Bereinigung des Hofzinses der Gemeinde Frümsen
Bereinigung des Hofzinses der Gemeinde Frümsen
AA 2 B 12
Dokument
1698
Buch
analog
Aufzeichnung (unpaginiert). Frümsen beklagt sich bei Landvogt Wilhelm Wolf, dass sie durch die vielen Teilungen ihres dem Schloss Forstegg schuldigen Hofzinses bald nicht mehr wissen, wie viel einer jährlich daran zahlen muss. Richter Andreas Hanselmann, Richter Hans Fuchs und Thomas Hanselmann, Hofbauer als alte Männer, die die Lage am besten kannten, sind gestorben. Also haben die verordneten Rechenherren auf Bericht des Landvogts erkannt, dass eine Bereinigung durchgeführt werden soll. 1. Obwohl in Anwesenheit von Landvogt Wolf von Landammann Roduner, Richter Hans Fuchs, Richter Andreas Hanselmann und Landweibel Ulrich Leuener versichert wurde, dass die im alten Urbar gesetzten Pfänder genügen, sollen sie wieder beschrieben und dem alten Urbar beigefügt werden, denn sollte im neuen Urbar etwas verloren gehen, hat man das alte. Die Zinser sollen ihrer jährlichen Erblehenszinse wie Kernen, Erbsen, Schmalz und Käse mit Geld, nämlich ein Mass Kernen mit sechs Kreuzern, entrichten. Dieser Geldzins sollen sie jährlich, wenn der Landvogt ernannt wird, zahlen.
Pergamenteinband, 20.5 x 33.5 cm, Papier. Identisch mit AA 2 B 11.
Staatsarchiv
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