles ging aus der ursprünglichen Funktion des sog. "Korpsfeldweibels" hervor, welcher für die Bereiche Uniformierung, Raum, Möblierung und Büromaterial zuständig war. Da sich der Arbeitsbereich des Korpsfeldweibels im Laufe der Zeit immer mehr zu personellen Belangen hin verändert hatte, wurde die Bezeichnung "Korpsfeldweibel" 1998 in "Chef Personelles" geändert.
Das Rechnungswesen der Kantonspolizei wurde bis Ende Juli 1940 durch die Staatskasse des Kantons St.Gallen geführt. Dann ging das Rechnungsbüro in die Verantwortlichkeit der Kapo über.
Während der Polizeikommandant die ersten Rekrutenkurse noch selber durchgeführt hatte, wurde die Aufgabe als Polizeischulleiter 1975 vollamtlich. Seit 2006 werden die Polizei-Aspiranten und -Aspirantinnen im thurgauischen Amriswil in der regionalen Polizeischule Ostschweiz (PSO) ausgebildet. Administrativ ist die Polizeischule Ostschweiz der Kantonspolizei Thurgau angegliedert.
Tätigkeitsbereich (Behördenkompetenzen)
- Sicherstellung der gesamten Aus- und Weiterbildung von sämtlichen Mitarbeitenden: Im Bereich der Grundausbildung rekrutiert die Kapo ihre Aspirantinnen und Aspiranten für die Polizeischule Ostschweiz selbständig. Die hauptsächlichen Partner im Bereich der Weiterbildung sind die Schweizerische Polizeischule in Neuenburg, die Personal- und Organisationsentwicklung der kantonalen Verwaltung (POE) sowie das Ostschweizer Polizeikonkordat (Ostpol).
- Verantwortung für das gesamte Finanz- und Rechnungswesen der Kapo einschliesslich der Budgetierung und des personellen Rechnungswesens
- Sicherstellung eines integrierten Personalmanagements mit Unterstützung der Linie in Führungs- und Entwicklungsfragen der Mitarbeitenden
- Bearbeitung von dienstzweigübergreifenden Beschwerden, i.d.R. aller Disziplinarfälle, von Anklagekammer- und Strafverfahren sowie von das Polizeikommando betreffenden juristischen Fragestellungen.
- Zuständigkeit für die Beschaffung und Verteilung der persönlichen Ausrüstung und Bekleidung sowie des Büromaterials für die Mitarbeitenden der Kantonspolizei
- Funktion eines Bindegliedes zur Polizeischule Ostschweiz
- Bearbeitung des Datenschutz-Bereichs der Kapo: Explizite Bestimmungen hierzu enthält die Verordnung über das Informationssystem der Kantonspolizei vom 16. Mai 2006 (sGS 451.12).
Administrative Strukturen
Die Stabsdienste sind eine von insgesamt 6 Abteilungen der Kapo. Sie unterstehen dem Polizeikommando als Führungsstelle. 2009 umfassten die Stabsdienste 15 Mitarbeitende bei insgesamt ca. 700 bei der Kantonspolizei Beschäftigten. Neben den Bereichen Personelles, Rechnungsbüro und Aus- und Weiterbildung schliesst die Abteilung auch das Dolmetscherwesen, das Fachsekretariat Stabsdienste und das Materialbüro mit ein.
Parallelüberlieferungen
- Generalsekretariat (GS) SJD: Die Abteilung Stabsdienste arbeitet mit dem GS-SJD v.a. in den Bereichen Budget, Dolmetscherwesen und bei der Anstellung von Mitarbeitenden zusammen.
- Amt für Finanzdienstleistungen FD: Die Essenz der Unterlagen des Rechnungsbüros fliesst in die Staatsbuchhaltung ein.
- Personalamt FD / Personaldienst SJD: Die Stabsdienste führen die vollständigen Masterdossiers der Personaldossiers. Das Personalamt bzw. der Personaldienst verfügen insbesondere über SAP zumindest über einen Teil der Personendaten (z.B. befinden sich die Anstellungsverfügungen ebenfalls beim Personaldienst des Departements).
