Schule für Gesundheits- und Krankenpflege Toggenburg-Fürstenland (1971-1998)
Titel
Schule für Gesundheits- und Krankenpflege Toggenburg-Fürstenland (1971-1998)
Stufe
Fonds
Entstehungszeitraum
1969-1998
Existenzzeitraum
1971-1998
Synonyme
1971-1995: Pflegerinnenschule Toggenburg-Linth
1995-1998: Schule für Gesundheits- und Krankenpflege Toggenburg-Fürstenland (nach Zusammenschluss mit der Schule für geriatrische und psychiatrische Krankenpflege in Wil)
Geographische Angaben (Adresse)
Thurpark, 9630 Wattwil
Rechtsform
Verwaltungseinheit
Rechtsgrundlagen
Kantonale Rechtsgrundlagen:
- Verordnung über die Berufsschulen des Gesundheitswesens vom 7. November 1995 (sGS 312.61)
Schweizerisches Rotes Kreuz (SRK):
- Reglement für die Billigung und Anerkennung von Ausbildungsprogrammen für Berufsausbildungen vom 25. Juni 1997 (Anerkennungsreglement)
- Bestimmungen für die Diplomausbildungen in Gesundheits- und Krankenpflege an den vom Schweizerischen Roten Kreuz anerkannten Schulen vom 1. Januar 1992 (Ausbildungsbestimmungen Pflege)
- Ausführungsbestimmungen zum Erwerb neuer Titel und Ausweise in der Gesundheits- und Krankenpflege vom 4. November 1992
(Amts-)Leitung
1971-1995: Ida Binkert
1995-1997: A. Rohrer
1997-1998: Martina Merz-Staerkle (ad interim nach der Übernahme der Schule durch die Schule für Gesundheits- und Krankenpflege am Kantonsspital St.Gallen)
Behördengeschichte
Die Gründung der Pflegerinnenschule Toggenburg-Linth erfolgte 1971, die Anerkennung durch das Schweizerische Rote Kreuz (SRK) 1972. Untergebracht war die Schule im Spital Wattwil. Träger der Schule waren neben dem Kanton St.Gallen diverse öffentlich-rechtliche Institutionen (Spitäler und Pflegeheime).
1976 siedelte die Schule in den Thurpark in Wattwil über (zuvor Gemeindeverwaltungsgebäude). Im Jahr 1978 wurde die Dauer des Ausbildungskurses von eineinhalb auf zwei Jahre erhöht.
1992 traten die neuen Ausbildungsbestimmungen des Schweizerischen Roten Kreuzes in Kraft, welche zu Umstrukturierungen der Schulen für Krankenpflege im Kanton St.Gallen führten. 1995 wurde die Schule mit der Schule für geriatrische und psychiatrische Krankenpflege in Wil zur Schule für Gesundheits- und Krankenpflege Toggenburg-Fürstenland zusammengeschlossen. In der Folge bot der Standort Wattwil den Ausbildungsgang Gesundheits- und Krankenpflege Diplomniveau I an. 1997 beschloss die Regierung, die Schule für Gesundheits- und Krankenpflege Toggenburg-Fürstenland zu schliessen und die Schülerinnen und Schüler zukünftig an der Schule für Gesundheits- und Krankenpflege am Kantonsspital St.Gallen auszubilden. Der Standort Wattwil wurde 1997, jener in Wil 1998 geschlossen. Die zuletzt begonnenen Kurse führte die Schule für Gesundheits- und Krankenpflege am Kantonsspital St.Gallen zu Ende.
Tätigkeitsbereich (Behördenkompetenzen)
Zentrale Rechtsgrundlage auf kantonaler Ebene bildete die Verordnung über die Berufsschulen des Gesundheitswesens vom 7. November 1995 (sGS 312.61). Demnach richtete sich die Ausbildung nach den Bestimmungen des Schweizerischen Roten Kreuzes und nach dem schulspezifischen Ausbildungsauftrag gemäss Anhang der Verordnung. Dieser nennt für die Schule für Gesundheits- und Krankenpflege Toggenburg-Fürstenland folgenden Ausbildungsauftrag:
- Ausbildung Diplom-Niveau I (DN I): Schwergewicht Pflege von Betagten (3 Jahre)
- Ausbildung Diplom-Niveau II (DN II): Schwergewicht Pflege von psychisch Kranken (4 Jahre)
- Ausbildung Diplom-Niveau II (DN II), Aufbauprogramm: Schwergewicht Pflege von Geriatrie-Patienten (1 Jahr)
Die Ausbildung konnte bei beiden Niveaus auf dem ersten oder auf dem zweiten Bildungsweg erfolgen. In den oben genannten Bestimmungen des Schweizerischen Roten Kreuzes aus dem Jahr 1992 sind für beide Niveaus die Ausbildungsziele und das Ausbildungsprogramm festgelegt. Daran anschliessend waren die Schulen vom Schweizerischen Roten Kreuz verpflichtet, für jeden Lehrgang ein detailliertes Ausbildungsprogramm zu erarbeiten. Diese schulspezifischen Ausbildungsprogramme wurden im Rahmen eines Anerkennungsverfahrens durch das Schweizerische Rote Kreuz genehmigt und periodisch überprüft.
