Rodel der Mannszucht, Gerichtsordnung, Erbrecht und Landsgewähr der Grafschaft Sargans
Rodel der Mannszucht, Gerichtsordnung, Erbrecht und Landsgewähr der Grafschaft Sargans
AA 4 A 1b-4
Dokument
1561
Dokument
analog
Die im Sarganserland versammelten Boten der 7 Orte haben die gesetzte Mannzuchtordnung von Stuck zu Stuck verhört, und da die Landschaft in etlichen Stucken darin beschwert gewesen ist, haben sie für die Zukunft einhellig eine neue Ordnung gesetzt. Dieser folgen: Gerichtsordnung zwischen Saar und Widerbach; Erbrecht in Sarganserland zwischen Saar und Widerbach; Landsgewähr (Erwerb von herrenlosem Vermögen bzw. Gut nach 6 bzw. 12 Jahren).
Pergamentlibell. Dabei: Abschrift von Stiftsarchivar Eugen von Gonzenbach, 1870. Wegelin Regesten 778; Eidgenössische Abschiede 3.1 443 g.
Staatsarchiv
Archivmitarbeiter/-innen
Erschwert möglich