Zinsbrief von Ambrosius Weber und Barbara Giger von Salez für Freiherr Ulrich Philipp von Sax-Hohensax um zehn Gulden ab ihrem Haus und ihren Gütern AA 2a U 13



Urkunde

Zinsbrief von Ambrosius Weber und Barbara Giger von Salez für Freiherr Ulrich Philipp von Sax-Hohensax um zehn Gulden ab ihrem Haus und ihren Gütern

Detailansicht
Titel

Zinsbrief von Ambrosius Weber und Barbara Giger von Salez für Freiherr Ulrich Philipp von Sax-Hohensax um zehn Gulden ab ihrem Haus und ihren Gütern

Signatur

AA 2a U 13

Stufe

Dokument

Entstehungszeitraum

1545.08.01

Archivalienart

Urkunde

Entstehungszeitraum, Anmerkung

an sanct Peters tag im oügstmonat

Ausprägung

analog

Format (Höhe x Breite)

27,1 cm x 29,7 cm

Trägermaterial

Pergament

Physische Beschaffenheit

eingeschnitten (kassiert)

Siegler

Hans Bernegger, Ammann von Sax-Forstegg

Siegelbeschreibung

Siegel fehlt, Siegelschlitz vorhanden

Regest

Ambrosius (Brosi) Weber von Salez und seine Ehefrau Barbara (Barfla) Giger verkaufen um 200 Gulden an Freiherr Ulrich Philipp von Sax-Hohensax (von der Hohen Sax), Herr von Forstegg und Bürglen, einen jährlichen Zins von zehn Gulden Konstanzer Münze und Feldkirchner Währung, 60 Kreuzer für einen Gulden gerechnet, ab ihrem Haus mit Hofstatt in Salez und mit Äckern in der Ärichau (Erich Au), in Gige und in Langenagger sowie ab ihren Rechten in den Auen. Haus und Güter sind unbelastet, ausser ab Gige und Langenagger gehen Zinsen von einem Gulden an Hans Egli, von einem Pfund an die Herrschaft und von einem halben Viertel Weizen an die Pfründe Salez.

Regest

Ambrosius (Brosi) Weber von Salez und seine Ehefrau Barbara (Barfla) Giger verkaufen um 200 Gulden an Freiherr Ulrich Philipp von Sax-Hohensax (von der Hohen Sax), Herr von Forstegg und Bürglen, einen jährlichen Zins von zehn Gulden Konstanzer Münze und Feldkirchner Währung, 60 Kreuzer für einen Gulden gerechnet, ab ihrem Haus mit Hofstatt in Salez und mit Äckern in der Ärichau (Erich Au), in Gige und in Langenagger sowie ab ihren Rechten in den Auen. Haus und Güter sind unbelastet, ausser ab Gige und Langenagger gehen Zinsen von einem Gulden an Hans Egli, von einem Pfund an die Herrschaft und von einem halben Viertel Weizen an die Pfründe Salez.

Schutzfrist

Unbekannt

Schutzfristkategorie

Freie Benutzung (0 Jahre)

Bewilligung

Staatsarchiv

Zugänglichkeit

Archivmitarbeiter/-innen

Physische Benutzbarkeit

Erschwert möglich

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