Verlängerung der Laufzeit des Lehens um die Fähre am Schollberg für Christian Schlegel, Andreas Sulser, Thomas Stricker und Christian Saxer von 20 auf 25 Jahre AA 3 U 22



Urkunde

Verlängerung der Laufzeit des Lehens um die Fähre am Schollberg für Christian Schlegel, Andreas Sulser, Thomas Stricker und Christian Saxer von 20 auf 25 Jahre

Detailansicht
Titel

Verlängerung der Laufzeit des Lehens um die Fähre am Schollberg für Christian Schlegel, Andreas Sulser, Thomas Stricker und Christian Saxer von 20 auf 25 Jahre

Signatur

AA 3 U 22

Stufe

Dokument

Entstehungszeitraum

1707.06.20

Archivalienart

Urkunde

Entstehungszeitraum, Streudaten

1648-1693.05.15 (ca.)

Entstehungszeitraum, Anmerkung

freytags, den zwantzigsten juny

Ausprägung

analog

Format (Höhe x Breite)

29,5 cm x 54,3 cm (Plica geschlossen)

Trägermaterial

Pergament

Siegler

Glarus

Siegelbeschreibung

Siegel hängt, Wachs in Holzkapsel, rund, sehr gut erhalten

Schreiber

Cosmas Tinner, Landschreiber

Vermerke

(18. Jh.): Fahrlechenbrief bey dem Schollberg am Rheyn 1707

Regest

Vor Landammann und Rat von Glarus erscheinen die Angehörigen der Herrschaft Wartau, nämlich Christian Schlegel, Andreas Sulser, Thomas Stricker und Christian Saxer mit der Bitte, ihnen ihr bestehendes Lehen der Fähre am Schollberg am Rhein zu verlängern. Die Fähre war ihnen Mitte Mai 1693 von Landvogt Daniel Kundert seligen auf 20 Jahre verliehen worden. Die Fähre ist jedoch nach altem Brauch jeweils auf 25 Jahre verliehen worden und zwar unter Landvogt Dietrich Streuli 1616, unter Landvogt Fridolin Streiff 1648 sowie 1673 unter Landvogt Johannes Strub. Ihrer Bitte wird entsprochen und der Landvogt verlängert ihnen die Laufzeit des Lehens auf 25 Jahre.

Regest

Vor Landammann und Rat von Glarus erscheinen die Angehörigen der Herrschaft Wartau, nämlich Christian Schlegel, Andreas Sulser, Thomas Stricker und Christian Saxer mit der Bitte, ihnen ihr bestehendes Lehen der Fähre am Schollberg am Rhein zu verlängern. Die Fähre war ihnen Mitte Mai 1693 von Landvogt Daniel Kundert seligen auf 20 Jahre verliehen worden. Die Fähre ist jedoch nach altem Brauch jeweils auf 25 Jahre verliehen worden und zwar unter Landvogt Dietrich Streuli 1616, unter Landvogt Fridolin Streiff 1648 sowie 1673 unter Landvogt Johannes Strub. Ihrer Bitte wird entsprochen und der Landvogt verlängert ihnen die Laufzeit des Lehens auf 25 Jahre.

Schutzfrist

Unbekannt

Schutzfristkategorie

Freie Benutzung (0 Jahre)

Bewilligung

Staatsarchiv

Zugänglichkeit

Archivmitarbeiter/-innen

Physische Benutzbarkeit

Erschwert möglich

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