- Protokolle und Akten des Regierungsrats: Die entsprechenden Unterlagen enthalten vielfältige, i.d.R. allerdings knapp gehaltene Informationen zu Einstellungen, Beförderungen oder Übertritten in den Ruhestand.
- Staatsanwaltschaft / Gerichte: Allfällige Straffälle von Kapo-Mitarbeitenden werden bei dieser Instanz nur marginal überliefert, v.a. dann, wenn das Verfahren zu einem Gerichtsentscheid führt.
- Das sog. Mannschaftsverzeichnis (StASG ZA 077) wird seit 1896 ununterbrochen geführt. Die neueren Verzeichnisse enthalten zu sämtlichen Kapo-Mitarbeitenden folgende Daten: Name/Vorname, Grad/Dienststelle, Geburts- und Eintrittsdatum, dienstliche und private Telefonnummern. Ebenfalls sind die pensionierten Korpsangehörigen aufgeführt (letzter Grad, Name/Vorname, Wohnadresse, Pensionierungsdatum).
- Seit 1941 erscheint periodisch eine Mitarbeiterzeitung (einst unter dem Titel Kapo-Information / Dokumentation, mittlerweile als Kapo-News, StASG ZA 179). Die Zeitschrift erfasst u.a. sämtliche Ein- und Austritte von Korpsangehörigen. Die Pensionierten werden in einer eigenen Kolumne mit einem ausführlichen Rückblick auf ihre Tätigkeit verabschiedet. Dieser Rückblick erfolgt allerdings freiwillig; verhältnismässig viele Pensionierte verzichten auf diesen Beitrag und erscheinen lediglich mit Bild und Namensnennung.
Bewertung der organisatorischen Gesamtfunktion
Die Kantonspolizei ist im Sicherheits- und Justizdepartement direkt der Departementsleitung unterstellt. Die Stabsdienste dienen dabei einerseits als Scharnierstelle zum Departement (v.a. im rechtlichen Bereich), andererseits nimmt die Abteilung die für den Dienstbereich typischen Querschnittaufgaben wahr (Rekrutierung, Personal- und Materialverwaltung, Finanzen).
Historische Kriterien
Ein wesentliches, seit jeher zentrales Element von Staatlichkeit liegt im Gewaltmonopol. Von diesem Monopol macht der Staat u.a. durch den Einsatz der Polizei in der Strafverfolgung, im Strafverfahren und im verwaltungsrechtlichen Ordnungsdienst Gebrauch. Neben der – in der Schweiz nur im Kriegsfall zum Einsatz kommenden Armee – trägt das Polizeiwesen dieses staatliche Gewaltmonopol. In einem demokratischen Rechtsstaat steht die Polizei dabei in einem Spannungsverhältnis zwischen ihrer Rolle als publikumsorientierter 'Bürgerpolizei' einerseits und ihrer Rolle als einer der Gesetzgebung verpflichteten Sicherheitsbehörde andererseits. Es ist nicht zuletzt die Polizei als "Arm des Gesetzes", wo das Individuum ganz konkret mit der häufig als abstrakt wahrgenommene Staatsgewalt konfrontiert wird.
Nichtsdestotrotz fristet die – zumal professionell betriebene – Polizeigeschichte ein Schattendasein. Ein Grund mag u.a. in der häufig negativen – teils ideologisch geprägten – Bewertung der Polizeigeschichte liegen. Zudem folgt die Polizeigeschichtsschreibung methodisch noch weitgehend dem klassischen Muster der Ereignis- und Institutionen- bzw. Organisationsgeschichte. Gemäss dem Historiker Karl Ebnöther findet in der schweizerischen Polizeihistoriographie eine Neuorientierung der Vorgehensweise, die sich einer Vielzahl von Untersuchungsperspektiven öffnet und insbesondere sozial-, alltags- und mentalitätsgeschichtliche Aspekte integriert, erst in jüngster Zeit und nur zögerlich statt. Historikerinnen und Historiker interessieren sich zwar zunehmend für den Alltag des vollzugspolizeilichen Handelns und die Reaktion der Betroffenen, die entsprechenden Untersuchungen verstehen sich allerdings zumeist als Beiträge zur sog. Historischen Kriminalitätsforschung, mit der die Polizeigeschichte eng verbunden ist. Die meisten Untersuchungen stützten sich denn auch primär auf Gerichtsakten, bei welchen polizeiliche Unterlagen ein wesentlicher Bestandteil sein können.
