Urfehde der katholischen Bewohner von Haag
Titel
Urfehde der katholischen Bewohner von Haag
Signatur
AA 2 U 42
Stufe
Dokument
Entstehungszeitraum
1601.08.28
Archivalienart
Urkunde
Alte Signatur
AA 2 U 42,43
Entstehungszeitraum, Anmerkung
uff frytags den achtundtzwentzigsten tag deß monats augusti
Ausprägung
analog
Format (Höhe x Breite)
23,4 cm x 54,9 cm (Plica geschlossen); 28,5 cm x 54,9 cm (Plica offen),
Trägermaterial
Pergament
Siegler
Kaspar Leuener von Sennwald, Landammann von Sax-Forstegg
Siegelbeschreibung
Siegel hängt, Wachs, rund, gut erhalten
Vermerke
(17. Jh.): Urphede etlicher puren im Hag, so von der erkhanten warheit deß evangelii abgefallen und widerumb zum bapstum getretten anno 1608
Regest
David Rederer, Simon Egli, die Brüder Ulimann und Thomas Rederer, Matthias (Thys) Tinner, Matthäus (Thewiß) Rechsteiner, Thomas, Jörg und Lienhard Engler, Lienhard und Fabian Hagmann, alle Einwohner des Fleckens Haag in der Freiherrschaft Sax und Forstegg, bekennen, dass sie trotz Mandat vom letzten Jahr zur evangelischen Religion und trotz Mahnung der Freiherrin Adriana Franziska von Sax-Hohensax (zuo Hochen Sax unndt Vorstegkh) bis zur Verhandlung mit den Zürcher Vormünder nichts zu unternehmen, auf den heiligen Ostertag und danach mehrmals nach Bendern in die Messe gegangen und zur katholischen Religion übergetreten sind. Sie kommen darauf in Gefangenschaft und hätten von Ratsherrn und Bannerherr Heinrich Bräm sowie von Ratsherrn und Junker Jost von Bonstetten als Vormünder von Friedrich Ludwig von Sax-Hohensax (von der Hochen Sax), Freiherr von Sax und Forstegg, als Rebellen und Verräter an Leib, Ehre und Gut hart bestraft werden können. Doch auf Fürbitte der Verwandtschaft und anderer ehrlicher Leute werden sie verschont und auf Urfehde freigelassen. Sie müssen einen Eid schwören und bis Martinstag (11.11.) die Busse bezahlen. Die beiden Vormünder erlauben ihnen aufgrund eines besonderen Briefs (siehe Anmerkungen unten), die Religion frei zu wählen, sie dürfen aber niemanden davon abhalten, wieder zum evangelischen Glauben zurückzukehren.
Anmerkung
Laut Vertrag von 1595 (AA 2 U 38) bleiben die Leute von Haag Kirchgenossen von Bendern und dürfen weiterhin zur Messe gehen. Eine Person aus jedem Haushalt muss jedoch einmal wöchentlich in die evangelische Predigt nach Salez gehen.
Schutzfrist
Unbekannt
Schutzfristkategorie
Freie Benutzung (0 Jahre)
Bewilligung
Staatsarchiv
Zugänglichkeit
Archivmitarbeiter/-innen
Physische Benutzbarkeit
Erschwert möglich