Johann Jakob Zweifel, Landvogt von Werdenberg, verleiht den Zoll für 10 Jahre, erneuert die Zolltarife sowie die Zoll- oder Weggeldordnung, gefolgt von älteren Bestätigungen der Zollordnung sowie einer Zollverleihung von Landvogt Othmar Zwicky
Titel
Johann Jakob Zweifel, Landvogt von Werdenberg, verleiht den Zoll für 10 Jahre, erneuert die Zolltarife sowie die Zoll- oder Weggeldordnung, gefolgt von älteren Bestätigungen der Zollordnung sowie einer Zollverleihung von Landvogt Othmar Zwicky
Signatur
AA 3 A 11-1
Stufe
Dokument
Entstehungszeitraum
1742-1752
Archivalienart
Dokument
Ausprägung
analog
Enthält
Landvogt Johann Jakob Zweifel belehnt am 15.05.1742 alt Schulmeister und Richter Hans Schwendener, seinen Bruder Baumeister und Steuervogt Schwendener, Hauptmann Gallus Tischhauser und alt Säckelmeister Hans Beusch auf 10 Jahre mit dem Zoll. Der Marktzoll gehört dem Landvogt, während der übrige Zoll von den Zollpächtern ab Mitte Mai 1742 gemäss den vorgegebenen Zolltarifen eingezogen werden darf. Jährlich müssen die Zollinhaber Mitte Mai 100 Gulden dem Landvogt, Landammann und den Richtern auf das Schloss bringen. Während fünf Jahren soll die Belehnung unabänderlich bestehen bleiben, die weiteren fünf Jahre soll es ihnen freistehen, die Zollpacht zu behalten oder nicht.
1742: Landvogt Johann Jakob Zweifel erneuert auch die Zolltarife und die Ordnung über den Zoll, die Zollbefreiung und die Zöllner.
Diese Zollordnung wurde bereits am 1.07.1690 von Landvogt Bartholome Paravizin in Anwesenheit seiner Amtsleute, Landammannn Johann Zogg, Hauptmann Büchler, Leutnant Senn, Schulvogt Litscher und Zoller Hans Senn bestätigt.
Die vorgeschriebenen Artikel betreffend den Zoll oder das Weggeld werden auch von Glarus bestätigt und das Zollbuch am 11.12.1587 von Landvogt Rudolf König besiegelt.
Da die Untertanen die Zollordnung oft nicht beachten, bestätigt Glarus am 7.06.1664 diese in allen Punkten.
Nach dem Bericht von Landvogt Heinrich Tschudi, dass die Gamser den Zoll nicht bezahlen wollen, erkennen Landammann und Rat von Glarus am 26.01.1620, dass der Landvogt auf der Bezahlung des Zolls durch Gams bestehen soll.
Im Mai 1752 verleiht Landvogt Othmar Zwicky den Zoll auf 8 Jahre an alt Säckelmeister Hans Beusch und Baumeister Hans Thomas Schwendener, beide von Räfis.
Schutzfrist
Unbekannt
Schutzfristkategorie
Freie Benutzung (0 Jahre)
Bewilligung
Staatsarchiv
Zugänglichkeit
Archivmitarbeiter/-innen
Physische Benutzbarkeit
Erschwert möglich