Kantonsbibliothek
Titel
Kantonsbibliothek
Stufe
Fonds
Entstehungszeitraum
1982-2016
Existenzzeitraum
1979-
Abkürzungen
KB
Geographische Angaben (Adresse)
Notkerstrasse 22, 9001 St.Gallen
Rechtsform
Abteilung
Rechtsgrundlagen
Kanton:
- Bibliotheksgesetz (sGS 276.1) vom 30. April 2013, Art. 8-11, 12b
- Bibliotheksverordnung (sGS 276.11) vom 16. Dezember 2014, Art. 16, Art. 19ff., Art. 21, Art. 22
(Amts-)Leitung
Im Folgenden werden nur die Leiter und Leiterinnen aufgelistet, die die kantonale Bibliothek geleitet haben. Die Leiter der ehemaligen Stadtbibliothek werden hier nicht genannt.
1845-1847: Peter Ehrenzeller
1847-1848: Karl Wegelin
1848-1852: Johann Theodor Gsell
1852-1858: Johann Joseph Weder
1859-1872: Otto Henne am Rhyn
1872-1885: Joseph Anton Hardegger
1886-1912: Otto Henne am Rhyn
1913-1943: Josef Anton Müller
1943-1957: Karl Schönenberger
1958-1968: Franz Perret
1968-1981: Walter Lendi
1982-1993: Peter Wegelin
1993-2001: Alois Stadler
2001-2013: Cornel Dora
2013-August 2021: Sonia Abun-Nasr
August 2021 - März 2022: Thomas Wieland / Naemi Steiner
März 2022-: Susanne Uhl
Behördengeschichte
Die Wurzeln der Kantonsbibliothek reichen bis in die Reformationszeit zurück. Die Stadtbibliothek, Vorgängerin der heutigen Kantonsbibliothek, wurde in der Reformationszeit gegründet. Das Kernstück der neuen „Liberey“ waren die Bücher von Joachim von Watt (1484–1551), genannt Vadian, der als vielseitiger Humanist in Wien, später als Arzt, Reformator und langjähriger Bürgermeister in St.Gallen wirkte. Kurz vor seinem Tod vermachte er seine Privatbibliothek, die verschiedene Fachbereiche umfasste, seiner Vaterstadt. Der zweite Gründer, Jakob Studer (1574–1622) verstand es, die bisher wenigen Geistlichen und Gelehrten vorbehaltene Bibliothek zu einer breit abgestützten Bürgerbibliothek umzugestalten. Der Bestand wuchs vor allem durch Geschenke.
Anfang November 1856 wurde die rund 30.000 Bände umfassende Bibliothek in der neuen Kantonsschule am Burggraben eröffnet.1907 konnte die Bibliothek an die Notkerstrasse 22 umziehen, erstmals seit ihrem Bestehen in ein eigenes repräsentatives Gebäude. Die nach dem 1. Weltkrieg angespannte finanzielle Lage der Ortsbürgergemeinde St.Gallen, der Trägerin der Bibliothek, hatte zur Folge, dass die Bibliothek in ihrer Entwicklung stagnierte. Es wurden sogar Werke verkauft. Die steigenden Betriebskosten waren der Hauptgrund, dass die Ortsbürgergemeinde für die Bibliothek eine neue Trägerschaft suchte.
Am 28. Mai 1978 stimmte die Mehrheit der St. Galler Kantonsbürgerinnen und -bürger der Übertragung der Stadtbibliothek mit dem Gebäude und einem Grossteil des Bestands von der Ortsbürgergemeinde an den Kanton St.Gallen zu; die Stadtbibliothek wurde damit auf Anfang 1979 zur Kantonsbibliothek (Vadiana) St.Gallen. Mit dem Übergang der Bibliothek an die neue Trägerschaft waren weitere Änderungen verbunden. Die bisherige,1845 gegründete "Kantonsbibliothek", die von 1889 bis 1951 "Staatsbibliothek" hiess, nannte sich nun neu „Kantonale Verwaltungsbibliothek“. Die Führung dieser Bibliothek war 1845 dem Staatsarchivar übertragen worden, so dass dieser bis 1978 gleichzeitig Kantonsbibliothekar war. Die Sammelgebiete der "Staatsbibliothek" waren auf die Bedürfnisse der kantonalen Verwaltung ausgerichtet: Recht, Volkswirtschaft und Verwaltungswissenschaften bildeten die Schwerpunkte.
