Erläuterung von Glarus zum Mandat, dass Getreide und Hülsenfrüchte im Kornhaus zu lagern und zu verzollen sind (06.05.1683)
Title
Erläuterung von Glarus zum Mandat, dass Getreide und Hülsenfrüchte im Kornhaus zu lagern und zu verzollen sind (06.05.1683)
Reference Code / Identification number
AA 3 A 8-5
Stage
Dossier
Period of origin
1683 (ca.)-1700 (ca.)
Type of item
Dokument
Ausprägung
analog
Contains
Abschrift.
Vor Landammann und Rat von Glarus erscheint Hans Tischhauser als Abgeordneter der Grafschaft Werdenberg und berichtet, dass in allen Kirchen kürzlich ein Mandat verlesen wurde, dass die von Werdenberg Getreide und Hülsenfrüchte zum Verkauf in das neu erbaute Kornhaus bringen und es verzollen müssen.
Glarus erläutert das Mandat: Jeder Müller, Bäcker und andere Haushalte müssen Getreide und Hülsenfrüchte für den eigenen Haushalt bzw. für ihr Gewerbe weder ins Kornhaus liefern noch Zoll bezahlen. Was aber mit Gewinn verkauft wird, muss ins Kornhaus geliefert werden.
Term of protection
Unbekannt
Schutzfristkategorie
Freie Benutzung (0 Jahre)
Authorisation
Staatsarchiv
Accessibility
Archivmitarbeiter/-innen
Physical usability
Erschwert möglich