Führen eines Motorfahrzeuges in angetrunkenem Zustand im Rückfall, Führen eines Motorfahrzeuges ohne entsprechenden Führerausweis, Veranlassung einer Verkehrsstörung und Übertretung des Alkoholverbotes zu 5 Monaten Gef.
Führen eines Motorfahrzeuges in angetrunkenem Zustand im Rückfall, Führen eines Motorfahrzeuges ohne entsprechenden Führerausweis, Veranlassung einer Verkehrsstörung und Übertretung des Alkoholverbotes zu 5 Monaten Gef.
Signatur
A 001/12-3219
Stufe
Dokument
Entstehungszeitraum
1958.02.14-1958.11.23
Archivalienart
Dokument
Name
Hafner Karl
Jahrgang
15.05.1912
Ausprägung
analog
Kassation
nein
Bewertungskriterien
Gemäss bestehender archivinterner Praxis bei Karteien