Von 1993 bis 2006 bildete die Verwaltungsbibliothek eine Zweigstelle der Kantonsbibliothek Vadiana St.Gallen. 2006 erfolgte ihre Integration in die Kantonsbibliothek. Der grössere Teil der Altbestände und die Hilfsmittel für die historische und juristische Forschung bilden seit 2006 die Forschungsbibliothek des Staatsarchivs St.Gallen. Seit dem frühen 21. Jahrhundert wurde die Kantonsbibliothek schrittweise im Sinne zeitgemässer Kooperations- und Digitalisierungsentwicklungen modernisiert. Wichtige Meilensteine waren der 2008 gegründete «Bibliotheksverbund St.Gallen Appenzell», der den seit 1976 bestehenden Bibliotheksverbund «St.Galler Bibliotheksnetz» (SGBN) ergänzte. Im Jahr 2008 wurde die «Digitale Bibliothek St.Gallen» lanciert, die 2011 in Kooperation mit anderen Kantonen als «Digitale Bibliothek Ostschweiz» mit grossem Erfolg weitergeführt wurde. Bemühungen, die weiterhin als Magazinbibliothek arbeitende Institution zu einer modernen Freihandbibliothek auszubauen und ihre begrenzten Räumlichkeiten zu erweitern, waren im angestammten Gebäude aus denkmalpflegerischen Gründen nicht möglich. In der Folge wurden mehrere Möglichkeiten für eine Neuaufstellung geprüft. Sie mündeten in das Projekt «Neue Bibliothek», das 2011 aus politischen Gründen beendet wurde. Um der Kantonsbibliothek danach einen Weg aus der Platznot zu eröffnen, erfolgte 2015 die Auslagerung der Publikumsdienste und damit der Ausleihe der Kantonsbibliothek an den Standort Bibliothek Hauptpost am Bahnhofplatz in St.Gallen. Die Bibliothek Hauptpost wird seither zusammen mit der Stadtbibliothek als Provisorium geführt. Ein Neubau für die beiden Bibliotheken ist geplant.
Tätigkeitsbereich (Behördenkompetenzen)
Aufgrund des kantonalen Bibliotheksgesetzes hat die Kantonsbibliothek folgende Aufgaben:
1. Sie sammelt, erschliesst, bewahrt und vermittelt ein breites, auch digitales Medienangebot zur allgemeinen, schulischen, beruflichen und kulturellen Bildung der Bevölkerung sowie zur wissenschaftlichen Bildung.
2. Sie sammelt Publikationen mit Bezug zum Kanton St.Gallen (Sangallensien ) zur Dokumentation des Publikationswesens des Kantons.
3. Sie sichert und pflegt das regionale kulturelle Erbe in verschiedenen Medienformen (Historische Bestände und Spezialsammlungen).
4. Sie unterstützt lebenslanges Lernen und wissenschaftliches Arbeiten.
5. Sie stellt Arbeitsplätze für Benützerinnen und Benützer bereit.
6. Sie arbeitet mit anderen Bibliotheken zusammen und unterstützt diese mit zentralen Dienstleistungen, Aus- und Weiterbildungsangeboten und berät sie betreffend eine wirksame Aufgabenerfüllung.
Ihr allgemeiner Bildungsauftrag ergänzt den Auftrag zur bibliothekarischen Grundversorgung der Bevölkerung, der im Bibliotheksgesetz als Verbundaufgabe von Kanton und Gemeinden definiert ist, wobei die Hauptverantwortung für die Grundversorgung bei den Gemeinden liegt.
Die Kantonsbibliothek leitet den kantonalen Verbund «St.Galler Bibliotheksnetz» sowie den Bibliotheksverbund St.Gallen-Appenzell und versorgt die Spitäler des Kantons mit elektronischer Fachinformation. Im Rahmen der kantonalen Bibliotheksstrategie setzt sie sich für die Förderung eines zeitgemässen und ansprechenden Bibliothekswesens ein.
