Nikolaus Senn: Der Gangbrief und das Erbrecht der Herrschaft Hohensax und Gams (1461 und 1622)
Titel
Nikolaus Senn: Der Gangbrief und das Erbrecht der Herrschaft Hohensax und Gams (1461 und 1622)
Signatur
AA 2 A 14-1b
Stufe
Dokument
Entstehungszeitraum
1884
Archivalienart
Dokument
Ausprägung
analog
Enthält
Urbar und Rodel der Herrschaft Hohensax und Gams (Gangbrief) 1461; Erbrecht 1622; Glossar, Beamtenlisten, Register der Orts- und Familiennamen.
Druck.
Anmerkung
Nikolaus Senn definierte den Begriff Gangbrief in seiner Edition (S. 29) so: "Zwölf beeidigte Abgeordnete gehen allenthalben in ihrer Gemeinde herum, den Markenlinien nach und gehen so Eigenthum und Allmeind [Allmende], auch Eigentum und Eigentum von einander (von einander scheiden, ausgehen, untergehen, zwischen gehen etc.), bestimmen Marken, Strassen, Wege, Stege, Brücken, Hurden etc. Was bei einem solchen Gange bestimmt und geordnet wird, wird eingeschrieben, und die so entstandene Schrift wird Gangbrief genannt. Ein Gangbrief ist daher ein Urbar, Grundbuch, etc." -
In anderen Landesteilen verwendete man hiefür die Bezeichnung "Untergang"; vgl. Archiv der Stadt Rheineck (siehe Registerkarte "Verweise").
Schutzfrist
Unbekannt
Schutzfristkategorie
Freie Benutzung (0 Jahre)
Bewilligung
Staatsarchiv
Zugänglichkeit
Archivmitarbeiter/-innen
Physische Benutzbarkeit
Erschwert möglich