Erläuterung von Glarus zum Mandat, dass Getreide und Hülsenfrüchte im Kornhaus zu lagern und zu verzollen sind (06.05.1683)
Titel
Erläuterung von Glarus zum Mandat, dass Getreide und Hülsenfrüchte im Kornhaus zu lagern und zu verzollen sind (06.05.1683)
Signatur
AA 3 A 8-5
Stufe
Dossier
Entstehungszeitraum
1683 (ca.)-1700 (ca.)
Archivalienart
Dokument
Ausprägung
analog
Enthält
Abschrift.
Vor Landammann und Rat von Glarus erscheint Hans Tischhauser als Abgeordneter der Grafschaft Werdenberg und berichtet, dass in allen Kirchen kürzlich ein Mandat verlesen wurde, dass die von Werdenberg Getreide und Hülsenfrüchte zum Verkauf in das neu erbaute Kornhaus bringen und es verzollen müssen.
Glarus erläutert das Mandat: Jeder Müller, Bäcker und andere Haushalte müssen Getreide und Hülsenfrüchte für den eigenen Haushalt bzw. für ihr Gewerbe weder ins Kornhaus liefern noch Zoll bezahlen. Was aber mit Gewinn verkauft wird, muss ins Kornhaus geliefert werden.
Schutzfrist
Unbekannt
Schutzfristkategorie
Freie Benutzung (0 Jahre)
Bewilligung
Staatsarchiv
Zugänglichkeit
Archivmitarbeiter/-innen
Physische Benutzbarkeit
Erschwert möglich