Administrative Strukturen
Die Kantonsbibliothek ist dem Amt für Kultur zugeordnet, das Teil des Departements des Innern ist. Die Kantonsbibliothek ist wie folgt organisiert (Stand: 1. Februar 2021)
Leitung: Kantonsbibliothekarin und Stellvertretung
Geschäftsleitung: Kantonsbibliothekarin, Stellvertretung, Abteilungsleitende, Vertretung der IT (Systembibliothekar)
Stabstellen:
- Administrative Leitung mit Hausdienst
- Ausbildung (in der Regel drei Auszubildende zur/m Fachfrau/Fachmann Information und Dokumentation und zwei Praktikanten /-innen)
- Fachstelle Bibliotheken (wird im Rahmen der kantonalen Bibliotheksförderung durch die Kantonsbibliothek geführt)
Abteilungen:
- Publikumsdienste (Standort Bibliothek Hauptpost)
- Erwerbung und Bestand: Bestandesmanagement, Betriebsassistenz u. Sekretariat, Buchbinderei, Erwerbung, Periodika, Magazindienst
- Daten und Verbünde: Digitale Angebote, Katalog- und Datenmanagement, Katalog und Normen, Verbundzentrale und IT-Dienste
- Historische Bestände und Sammlungen mit Spezialbibliotheken
- Spezialabteilungen: Sangallensien, Zentrum für das Buch
Parallelüberlieferungen
Bei folgenden Behörden, Dienststellen und Organisationen entstehen Parallelüberlieferungen:
Bundesamt für Statistik
Die Mitarbeit der Kantonsbibliothek an der Schweizerischen Bibliotheksstatistik ist vertraglich geregelt. Die Federführung liegt beim Bundesamt für Statistik.
Kantonsrat / Regierung
Es können sich Parallelüberlieferungen ergeben, wenn Gesetzes-Projekte und politische Geschäfte durch die Leitung der Kantonsbibliothek behandelt werden. Die Federführung liegt bei Kantonsrat (parlamentarische Kommissionen) und Regierung. Die Tätigkeit dieser beiden Behörden ist im Staatsarchiv gesichert.
Amt für Kultur
Seit 2011 ist ein kurzer Abschnitt über die Kantonsbibliothek im Jahresbericht des Amts für Kultur zu finden.
Kantonale Bibliothekskommission
Die in der Kantonsbibliothek angesiedelte Fachstelle Bibliotheken ist für die Geschäftsführung der Bibliothekskommission zuständig. Die Kantonsbibliothekarin ist beratendes Mitglied der kantonalen Bibliothekskommission ohne Stimmrecht. Der Leiter / die Leiterin des Amts für Kultur präsidiert jedoch die Bibliothekskommission. Deshalb wurde die Archivwürdigkeit von Unterlagen der Bibliothekskommission im Bewertungsmodell des Amts für Kultur beurteilt.
Stadtbibliothek St.Gallen
Die Kantonsbibliothek und die Stadtbibliothek führen den Standort Hauptpost gemeinsam. Die Zusammenarbeit ist durch eine Kooperationsvereinbarung geregelt. Die beiden Organisationen sind gleichgestellt. Es gibt keine Federführung der einen oder anderen Bibliothek.
Kantonsspital St.Gallen und kantonale Spitalregionen / weitere Institutionen aus dem Gesundheitsbereich
Die Leistungen der Kantonsbibliothek für die Spitalregionen werden durch einen Rahmenvertrag zwischen dem kantonalen Gesundheitsdepartement und dem Departement des Innern festgelegt, jene für das Kantonsspital sind durch eine Leistungsvereinbarung geregelt. Die Kantonsbibliothek beschafft und bewirtschaftet elektronische Fachliteratur und Fachartikel aus dem Medizinalbereich. Weitere Verträge wurden mit den Kinder- und Jugendpsychiatrischen Diensten (KJPD) St.Gallen, mit dem Kinderspital St.Gallen und dem Gesundheitszentrum Fricktal (AG) abgeschlossen. Die Federführung liegt bei der zuständigen Abteilung der Kantonsbibliothek.
Ortsbürgergemeinde St.Gallen
Die Vadianische Sammlung ist ein Dauerdepositum der Ortsbürgergemeinde in der Kantonsbibliothek St.Gallen. Ihr Kernstück besteht aus der Bibliothek und dem handschriftlichen Nachlass des St.Galler Humanisten und Reformators Joachim von Watt, genannt Vadian. Die Zusammenarbeit zwischen Kantonsbibliothek und Ortsbürgergemeinde wird durch eine Leistungsvereinbarung geregelt. Die Federführung liegt bei der Ortsbürgergemeinde.
Verein Digitale Bibliothek Ostschweiz
Die Digitale Bibliothek Ostschweiz (Dibiost) ist ein Verbund von über 180 Bibliotheken aus den Kantonen Appenzell Ausserrhoden, Appenzell Innerrhoden, Glarus, Graubünden, Schaffhausen, St.Gallen, Thurgau und Zürich sowie aus dem Fürstentum Liechtenstein, die sich in einem Verein zusammengeschlossen haben. Seit der Gründung eines Vereins ist die Geschäftsstelle operativ und personell der Kantonsbibliothek angegliedert, untersteht aber der Weisung des Vereinsvorstands bzw. -präsidiums. Die Kantonsbibliothek ist reguläres Vorstandsmitglied.
