Rücknahme der Selbstständigkeitserklärung und Überschreibung von Gütern durch Joseph Ghebel von Pergine gegenüber seinem Sohn Bonus Ghebel
Rücknahme der Selbstständigkeitserklärung und Überschreibung von Gütern durch Joseph Ghebel von Pergine gegenüber seinem Sohn Bonus Ghebel
AA 8 U II-2-9
Dokument
1644.02.23 (ca.)-1644.08.23 (ca.)
Urkunde
1634.08.27
die martis vigesimo tertio (ohne Monat und Jahr, Dienstage im Jahr 1644 fallen im Februar und im August auf einen 23.)
analog
39,5 cm x 14,5 cm
Pergament
Mäusefrass an den Rändern, Tintenflecken
Matthias Fizer (?) (Abschrift), Nicolaus Lener, Notar (Original mit Notariatszeichen)
Pergine
Am oberen Rand fehlt wegen Mäusefrass die Jahres- und Monatsangabe, es müsste 1644 sein wegen der 12. Indiktion, 1644 fiel der 23. im Februar und im August auf einen Dienstag. Lateinische Pergamenturkunde.
Joseph Ghebel von Pergine erklärte seinen Sohn Bonus am 27.08.1643 für selbstständig und übergab ihm die mütterliche und in Bezug auf die väterlichen Güter die gebührende Mitgift in der Hoffnung, dass er sie gut nutzen würde. Dem war nicht so, aber Bonus besann sich und bat darum, zum Vater zurückkommen zu dürfen, seine Selbstständigkeitserklärung und die Überschreibung zu annullieren, und er versprach, sich in Zukunft zu benehmen. Joseph Ghebel stimmte zu. Bonus Ghebel übergibt ihm einen Hof und andere Güter in Castanetti gelegen. Anwesende Zeugen: Bernardus, Sohn von Sebastian Fachin von Viarago und Bartholomaeus, Sohn von Christlus Fachin von Susà (Fachinelus Susatus) und Christophorus, Sohn von Bartholomaeus Pullerus von Castanetti.
Staatsarchiv
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