Waldregionen
Titel
 Waldregionen 
Stufe
 Fonds 
Entstehungszeitraum
 keine Angabe 
Existenzzeitraum
 2009- 
Verwandte Körperschaften, Familien, Personen
 Regionalforstämter 
Geographische Angaben (Adresse)
 Regionen: St.Gallen, Werdenberg-Rheintal, Sargans, See, Toggenburg 
Rechtsform
 Verwaltungseinheit 
Rechtsgrundlagen
 Leistungsaufträge der Regierung an die Waldregionen 
(Amts-)Leitung
 Waldrat 
Behördengeschichte
 1971 wurde das Kantonsgebiet anstelle der ursprünglichen Forstbezirke neu in Forstkreise eingeteilt. Im Zuge des Postulates 'Strukturwandel in der Waldwirtschaft und Überprüfung der Forstorganisation' von 1997 (43.97.13) wurde die kantonale Forstorganisation grundlegend reformiert. Nach einem politischen Prozess von insgesamt elf Jahren wurde das noch unter dem Kantonsoberförster Werner Suter (1982-2004) aufgenommene Reorganisationsprojekt "waldSG"  auf den 1. Januar 2009 mit Inkrafttreten der neuen Strukturen abgeschlossen. Die neue Organisation unterscheidet sich von der bisherigen insbesondere auf der regionalen Ebene durch die Ausgestaltung von fünf eigenständigen Waldregionen. Das Kantonsforstamt setzt im Rahmen seiner Möglichkeiten weiterhin Schwerpunkte und formuliert die entsprechenden Vorgaben, welche in die Leistungsaufträge der Waldregionen einfliessen. Die Einbindung der Waldeigentümer und der politischen Gemeinden sowie die Organisationsautonomie in den Waldregionen stellen die Kernelemente dieser neuen Organisation dar. 
Tätigkeitsbereich (Behördenkompetenzen)
 - Beratung der Waldeigentümer in allen forstlichen Belangen und forstwirtschaftlichen Interessen
- Regionale Öffentlichkeitsarbeit über Wald, forstliche Probleme, Entwicklungen und Anliegen des Waldes und der Waldwirtschaft 
- Initiierung und Ausarbeitung von Projekten und Planungen zur Bewirtschaftung und Pflege des Waldes 
- Leitung und Erstellung der Waldentwicklungsplanung: Der vom Volkswirtschaftsdepartement zu bewilligende Waldentwicklungsplan enthält Informationen wie die Waldfunktionen und deren Gewichtung; Ziele der Waldentwicklung; Flächen mit besonderer Zielsetzung; Bewirtschaftungsgrundsätze; weiteres Vorgehen bez. Koordination der Aufgaben und Abstimmung der Interessen. Die Pläne werden spätestens nach 20 Jahren gesamthaft überprüft und angepasst.
Jede Waldregion verfügt überdies über einen max. siebenköpfigen, vom Volkswirtschaftsdepartement gewählten Waldrat, in welchem die Politischen Gemeinden sowie die öffentlichen und privaten Waldeigentümer Einsitz haben. Die Aufgaben der Waldräte umfassen die
- strategische Führung,
- die Bestimmung der Umsetzung der forstlichen Aufgaben,
- die Festlegung der geeigneten Organisation der Waldregionen, sowie 
- die Beziehungspflege zu den Anspruchsgruppen der Waldregionen (insbesondere zu den Regionalförstern). 
Administrative Strukturen
 Den fünf Waldregionen entsprechen die Regionalforstämter in St.Gallen (Region St.Gallen und Region Werdenberg-Rheintal), Flums (Region Sargans), Rieden (Region See) sowie Ebnat-Kappel (Region Toggenburg). 
Parallelüberlieferungen
 - Kantonsforstamt
- Politische Gemeinden / Bürgergemeinden 
Bewertung der organisatorischen Gesamtfunktion
 Die fünf Waldregionen bzw. die Regionalforstämter repräsentieren das Kantonsforstamt vor Ort und vermitteln zwischen den verschiedenen Anspruchsgruppen. 
Rechtliche Kriterien
 Die Unterlagen der Waldregionen unterliegen grundsätzlich der 10-Jahres-Aufbewahrungspflicht für Geschäftsbücher/rechnungsrelevante Unterlagen gemäss dem Schweizerischen Obligationenrecht. 
Vereinbarung
 [Vgl. mit der Vereinbarung zwischen dem Staatsarchiv und dem Kantonsforstamt vom 10. Mai 2010 (siehe Fondskarte Kantonsforstamt)] 
Schutzfrist
 Unbekannt 
Schutzfristdauer
 30 Jahre
Schutzfristkategorie
 Sachakten (30 Jahre) 
Bewilligung
 Staatsarchiv 
Zugänglichkeit
 Archivmitarbeiter/-innen 
Physische Benutzbarkeit
 Uneingeschränkt