Regest
Vor Landammann und Rat von Glarus als Schiedsgericht erscheinen im Appellationsverfahren um das Transportwesen zwischen Walenstadt und Ragaz Johann Jakob Huber, Faktor von Walenstadt mit Beistand seines Schwagers Landsfähnrich Good und von alt Landvogt Alexander Tschudi als Appellanten, und die Brüder Schultheiss Johann Franz Bernold, alt Schultheiss und Hauptmann Rudolf Bernold, Ratsherr Anton Zugenbüeler und Stadtschreiber Johannes Zugenbüeler als Vertreter der Bürgerschaft von Walenstadt als Appellaten mit Beistand von Hauptmann Johann Christoph Zweifel. Aufgrund der langwierigen Streitigkeiten bestimmte am 12. März die Glarner Ratsversammlung, dem Appellationsstreit durch einen Schiedsspruch ein Ende zu setzen: Die alten Briefe aus den Jahren 1626, 1633, 1638, 1698 und 1704 werden bestätigt. Es wird eine Rodordnung sowie eine Ordnung über das Transportwesen zwischen Walenstadt und Ragaz aufgestellt.