Urfehde von Ägidius Mock von Sax wegen Pferdediebstahls
Urfehde von Ägidius Mock von Sax wegen Pferdediebstahls
AA 2 U 33d
Dokument
1571.06.12
Urkunde
uff den zwoelfften tag brachmonats
analog
18,8 cm x 29,4 cm
Pergament
Zacharias Bernegger, Richter
Siegel hängt, Wachs, rund, stark bestossen, stark abgeschliffen
Der junge Ägidius (Gilg) Mock von Sax gesteht, dass er sowohl Andreas Grafenbühler, Landammann in der Herrschaft Forstegg, als auch Thomas Wohlwend in der Lienz ein Pferd gestohlen hat, weshalb er in Gefangenschaft des Freiherrn Ulrich Philipp von Sax-Hohensax (von der Hochen Sax) gekommen ist. Am 12. Juni ist er in Salez vor dem Wirtshaus vor das kaiserliche Hochgericht gestellt und zum Tod verurteilt worden. Doch auf Bitten vieler ehrbarer Männer und Frauen wird er begnadigt und auf Urfehde freigelassen. Er darf die Herrschaft nicht mehr ohne Erlaubnis der Obrigkeit verlassen und verliert die Ehre und das Recht, Waffen zu tragen (er und gwerloß).
Staatsarchiv
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