Kaufbrief des Freiherrn Christoph Friedrich von Sax-Hohensax und Uster um den dritten Teil des Hochgerichts an Zürich um 5000 Gulden AA 2 U 52



Urkunde

Kaufbrief des Freiherrn Christoph Friedrich von Sax-Hohensax und Uster um den dritten Teil des Hochgerichts an Zürich um 5000 Gulden

Detailansicht
Titel

Kaufbrief des Freiherrn Christoph Friedrich von Sax-Hohensax und Uster um den dritten Teil des Hochgerichts an Zürich um 5000 Gulden

Signatur

AA 2 U 52

Stufe

Dokument

Entstehungszeitraum

1625.07.18

Archivalienart

Urkunde

Entstehungszeitraum, Anmerkung

mentags den achtzechenden tag hoüwmonats

Ausprägung

analog

Format (Höhe x Breite)

58,7 cm x 23,5 cm (Plica geschlossen); 58,7 cm x 31,2 cm (Plica offen)

Trägermaterial

Pergament

Siegler

Freiherr Christoph Friedrich von Sax-Hohensax, Herr von Uster

Siegelbeschreibung

Siegel fehlt, Siegelschlitz vorhanden

Vermerke

(17. Jh.): Kouffbrief umb den dritten teyl des malefitzes inn der herrschafft Sax und Vorstegk 1625

Regest

Freiherr Christoph Friedrich von Sax-Hohensax, Herr von Uster (von der Hochen Sax, herr zu Sax und Vorstegk zu Uster), verkauft an die Stadt Zürich den dritten Teil der Hochgerichtsbarkeit (malefitz) in der Herrschaft Sax und Forstegg, in der Lienz und am Büchel um 5000 Gulden Zürcher Währung. Die anderen beiden Drittel sind bereits mit dem Kauf der Herrschaft an Zürich übergegangen. 2000 Gulden sind bereits bezahlt, die übrigen 3000 Gulden werden innerhalb der nächsten drei Jahre entrichtet, jeweils an Martinstag (11.11.) 1000 Gulden, erstmals in diesem Jahr.

Regest

Freiherr Christoph Friedrich von Sax-Hohensax, Herr von Uster (von der Hochen Sax, herr zu Sax und Vorstegk zu Uster), verkauft an die Stadt Zürich den dritten Teil der Hochgerichtsbarkeit (malefitz) in der Herrschaft Sax und Forstegg, in der Lienz und am Büchel um 5000 Gulden Zürcher Währung. Die anderen beiden Drittel sind bereits mit dem Kauf der Herrschaft an Zürich übergegangen. 2000 Gulden sind bereits bezahlt, die übrigen 3000 Gulden werden innerhalb der nächsten drei Jahre entrichtet, jeweils an Martinstag (11.11.) 1000 Gulden, erstmals in diesem Jahr.

Schutzfrist

Unbekannt

Schutzfristkategorie

Freie Benutzung (0 Jahre)

Bewilligung

Staatsarchiv

Zugänglichkeit

Archivmitarbeiter/-innen

Physische Benutzbarkeit

Erschwert möglich

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