Mitgliedschaft in Vereinen /Fachvereinen auf kantonaler / nationaler Ebene
Unterlagen, die im Rahmen einer Vereinsmitgliedschaft anfallen, sind nur dann archivwürdig, wenn die Geschäftsstelle des betreffenden Vereins bei der Kantonsbibliothek liegt. Dies ist bei der Gesellschaft Pro Vadiana, dem Verein Buchstadt St.Gallen und Dibiost der Fall.
Internet-Auftritt der Dienststelle
Die Homepage der Kantonsbibliothek befindet sich auf dem Portal des Kantons St.Gallen unter https://www.sg.ch/kultur/kantonsbibliothek-vadiana.html (Stand: März 2022).
Bewertung der organisatorischen Gesamtfunktion
Die Kantonsbibliothek erbringt bibliothekarische Dienstleistungen und hat damit eine vorwiegend beratende und unterstützende Funktion, einerseits gegenüber den Benutzerinnen und Benutzern, die sie bei der Medienrecherche und dem Erwerb von Informations- und Medienkompetenz unterstützt, und andererseits gegenüber den anderen Bibliotheken im Kanton, mit denen sie im Rahmen des kantonalen Bibliotheksverbunds sowie durch die Fachstelle Bibliotheken zusammenarbeitet.
Die Kantonsbibliothek ist nicht zuletzt eine wichtige Gedächtnisinstitution des Kantons St.Gallen. Sie hat einerseits einen gesetzlich definierten, umfassenden Sammelauftrag für Sangallensien Andererseits bewahrt und vermittelt sie in den Historischen Beständen und Sondersammlungen auch nicht publizierte Dokumente, die Teil des kantonalen Kulturguts sind.
Wie andere Bibliotheken ist die Kantonsbibliothek ein Lern- und Arbeits- sowie Kommunikations- und Begegnungsort. Ihre Aufgaben haben sich im Zuge des digitalen Wandels ausgeweitet (u.a. Zusammenarbeit in digitalen Netzwerken, Angebot analoger und digitaler Medien für Bildung, Ausbildung und Wissenschaft sowie Freizeit und Unterhaltung).
Historische Kriterien
Bibliotheken ermöglichen Teilhabe an Kultur, Bildung und Fortbildung. Kundinnen und Kunden finden in Bibliotheken Informationen, die sie für ihre alltäglichen Tätigkeiten und im Rahmen ihrer persönlichen Interessen sowie aus schulischen oder beruflichen Gründen benötigen. Wissenschaftliche Bibliotheken sind Teil des wissenschaftlichen Kommunikationssystems. Sie stellen einerseits Fachliteratur zur Verfügung, die es Wissenschaftler*innen ermöglicht, sich über den neusten Stand der Forschung in ihrem Forschungsgebiet zu informieren. Andererseits können die veröffentlichten Ergebnisse wissenschaftlicher Arbeit in diesen Bibliotheken durch ein interessiertes Publikum genutzt werden.
Die Kantonsbibliothek stellt den Benutzer*innen grundlegende wissenschaftliche Literatur und Belletristik zur Verfügung. Diese Aufgabe wird in anderen Kantonen von den Universitätsbibliotheken übernommen. Die Kantonsbibliothek hat ausserdem einen kantonalen Sammelauftrag.
Die Unterlagen der Kantonsbibliothek geben Aufschluss darüber, wie Wissensvermittlung inhaltlich und technisch im Lauf der Zeit organisiert wurde, sowohl auf kantonaler Ebene als auch in den Gemeinden. In den Gemeinden durchgeführte Projekte sind indirekt aus den Dokumentationen zur Bibliotheksförderung ersichtlich. Die Unterlagen der Kantonsbibliothek können auch einen Beitrag zur Bildungsgeschichte, v.a. zur Geschichte der Bildungsinhalte, liefern.
Rechtliche Kriterien
Die Unterlagen der Kantonsbibliothek dienen weder dem Nachweis von rechtsetzenden Entscheiden noch enthalten sie Akten, die persönliche Rechte und Freiheiten der Bürger und Bürgerinnen betreffen. Von rechtlicher Bedeutung sind die Leistungsvereinbarungen, die eine längerfristige Zusammenarbeit mit einzelnen Kunden regeln.
