Amt für Feuerschutz (bis 2016)
Title
Amt für Feuerschutz (bis 2016)
Stage
Fonds
Period of origin
keine Angabe
Existenzzeitraum
1968
Abkürzungen
AFS
Verwandte Körperschaften, Familien, Personen
Gebäudeversicherung des Kantons St.Gallen
Geographische Angaben (Adresse)
Davidstrasse 37, 9001 St.Gallen
Rechtsform
Amt
Rechtsgrundlagen
- Gesetz über den Feuerschutz, vom 18. Juni 1968 (sGS 871.1)
- Vollzugsverordnung zum Gesetz über den Feuerschutz, vom 9. Dezember 1969 (sGS 871.11)
- Verordnung über die Entschädigungen der Kaminfeger, vom 5. September 1995 (sGS 871.12)
- Schweizerische Brandschutzvorschriften VKF, erlassen über die Interkantonale Vereinbarung zum Abbau technischer Handelshemmnisse, vom 23. Oktober 1998 (sGS 552.531)
- Tarif für die Schadenbekämpfung, vom 19. November 1991 (sGS 871.16)
- Gesetz über die Gebäudeversicherung, vom 26. Dezember 1960 (sGS 873.1), Art. 58 Abs. 1 Ziff. 3
- Verordnung über Beiträge aus dem Feuerschutzfonds, vom 21. November 2006 (sGS 872.3)
(Amts-)Leitung
Renato Resegatti
Behördengeschichte
Die Gebäudeversicherungsanstalt (GVA) des Kantons St.Gallen wurde 1807 per Gesetz gegründet. Deren Verwaltung betreute bereits seit dem 19. Jahrhundert auch die feuerpolizeilichen Aufgaben auf kantonaler Ebene. Diese Aufgaben wurden schliesslich 1936 auch formell auf Gesetzes- und Verordnungsstufe festgehalten. 1968 folgte in Zusammenhang mit einer Gesetzesrevision die Zusammenfassung dieser feuerpolizeilichen Aufgaben im Amt für Feuerschutz AFS, welches als selbständige Organisationseinheit allerdings der GVA angegliedert blieb. Das Amt für Feuerschutz ist der GVA somit seit seiner Gründung 1968 administrativ angegliedert, steht jedoch unter der Aufsicht des Finanzdepartementes. Das AFS und die GVA bilden eine organisatorische Einheit, wobei der Direktor der GVA seit 1982 in Personalunion auch Leiter des AFS ist. Die feuerpolizeilichen Aufgaben auf kantonaler Ebene wurden bzw. werden durch die beiden Abteilungen Brandverhütung bzw. Prävention und Feuerwehr bzw. Intervention wahrgenommen.
Tätigkeitsbereich (Behördenkompetenzen)
Brandverhütung:
Die Abteilung Brandverhütung ist für die brandschutztechnische Beurteilung von Objekten mit grosser Personenbelegung oder der Lagerung von gefährlichen Gütern zuständig (z.B. Spitäler, Hochhäuser, Hotels, Industrie, definiert nach dem kantonalen Feuerschutzgesetz). Die zur Beurteilung erhaltenen Projekte (inkl. Pläne) werden geprüft und die notwendigen Anforderungen in Form von brandschutztechnischen Bau- und Betriebsbewilligungen verfügt. Im Weiteren ist die Dienstelle für die Kontrolle von Blitzschutzanlagen zuständig. Sie subventioniert mit Beiträgen aus dem Feuerschutzfonds Brandmelde- und Sprinkleranlagen, Wasserlöschposten, Blitzschutzanlagen, Brandmauern und bauliche Brandschutzanlagen. Zusätzlich ist sie verantwortlich für die Ausbildung in der Brandschutzprävention (z.B. Feuerschutzbeamte in Gemeinden), basierend auf den kantonalen Brandschutzvorschriften.
Feuerwehrinspektorat:
Das Feuerwehrwesen fällt im Kanton St.Gallen grundsätzlich in die Kompetenz der Gemeinden, dort sind in erster Linie Unterlagen zum lokalen Feuerschutz aufzubewahren. Der Kanton bzw. das AFS hat im Wesentlichen übergeordnete und koordinierende Aufgaben. Das Feuerwehrinspektorat ist u.a. für die Ausbildung der Kader und Spezialisten verantwortlich, z.T. im Verbund mit anderen Kantonen. Es koordiniert die Beschaffung und Auswahl der Ausrüstung und subventioniert deren Anschaffung aus dem kantonalen Feuerschutzfonds. Es koordiniert im Weiteren die Zusammenarbeit und allfällige Zusammenlegung von Gemeinden bzw. der Gemeindefeuerwehren (u.a. Begleitung von Fusionsprojekten, Moderation, finanzielle Unterstützung aus dem Feuerschutzfonds, Beträge aus Sachversicherungen etc.). Es zahlt Beiträge an Alarmierungssysteme, Ausbildung, Investitionen in Fahrzeuge und Bauten, Ausrüstungspauschale, Chemiewehr (3 Stützpunkte).
