Verfügung an die Schiffleute der Fähren Haag, Burgerau und Trübbach über das Verhalten bei Truppenansammlungen in Liechtenstein
Title
Verfügung an die Schiffleute der Fähren Haag, Burgerau und Trübbach über das Verhalten bei Truppenansammlungen in Liechtenstein
Reference Code / Identification number
AA 3 A 10-6
Stage
Dokument
Period of origin
1796.06.04
Type of item
Dokument
Ausprägung
analog
Contains
Von Liechtenstein kommt die Information, dass bei ihnen ein Lager von Kriegstruppen bezogen wird und die Truppen heute morgen ankommen werden. Landvogt Johann Heinrich Freitag von Werdenberg gebietet deshalb den Schiffleuten der Fähren im Haag, Burgerau und Trübbach:
1. Dürfen sie nachts niemanden mehr fahren.
2. Die Schiffe dürfen am jenseitigen Ufer niemals unbewacht gelassen werden.
3. Diesseits des Rheins sollen sie die Schiffe stets gut verschliessen, damit niemand diese nehmen kann.
4. Sie dürfen keine Deserteure von jenseits des Rheins führen und niemandem zur Flucht verhelfen.
Bei Zuwiderhandlung verlieren sie ihr Lehen und die schärfsten Kriegs- und Militärstrafen werden ohne Gnade vollzogen.
Term of protection
Unbekannt
Schutzfristkategorie
Freie Benutzung (0 Jahre)
Authorisation
Staatsarchiv
Accessibility
Archivmitarbeiter/-innen
Physical usability
Erschwert möglich