Urteil der Stadt Konstanz im Streit um Nutzungsrechte zwischen den Pfarreien Buchs und Schaan mit drei inserierten Urkunden
Titel
Urteil der Stadt Konstanz im Streit um Nutzungsrechte zwischen den Pfarreien Buchs und Schaan mit drei inserierten Urkunden
Signatur
AA 3a U 4
Stufe
Dokument
Entstehungszeitraum
1462.04.29
Archivalienart
Urkunde
Entstehungszeitraum, Streudaten
1458.11.22-1461.02.06
Entstehungszeitraum, Anmerkung
des naechsten dornstags vor dem maytag
Ausprägung
analog
Enthält
Insert vom 06.02.1461: Anlassbrief von Kaiser Friedrich III. von Habsburg-Österreich aufgrund einer Appellation der Gemeinde Buchs gegen den Spruch von Hans Vogt von Summerau zu Prasberg als kaiserlicher Kommissar zugunsten von Schaan. Der Kaiser übergibt die Streitsache an die Stadt Konstanz zur Beurteilung.
Insert vom 22.11.1458 ist AA 3a U 2.
Insert vom 08.05.1460 ist A 3a U 3.
Darin
Format (Höhe x Breite)
30,6 cm x 24,2 cm (Pergamenturkunde geschlossen); 30,6 cm x 28,4 cm (Pergamenturkunde aufgeschlagen)
Trägermaterial
Pergament
Siegler
1. Konstanz, 2. Konstanz
Siegelbeschreibung
2 Siegel, 1. hängt, eingenäht in Leinensäcklein, angehängt an brauner Schnur, 2. Siegel aufgedrückt, nur Wachsspuren vorhanden
Vermerke und Zusätze
Pergamentheft (7 Doppelblätter)
Regest
Bürgermeister und Rat der Stadt Konstanz sprechen ein Urteil im Streit um Nutzungsrechte zwischen den Kirchspielen Buchs und Schaan. Die Vertreter von Buchs bringen vor, dass der Spruch von Anton Morgentag zugunsten des Kirchspiels Schaan vom Schreiber gegen die getroffenen Vereinbarungen aufgesetzt worden sei, weshalb sie an den Kaiser appelliert hätten. Obwohl der vom Kaiser eingesetzte Kommissar Hans Vogt den Spruch bestätigt habe, hoffen sie mit ihrem Einwand, dass der Schreiber verhört und der Spruch für ungültig erklärt werde. Konstanz entscheidet folgendermassen: Falls Buchs die Anschuldigung, der Schreiber habe die Vereinbarung unter Anton Morgentag falsch wiedergegeben, nicht beweisen kann, soll das Urteil verbindlich sein.
Die Stadt Konstanz bestätigt die Urkunde sowohl mit einem gedruckten als auch mit einem hängenden Siegel.
Anmerkung
Edition des Duplikats im Gemeindearchiv Schaan U 1, online unter www.e-archiv.li/D42799, besucht am 17.05.2021.
Insert vom 06.02.1462 im Gemeindearchiv Schaan U 1f, ediert online unter www.e-archiv.li/D42806, besucht am 17.05.2021.
Insert vom 22.11.1458 (AA 3a U 2) im Gemeindearchiv Schaan U 1b, ediert online unter www.e-archiv.li/D44260, besucht am 15.05.2021.
Insert vom 08.05.1460 (AA 3a U 3) im Gemeindearchiv Schaan U 1e, ediert online unter www.e-archiv.li/D42805, besucht am 17.05.2021.
Regest
Bürgermeister und Rat der Stadt Konstanz sprechen ein Urteil im Streit um Nutzungsrechte zwischen den Kirchspielen Buchs und Schaan. Die Vertreter von Buchs bringen vor, dass der Spruch von Anton Morgentag zugunsten des Kirchspiels Schaan vom Schreiber gegen die getroffenen Vereinbarungen aufgesetzt worden sei, weshalb sie an den Kaiser appelliert hätten. Obwohl der vom Kaiser eingesetzte Kommissar Hans Vogt den Spruch bestätigt habe, hoffen sie mit ihrem Einwand, dass der Schreiber verhört und der Spruch für ungültig erklärt werde. Konstanz entscheidet folgendermassen: Falls Buchs die Anschuldigung, der Schreiber habe die Vereinbarung unter Anton Morgentag falsch wiedergegeben, nicht beweisen kann, soll das Urteil verbindlich sein.
Die Stadt Konstanz bestätigt die Urkunde sowohl mit einem gedruckten als auch mit einem hängenden Siegel.
Schutzfrist
Unbekannt
Schutzfristkategorie
Freie Benutzung (0 Jahre)
Bewilligung
Staatsarchiv
Zugänglichkeit
Archivmitarbeiter/-innen
Physische Benutzbarkeit
Erschwert möglich