Für Finanz- und Rechnungsunterlagen gilt die Aufbewahrungspflicht von mindestens 10 Jahren gemäss Schweizerischem Obligationenrecht (SR 220, insbesondere Art. 730c, 747, 957, 962), eidgenössischer Geschäftsbücherverordnung (SR 221.431) und kantonaler Finanzhaushaltsverordnung (sGS 831.1, Art.15).
Vereinbarung
Führungs- und Administrationsaufgaben
- Rechtliche, strategische und organisatorische Grundlagen: Archivwürdig
- Projektdossiers:
Grössere Projekte, auf Leitungsebene angesiedelt, mit Federführung der Kantonsbibliothek: Anbieten (zur differenzierten Bewertung durch das Staatsarchiv)
Grössere Projekte auf Leitungsebene, ohne Federführung der Kantonsbibliothek: Nicht archivwürdig (Vernichten nach Ermessen der Dienststelle)
- Bibliotheks-/Geschäftsleitung: Sitzungsprotokolle: Archivwürdig
- Abteilungsleitungen: Sitzungsprotokolle: Nicht archivwürdig (Vernichten nach Ermessen der Dienststelle)
- Bibliotheksförderung: Projektdossiers (durch Kantonale Bibliothekskommission behandelt ): Anbieten (zur differenzierten Bewertung durch das Staatsarchiv)
- Verträge: Archivwürdig
- Jahresberichte (Jahresberichte der Kantonsbibliothek Vadiana St.Gallen und der öffentlichen Bibliotheken des Kantons St.Gallen): Archivwürdig
- Statistische Angaben für die Schweizerische Bibliotheksstatistik: Archivwürdig
- Unterlagen zu Budget und Voranschlag: Nicht archivwürdig (Vernichten nach Ablauf von 10 Jahren)
Erwerb- und Bestandesmanagement
- Handbücher: Archivwürdig
- Bestellungen (von Medien): Nicht archivwürdig (Vernichten nach Ablauf von 10 Jahren)
- Rechnungen: Nicht archivwürdig (Vernichten nach Ablauf von 10 Jahren)
- Bestandeslisten (Neuanschaffungen): Nicht archivwürdig (Vernichten nach Ermessen der Dienststelle)
Katalogisierung
- Handbücher: Archivwürdig
- Schulungsunterlagen: Anbieten (zur differenzierten Bewertung durch das Staatsarchiv)
Ausleihe und Kundenberatung
- Handbücher: Archivwürdig
- Schulungsunterlagen: Anbieten (zur differenzierten Bewertung durch das Staatsarchiv)
- Einsatzpläne: Nicht Archivwürdig (Vernichten nach Ermessen der Dienststelle)
Vermittlung
- Ausstellungen und Führungen: Anbieten (zur differenzierten Bewertung durch das Staatsarchiv)
- Veranstaltungsprogramme: Archivwürdig
- Publikationen der Kantonsbibliothek: Archivwürdig
Zusammenarbeit mit anderen Bibliotheken
- Leitende Gremien: Sitzungsprotokolle: Archivwürdig
- Schulungsunterlagen / Organisation von Tagungen: Anbieten (zur differenzierten Bewertung durch das Staatsarchiv)
- Beratung in Fachfragen, Vermittlung von Fachpersonen: Nicht archivwürdig
Sammlungen (Historische Bestände / Sangallensien)
- Donatorinnen und Donatoren: Verträge mit denselben / Korrespondenz betr. Ankauf Sammlungen: Anbieten (zur differenzierten Bewertung durch das Staatsarchiv)
- Verzeichnisse historischer Bestände der Kantonsbibliothek: Archivwürdig
Mitgliedschaften in Vereinen /Fachvereinen auf kantonaler / nationaler Ebene
- Gesellschaft Pro Vadiana: Vorstandssitzungen: Archivwürdig
- Verein Digitale Bibliothek Ostschweiz (Dibiost): Vorstandssitzungen: Archivwürdig
- Übrige Vereine: Vorstandssitzungen: Nicht archivwürdig (Vernichten nach Ermessen der Dienststelle)
Schutzfrist
Zeitraumende
Schutzfristdauer
30 Jahre
Schutzfristkategorie
Sachakten (30 Jahre)
Ende der Schutzfrist
12/31/2046
Bewilligung
Staatsarchiv
Zugänglichkeit
Archivmitarbeiter/-innen
Physische Benutzbarkeit
Uneingeschränkt