Glarus hebt das Urteil des Gerichts in Werdenberg gegen Gabriel Beusch wegen Lästerung der Mutter Gottes (Blasphemie) auf und bestraft die Richter
Glarus hebt das Urteil des Gerichts in Werdenberg gegen Gabriel Beusch wegen Lästerung der Mutter Gottes (Blasphemie) auf und bestraft die Richter
AA 3 A 5-1b
Dokument
1546.07.12
Dokument
analog
Gabriel Beusch bezeichnet die Gottesmutter Maria in einem Wirtshaus unter Anwesenheit vieler Personen als Hure, die aus einem Frauenhaus käme und nichts wert sei. Glarus schickt daraufhin Vogt Konrad Hässi nach Werdenberg, der den Richtern vor dem Endurteil mitteilen soll, dass Glarus wünscht, dass der Delinquent ohne Gnade an Leib und Leben verurteilt werde. Nach der Rückkehr berichtet Konrad Hässi, dass der Delinquent mit dem Leben davon gekommen sei und vom Gericht nicht so verurteilt worden sei, wie Glarus dies gefordert habe. Glarus hebt deshalb das Urteil auf und will den Delinquenten selbst verurteilen. Mittlerweile ist Gabriel Beusch aber geflüchtet und Glarus befiehlt, dass man ihn sofort gefangen nehmen soll. Wer ihm Unterschlupf gewährt, wird hart bestraft werden. Jeder Richter wird mit 30 Gulden gebüsst und verliert seine Ehre und Wehrhaftigkeit. Wer die Busse nicht bezahlen kann, muss sie im Gefängnis absitzen, für 3 Gulden pro Tag und Nacht. Der Aussteller siegelt.
Staatsarchiv
Archivmitarbeiter/-innen
Erschwert möglich