Verfügung an die Schiffleute der Fähren Haag, Burgerau und Trübbach über das Verhalten bei Truppenansammlungen in Liechtenstein
Verfügung an die Schiffleute der Fähren Haag, Burgerau und Trübbach über das Verhalten bei Truppenansammlungen in Liechtenstein
AA 3 A 10-6
Dokument
1796.06.04
Dokument
analog
Von Liechtenstein kommt die Information, dass bei ihnen ein Lager von Kriegstruppen bezogen wird und die Truppen heute morgen ankommen werden. Landvogt Johann Heinrich Freitag von Werdenberg gebietet deshalb den Schiffleuten der Fähren im Haag, Burgerau und Trübbach: 1. Dürfen sie nachts niemanden mehr fahren. 2. Die Schiffe dürfen am jenseitigen Ufer niemals unbewacht gelassen werden. 3. Diesseits des Rheins sollen sie die Schiffe stets gut verschliessen, damit niemand diese nehmen kann. 4. Sie dürfen keine Deserteure von jenseits des Rheins führen und niemandem zur Flucht verhelfen. Bei Zuwiderhandlung verlieren sie ihr Lehen und die schärfsten Kriegs- und Militärstrafen werden ohne Gnade vollzogen.
Staatsarchiv
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