Erblehen für die Familie Locher von Ragaz um Güter in Ragaz als Ersatz für den in einem Brand zerstörten Brief
Titel
Erblehen für die Familie Locher von Ragaz um Güter in Ragaz als Ersatz für den in einem Brand zerstörten Brief
Signatur
AA 4 L 27
Stufe
Dokument
Entstehungszeitraum
1599.05.09
Archivalienart
Urkunde
Entstehungszeitraum, Anmerkung
denn neünten tag meyen
Ausprägung
analog
Enthält
Nachtrag auf der Plica: Der Acker in Saschiel ist nicht in diesem Lehen und Zins enthalten, sondern gibt als Mannlehen des Säumers Lienhart Locher einen separaten Zins von zwei Scheffeln Korn.
Format (Höhe x Breite)
22,3 cm x 63,2 cm, Plica 5,1 cm
Trägermaterial
Pergament
Siegler
Rudolf Kreuel, Ratsherr von Zug, Landvogt im Sarganserland
Siegelbeschreibung
Siegel hängt, Wachs in Holzkapsel, rund, sehr gut erhalten
Regest
Vor Rudolf Kreuel (Khröül), Ratsherr von Zug und Landvogt im Sarganserland, erscheint Jörg Alian (Alyan) mit seinem Schwager Thomas Locher, mit Elisabeth (Lysabeth) Locher, Ehefrau von Alian, und mit Beistand von Loy Frick, Untervogt von Freudenberg, mit der Bitte, ihnen den alten Erblehenbrief ihrer Vorfahren, der in ihrem Haus in Ragaz verbrannt ist, zu ersetzen. Da Zeugen bestätigen, dass die Güter Erblehen und nicht Mannlehen waren, wird ihrer Bitte entsprochen und der Landvogt verleiht ihnen im Namen der sieben regierenden eidgenössischen Orte des Sarganserlands die zur Burg (vesti) Freudenberg gehörigen Güter zu Erblehen. Zum Lehen gehören ein Acker in Ruchenberg mit einem Obstgarten (bombgärthli), ein zehntfreier Acker auf dem Rein, ein Gut in Malangga (Mallanckhen) und ein Acker in Saschiel (Sischiels) unter Freudenberg an der Landstrasse. Der jährliche Hofzins beträgt vier Scheffel und drei Viertel Gerstenkorn, zu liefern zwischen Martinstag (11.11.) und Lichtmess (02.02.) und drei Pfund, alles Churer Mass und Währung, das Geld ist zu liefern an Martinstag, acht Tage zuvor oder danach, an die eidgenössischen Amtleute von Freudenberg.
Schutzfrist
Unbekannt
Schutzfristkategorie
Freie Benutzung (0 Jahre)
Bewilligung
Staatsarchiv
Zugänglichkeit
Archivmitarbeiter/-innen
Physische Benutzbarkeit
Erschwert möglich