Parallelüberlieferungen
- Schweizerisches Rotes Kreuz:
Oberaufsicht im Ausbildungsbereich. Beim Schweizerischen Roten Kreuz in Bern (Departement Berufsbildung) sind Ausbildungsnachweise der Absolventinnen und Absolventen sowie die wichtigsten Unterlagen im Zusammenhang mit der Anerkennung ebenfalls vorhanden.
- Gesundheitsdepartement:
Das Gesundheitsdepartement übte bis zum Inkrafttreten des neuen Berufsbildungsgesetzes die unmittelbare Aufsicht über die Gesundheitsschulen aus (Zuständigkeit: Dienststelle "Fachbereich Ausbildung" innerhalb des Generalsekretariats). Einige für die Überlieferung der Schule zentrale Unterlagentypen wie Jahresberichte, Jahresrechnungen oder Protokolle der Schulkommission liegen deshalb hier ebenfalls vor. Ähnlich wie bei den anderen Schulen des Gesundheitswesens ist aber aus archivischer Sicht in aller Regel eine direkte Überlieferung über die einzelnen Schulen sinnvoller. Eine Ausnahme bilden Unterlagen zu kantonsweit verbindlichen Ausbildungsreformen, die mit Vorteil zentral beim Gesundheitsdepartement abzuholen sind.
- Andere Schulen im Gesundheitswesen:
Zusammenarbeit/Austausch auf kantonaler oder gesamtschweizerischer Ebene, insbesondere im Rahmen der St.Gallischen Konferenz der Berufsschulen im Gesundheitswesen. Die Sicherung der Sitzungsprotokolle dieses Gremiums erfolgt stellvertretend für alle anderen Schulen im Kanton über die Schule für Gesundheits- und Krankenpflege am Ostschweizer Kinderspital.
- Praktikumsorte:
In Zusammenhang mit der Organisation von Praktikumsplätzen bestand eine enge Zusammenarbeit mit den Spitälern Wattwil, Uznach und Flawil sowie mit verschiedenen Pflegeheimen im Kanton.
- Amtsdruckschriften:
Jahresberichte der Schule (siehe ZA 293).
Bewertung der organisatorischen Gesamtfunktion
Beschränkte Gesamtbedeutung für den Kanton als Ganzes.
Historische Kriterien
In historischer Hinsicht könnten die Unterlagen später in dreierlei Hinsicht interessieren:
- Geschichte der Schule: Nachzeichnen der Entstehung und Entwicklung der Schule bis hin zur Auflösung im Rahmen von Jubiläen, Festschriften oder auch wissenschaftlichen Arbeiten.
- Geschichte einer bestimmten Berufsgruppe bzw. eines bestimmten Berufsbildes (Säuglings- und Kinderkrankenpflege) im Kanton St.Gallen, insbesondere auch aus frauen- und geschlechterspezifischer Perspektive.
- Individuelle, private Interessen: Wunsch ehemaliger Absolventinnen oder Absolventen nach Schülerlisten, Adresslisten zu einzelnen Kursen im Hinblick auf Jubiläen und Zusammenkünfte.
Rechtliche Kriterien
- Rechnungsunterlagen: 10 Jahre (in sachgemässer Anwendung von Art. 590, 730c und 747 sowie Art. 957 und 962 des Schweizerischen Obligationenrechts, SR 220, und der eidgenössischen Geschäftsbücherverordnung, SR 221.431).
- Personaldossiers: 10 Jahre, in Anlehnung an die Verjährungsfristen nach Artikel 24 der Besoldungsverordnung (sGS 143.2) in Verbindung mit Artikel 129 bis 142 OR.
Vereinbarung
Leitgedanke des Bewertungsentscheids bildet die Absicht, zwar einen Teil der angebotenen Unterlagen zur dauernden Aufbewahrung zu übernehmen, sich dabei aber bewusst auf einen beschränkten Kernbestand zu konzentrieren. Massgebend für diesen Entscheid ist die Überzeugung, dass die Gesamtfunktion der Schule innerhalb des Kantons als Ganzes zwar beschränkt ist, bestimmte archivtheoretische wie auch rechtliche und historische Interessen es aber doch nahelegen, ausgewählte Unterlagentypen zur dauerhaften Aufbewahrung zu übernehmen.
Ins Staatsarchiv zur dauernden Archivierung zu übernehmen sind somit insbesondere:
a) Unterlagen von rechtlicher Bedeutung:
- Ausbildungsnachweise: Diplomkopien/Abschlussnotenblätter usw.
b) Unterlagen, die unter historischer Perspektiver als aufbewahrungswürdig erscheinen, z. B.:
- Anerkennungsunterlagen Schweizerisches Rotes Kreuz
- Unterlagen zu Ausbildungskonzepten und -programmen, Lehr-, Stoff- und Stundenplänen
- Schulkommission/Schulleitung: Protokolle
- Schülerinnenlisten, -verzeichnisse
- Statistiken
Schutzfrist
Zeitraumende
Schutzfristdauer
30 Jahre
Schutzfristkategorie
Sachakten (30 Jahre)
Ende der Schutzfrist
12/31/2028
Bewilligung
Staatsarchiv
Zugänglichkeit
Archivmitarbeiter/-innen
Physische Benutzbarkeit
Uneingeschränkt