Waldregionen
Title
Waldregionen
Stage
Fonds
Period of origin
keine Angabe
Existenzzeitraum
2009-
Verwandte Körperschaften, Familien, Personen
Regionalforstämter
Geographische Angaben (Adresse)
Regionen: St.Gallen, Werdenberg-Rheintal, Sargans, See, Toggenburg
Rechtsform
Verwaltungseinheit
Rechtsgrundlagen
Leistungsaufträge der Regierung an die Waldregionen
(Amts-)Leitung
Waldrat
Behördengeschichte
1971 wurde das Kantonsgebiet anstelle der ursprünglichen Forstbezirke neu in Forstkreise eingeteilt. Im Zuge des Postulates 'Strukturwandel in der Waldwirtschaft und Überprüfung der Forstorganisation' von 1997 (43.97.13) wurde die kantonale Forstorganisation grundlegend reformiert. Nach einem politischen Prozess von insgesamt elf Jahren wurde das noch unter dem Kantonsoberförster Werner Suter (1982-2004) aufgenommene Reorganisationsprojekt "waldSG" auf den 1. Januar 2009 mit Inkrafttreten der neuen Strukturen abgeschlossen. Die neue Organisation unterscheidet sich von der bisherigen insbesondere auf der regionalen Ebene durch die Ausgestaltung von fünf eigenständigen Waldregionen. Das Kantonsforstamt setzt im Rahmen seiner Möglichkeiten weiterhin Schwerpunkte und formuliert die entsprechenden Vorgaben, welche in die Leistungsaufträge der Waldregionen einfliessen. Die Einbindung der Waldeigentümer und der politischen Gemeinden sowie die Organisationsautonomie in den Waldregionen stellen die Kernelemente dieser neuen Organisation dar.
Tätigkeitsbereich (Behördenkompetenzen)
- Beratung der Waldeigentümer in allen forstlichen Belangen und forstwirtschaftlichen Interessen
- Regionale Öffentlichkeitsarbeit über Wald, forstliche Probleme, Entwicklungen und Anliegen des Waldes und der Waldwirtschaft
- Initiierung und Ausarbeitung von Projekten und Planungen zur Bewirtschaftung und Pflege des Waldes
- Leitung und Erstellung der Waldentwicklungsplanung: Der vom Volkswirtschaftsdepartement zu bewilligende Waldentwicklungsplan enthält Informationen wie die Waldfunktionen und deren Gewichtung; Ziele der Waldentwicklung; Flächen mit besonderer Zielsetzung; Bewirtschaftungsgrundsätze; weiteres Vorgehen bez. Koordination der Aufgaben und Abstimmung der Interessen. Die Pläne werden spätestens nach 20 Jahren gesamthaft überprüft und angepasst.
Jede Waldregion verfügt überdies über einen max. siebenköpfigen, vom Volkswirtschaftsdepartement gewählten Waldrat, in welchem die Politischen Gemeinden sowie die öffentlichen und privaten Waldeigentümer Einsitz haben. Die Aufgaben der Waldräte umfassen die
- strategische Führung,
- die Bestimmung der Umsetzung der forstlichen Aufgaben,
- die Festlegung der geeigneten Organisation der Waldregionen, sowie
- die Beziehungspflege zu den Anspruchsgruppen der Waldregionen (insbesondere zu den Regionalförstern).
Administrative Strukturen
Den fünf Waldregionen entsprechen die Regionalforstämter in St.Gallen (Region St.Gallen und Region Werdenberg-Rheintal), Flums (Region Sargans), Rieden (Region See) sowie Ebnat-Kappel (Region Toggenburg).
Parallelüberlieferungen
- Kantonsforstamt
- Politische Gemeinden / Bürgergemeinden
Bewertung der organisatorischen Gesamtfunktion
Die fünf Waldregionen bzw. die Regionalforstämter repräsentieren das Kantonsforstamt vor Ort und vermitteln zwischen den verschiedenen Anspruchsgruppen.
Rechtliche Kriterien
Die Unterlagen der Waldregionen unterliegen grundsätzlich der 10-Jahres-Aufbewahrungspflicht für Geschäftsbücher/rechnungsrelevante Unterlagen gemäss dem Schweizerischen Obligationenrecht.
Vereinbarung
[Vgl. mit der Vereinbarung zwischen dem Staatsarchiv und dem Kantonsforstamt vom 10. Mai 2010 (siehe Fondskarte Kantonsforstamt)]
Term of protection
Unbekannt
Protection period
30 years
Schutzfristkategorie
Sachakten (30 Jahre)
Authorisation
Staatsarchiv
Accessibility
Archivmitarbeiter/-innen
Physical usability
Uneingeschränkt