Vidimus von Landvogt Samuel Blumer um einen Gütertausch zwischen Glarus und der Gemeinde Buchs
Titel
Vidimus von Landvogt Samuel Blumer um einen Gütertausch zwischen Glarus und der Gemeinde Buchs
Signatur
AA 3a U 33
Stufe
Dokument
Entstehungszeitraum
1700.04.10
Archivalienart
Urkunde
Entstehungszeitraum, Streudaten
1638.09.10
Entstehungszeitraum, Anmerkung
den 10. tag apprillis
Ausprägung
analog
Format (Höhe x Breite)
38 cm x 36,4 cm
Trägermaterial
Pergament
Siegler
Samuel Blumer, Zeugherr und Ratsherr von Glarus, Landvogt von Werdenberg
Siegelbeschreibung
Siegel hängt, Wachs in Holzkapsel, rund, gut erhalten
Regest
Jakob Leuzinger von Mollis, alt Landvogt von Gaster, Weesen, Hohensax und Gams, Kaspar Küchli, alt Landvogt der Freien Ämtern, Fridolin Zweifel aus dem Linthtal und Jakob Feldmann der Jüngere, Landvogt von Werdenberg, alle Ratsherren von Glarus, erscheinen am 10. September 1638 als Gesandte von Glarus in Werdenberg. Im Auftrag von Glarus sollen sie, wie dies gewöhnlich alle zehn Jahre gemacht wird, die Güter in der Landvogtei Werdenberg neu belehnen und verehrschatzen. Durch Überschwemmungen des Rheins sind einige, vor Jahren unbrauchbar gewordene Güter wieder zu nutzbarem Land geworden und sollen wieder verliehen werden. Das alte Urbar sowie das neue, vor zwei Jahren vidimierte Urbar, werden überprüft sowie Besichtigungen vorgenommen in Gegenwart der Gerichts- und Gemeindegeschworenen sowie der Vertreter von Buchs. Buchs bittet die Gesandten, ihnen die wieder nutzbaren Güter als Allmende zu überlassen gegen die Erstattung anderer Güter in der Kapellen Au bei der Landstrasse und der Grossen Grof. Ihrer Bitte wird entsprochen und die eingetauschten Güter werden verzeichnet und verliehen unter der Bezeichnung Glockenhof. Da die alte Urkunde beschädigt und unlesbar geworden ist, stellt Samuel Blumer, Zeugherr, Ratsherr von Glarus und Landvogt von Werdenberg, am 10. April 1700 einen Vidimus des Gütertauschs aus.
Anmerkung
Mit einem Regest von Nikolaus Senn auf Beiblatt.
Schutzfrist
Unbekannt
Schutzfristkategorie
Freie Benutzung (0 Jahre)
Bewilligung
Staatsarchiv
Zugänglichkeit
Archivmitarbeiter/-innen
Physische Benutzbarkeit
Erschwert möglich