Regionale Schulaufsicht (2004-2012)
Titel
Regionale Schulaufsicht (2004-2012)
Stufe
Fonds
Entstehungszeitraum
1997-2012
Existenzzeitraum
2004-2012
Abkürzungen
RSA
Rechtsform
Verwaltungseinheit
Rechtsgrundlagen
- Volksschulgesestz vom 13. Januar 1983, Art. 102 Abs. 2
- Verordnung über Kinder- und Jugendheime vom 21. September 1999, Art. 9
- Pflichtenheft der regionalen Schulaufsicht vom 21. Mai 2008
Behördengeschichte
Die Regionale Schulaufsicht ging aus den Bezirksschulräten hervor. Die vierzehn Bezirksschulräte wurden 1861 gegründet. Ihnen kamen folgende Aufgaben zu: Förderung der Volksschule und Beaufsichtigung, Überprüfung der Stundenpläne, Unterrichtsmittel und Schulanlagen, Aufsicht über die Erziehungs- und Lehrtätigkeit der Lehrkräfte, Behandlung von Rekursen gegen Entscheide der örtlichen Schulbehörden sowie jährliche Berichterstattung an den Erziehungsrat über den Zustand der Volksschule in de Schulgemeinden des Bezirks. 2004 wurden die Bezirksschulräte in die Regionale Schulaufsicht umgewandelt, wobei der Erziehungsrat pro Wahlkreis eine Regionale Schulaufsicht wählte (insgesamt acht Regionale Schulaufsichten). 2012 wurde die Regionale Schulaufsicht aufgelöst. Seither wird auf die regionale Zwischenstufe verzichtet, womit sich die kantonale Aufsicht auf den Erziehungsrat und das Bildungsdepartement konzentriert. Vier Rekursstellen sind für die Rechtspflege zuständig, die zuvor die Regional Schulaufsicht innehatte.
Tätigkeitsbereich (Behördenkompetenzen)
Die Regionale Schulaufsicht nahm im Wesentlichen die folgenden Aufgaben wahr:
- Beaufsichtigung der Träger der öffentlichen und privaten Volksschule
- Einmal pro Jahr Besuch der einzelnen Schulträger
- Bewilligung der vorzeitigen Entlassung aus der Schulpflicht
- Bearbeitung von Rekursen
Administrative Strukturen
Pro Wahlkreis wählte der Erziehungsrat eine Regionale Schulaufsicht gewählt. Diese setzte sich aus fünf bis neun Mitgliedern zusammen, denen eine Präsidentin oder ein Präsident vorstand.
Vereinbarung
Die Bewertung der Unterlagen der Regionalen Schulaufsicht richtet sich nach dem "Registraturplan für Bezirksschulräte" (Version September 2008). Folgende Akten wurden für die dauernde Aufbewahrung ins Staatsarchiv überführt:
- Allgemeines, Organisation: Allgemeine Korrespondenz Präsidium, Protokolle
- Volksschule: Aufsicht, Information und Kontakte
- Privatunterricht: Information und Kontakte
- Bewilligungen und Stellungnahmen: Vorzeitige Entlassung aus der Schulpflicht, Vernehmlassungen.
- Rechtspflege: Rekurse, Aufsichtsbeschwerden
- Kontaktpflege und Berichterstattung: Amtsberichte an den Erziehungsrat
- Dokumentation über die Schulträger: Schulgemeinden/öffentliche Schulen, private Schulträger, Internate, Musikschulen (Zweckverbände)
Schutzfrist
Zeitraumende
Schutzfristdauer
30 Jahre
Schutzfristkategorie
Sachakten (30 Jahre)
Ende der Schutzfrist
12/31/2042
Bewilligung
Staatsarchiv
Zugänglichkeit
Archivmitarbeiter/-innen
Physische Benutzbarkeit
Uneingeschränkt