Regest
Bürgermeister und Rat von Zürich bestimmen das Prozessverfahren im Handel zwischen Graf Wilhelm von Werdenberg und Sargans und Schultheiss, Räten und Bürgern von Walenstadt, aufgrund des Anlassbriefs, in dem sich die Parteien auf Felix Öri, Heinrich Röist und Johann Schweiger von Zürich als Schiedsrichter geeinigt haben: Graf Wilhelm soll der Stadt Walenstadt seine Klagen bis 14 Tage nach dem kommenden Neujahr schriftlich zustellen. 14 Tage später stellen beide Teile einander ihre Widerrede und ihre Beschlüsse schriftlich zu. Nach weiteren 14 Tagen übergeben beide Teile die von der Gegenseite erhaltenen Antworten dem Zürcher Schiedsgericht zur Entscheidung.