Während im Fall der Abteilung Stabsdienste den Unterlagen des Rechungsbüros keine historische Bedeutung zukommt, können die Informationen zu den Korpsangehörigen bzw. zur Personalrekrutierung als vielschichtige historische Quellen angesehen werden. Insbesondere die Personaldossiers mit den zahlreich überlieferten Berichten geben einen Einblick in den Polizeialltag und die Interaktion mit den Bürgerinnen und Bürgern.
Rechtliche Kriterien
- Rechnungswesen / Buchhaltung: Im Sinne von OR Art. 957-963 (SR 220) und der Eidg. Geschäftsbücherverordnung GeBüV (SR 221.431) sind die entsprechenden Unterlagen während 10 Jahren aufzubewahren.
- Personalakten: Die Personaldossiers von ehemaligen Mitarbeitenden werden während 10 Jahren (beginnend mit dem Austrittsdatum) aufbewahrt. In jedem Falle erfährt die Aufbewahrungspflicht gemäss Art. 127 OR folgende zwei Erweiterungen:
a) Die Aufbewahrung über die Frist von 10 Jahren hinaus ist empfehlenswert bei hängigen Rechtsstreitigkeiten, ansonsten aber nur zulässig im Einverständnis der Angestellten und nur zu deren Gunsten.
b) Vorbehalten bleibt die Anbietepflicht gegenüber dem Staatsarchiv.
- Aus- und Weiterbildung: Die Interessentendaten werden im Sinne der Interessenwahrung der Dienststelle während 5 Jahren aufbewahrt.
Vereinbarung
Vereinbarung vom 10. Mai 2010:
- Personalinformationssystem (Datenbank Kapo-PIS): Kassation der Daten (nach Ablauf von 10 Jahren seit Austritt Mitarbeitende(r))
- Mannschaftsverzeichnis: Archivierung von jeweils 2 Exemplaren in der Amtsdruckschriftensammlung des Staatsarchivs
- Personaldossiers von Mitarbeitenden (ab Austrittsjahr 2000), welche (a) eine leitende Funktion mit Gestaltungs- und Führungskompetenz innehatten, und/oder (b) durch ihre dienstliche oder ausserdienstliche Tätigkeiten einen kantonalen oder nationalen Bekanntheitsgrad erlangten: Dauernde Aufbewahrung
- Personaldossiers aller übrigen Mitarbeitenden (ab Austrittsjahr 2000): Kassation der Daten (nach Ablauf von 10 Jahren bzw. gemäss dem Kapo-Dokument 'Verwaltung von Personaldaten')
- Personalgewinnungsdossiers: Kassation nach Ermessen der Dienststelle
- Statistische Zusammenzüge / Auswertungen zur Personalrekrutierung: Dauernde Aufbewahrung
- Unterlagen zu Disziplinar- und Straffällen: Dauernde Aufbewahrung
- Kursdossiers / Kurswerbung: Kassation nach Ermessen der Dienststelle
- Unterlagen Materialbüro: Kassation nach Ermessen der Dienststelle
- Buchhaltungsunterlagen: Kassation (nach Ablauf von 10 Jahren)
Schutzfrist
Unbekannt
Schutzfristkategorie
Sachakten (30 Jahre)
Bewilligung
Staatsarchiv
Zugänglichkeit
Archivmitarbeiter/-innen
Physische Benutzbarkeit
Uneingeschränkt