Administrative Strukturen
2 Abteilungen: Feuerwehrinspektorat und Brandverhütung
Parallelüberlieferungen
Brandverhütung:
Lokale Brandschutzmassnahmen und brandschutztechnische Bau- und Betriebsbewilligungen werden auch durch die Gemeinden aufbewahrt (meist im Rahmen der Baubewilligungsunterlagen).
Feuerwehrinspekorat:
Das Feuerwehrwesen liegt grundsätzlich bei den Gemeinden. Unterlagen betreffend lokale Feuerwehren werden auch durch die Gemeinden aufbewahrt.
Bewertung der organisatorischen Gesamtfunktion
Beide Abteilungen (Feuerwehrinspektorat und Brandverhütung) nehmen als einzige kantonale Dienststellen die gesetzlichen Aufgaben des Feuerschutzes in den Bereichen Brandverhütung und Feuerwehr wahr. Sie vollziehen diese Aufgaben in der Regel in Zusammenarbeit mit den lokalen Partnern, meist auf Stufe Gemeinde oder Zweckverbände. Die Dienststellen haben in ihren Fachbereichen somit die Funktion einer Schnittstelle zwischen Kanton und Gemeinden inne.
Historische Kriterien
Quellen zum Feuerwehrwesen stossen in Zusammenhang mit der Lokalgeschichte immer wieder auf Interesse. Gerade bei der Erstellung von Ortsgeschichten bilden Kapitel zum Umgang mit Brandkatastrophen oder zum Vereinswesen (Milizfeuerwehr) eine wichtige Rolle. Hier können Unterlagen zur Ausbildung der Feuerwehrleute oder zur Erstellung (von frühen, "historischen") Feuerwehrbauten aufschlussreiche Daten oder Bildmotive liefern.
Rechtliche Kriterien
Für einen erheblichen Anteil der Unterlagen kann aus rechtlicher Sicht eine zehnjährige Aufbewahrungsfrist gemäss Obligationenrecht und Geschäftsbücherverordnung geltend gemacht werden. Weitere rechtliche Aufbewahrungsfristen liegen meist nicht vor.
Investitionen im Bereich des Feuerwehrwesens werden gemäss amtsinterner Praxis 30 Jahre aufbewahrt.
Vereinbarung
Feuerwehrinspektorat:
- Feuerwehr-Konzepte: Richtlinien und Weisungen: dauernde Aufbewahrung
- Musterreglemente für Gemeinde-Feuerwehr: dauernde Aufbewahrung
- Alarmierung via Satellit (Pilotprojekt): dauernde Aufbewahrung
- Ausbildungszentrum Bernhardzell (Hauptakten betreffend neuer Ausbildungsinfrastruktur für Feuerwehrausbildung), ohne Betriebsakten: differenzierte Bewertung im Staatsarchiv
- Ausbildungszentrum Bernhardzell: Betriebsakten: Kassation
- Feuerwehrdepots, Bauten (Unterlagen vor 1945, sofern vorhanden): differenzierte Bewertung im Staatsarchiv
- Feuerwehrdepots, Bauten (Unterlagen nach 1945): Kassation
- Konzepte betr. Chemiewehr, Nationalstrassenstützpunkte: differenzierte Bewertung im Staatsarchiv
- Kursprogramme für Feuerwehrkader (Jahresprogramme, allg. Schriftgut ohne längerfristige Aussagekraft), 1995-2009: Kassation
- Fahrzeugkonzepte, Offiziers- und Kdo.-Akten, Armeeausrüstung: Kassation
- Genehmigung der Gemeinde-Feuerwehrreglemente, allg. Anfragen (z.B. betr. Beiträgen, Aufbewahrungsfrist bis Ende Abschreibung): Kassation
- Budgetkontrolle Feuerwehrinspektorat: (sämtliche Feuerwehrinvestitionen und Aufwandrechnungen der Gemeinden: Kassation
Brandverhütung:
- brandschutztechnische Bau- und Betriebsbewilligungen auf kantonaler Ebene für "grössere" Gebäude (z.B. Spitäler, Hochhäuser, Hotels, Industrie): Kassation
- Unterlagen zur Blitzschutzkontrolle (Protokollierung, Mängelrapport; Aufbewahrungsfrist bis zum nächsten Rapport): Kassation
- Subventionsbewilligungen aus Feuerschutzfonds für Brandmelde- und Sprinkleranlagen, Wasserlöschposten, Blitzschutzanlagen, Brandmauern, bauliche Brandschutzanlagen: Kassation
- Ausbildung zur Brandschutzprävention (z.B. Feuerschutzbeamte in Gemeinden), basierend auf Brandschutzvorschriften: Kassation
Term of protection
Unbekannt
Schutzfristkategorie
Sachakten (30 Jahre)
Authorisation
Staatsarchiv
Accessibility
Archivmitarbeiter/-innen
Physical usability
Uneingeschränkt