Schiedsspruch von Glarus zwischen der Abtei Pfäfers und den Inhabern der Höfe von St.Ulrich bei Sevelen (29.10.1649)
Schiedsspruch von Glarus zwischen der Abtei Pfäfers und den Inhabern der Höfe von St.Ulrich bei Sevelen (29.10.1649)
AA 3 A 4-5a
Dokument
1801 (ca.)-1900 (ca.)
Dokument
analog
Abschrift. Landammann und Rat von Glarus vermitteln zwischen der Abtei Pfäfers und den Inhabern der zwei Höfe zu St.Ulrich bei der Blatten in Sevelen, die bis anhin einen jährlichen Zins von 40 Gulden bezahlt haben und sich jetzt über den neuen, von Abt Michael von Pfäfers aufgesetzten Lehenbrief beklagen, der ihnen den freien Handwechsel unter den Lehentragern verbietet. Das Erblehen wird aufgehoben und gegen Bezahlung von 300 Gulden in einen ewigen Grundzins von 67 Gulden umgewandelt, zahlbar jeweils auf St. Andreas in den Hof Ragaz, bei Heimfall der beiden Höfe im Falle von Säumigkeit.
Abschrift aus dem späten 19. Jahrhundert.
Staatsarchiv
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