Urfehde von Ägidius Mock von Sax wegen Pferdediebstahls
Titel
Urfehde von Ägidius Mock von Sax wegen Pferdediebstahls
Signatur
AA 2 U 33d
Stufe
Dokument
Entstehungszeitraum
1571.06.12
Archivalienart
Urkunde
Entstehungszeitraum, Anmerkung
uff den zwoelfften tag brachmonats
Ausprägung
analog
Format (Höhe x Breite)
18,8 cm x 29,4 cm
Trägermaterial
Pergament
Siegler
Zacharias Bernegger, Richter
Siegelbeschreibung
Siegel hängt, Wachs, rund, stark bestossen, stark abgeschliffen
Regest
Der junge Ägidius (Gilg) Mock von Sax gesteht, dass er sowohl Andreas Grafenbühler, Landammann in der Herrschaft Forstegg, als auch Thomas Wohlwend in der Lienz ein Pferd gestohlen hat, weshalb er in Gefangenschaft des Freiherrn Ulrich Philipp von Sax-Hohensax (von der Hochen Sax) gekommen ist. Am 12. Juni ist er in Salez vor dem Wirtshaus vor das kaiserliche Hochgericht gestellt und zum Tod verurteilt worden. Doch auf Bitten vieler ehrbarer Männer und Frauen wird er begnadigt und auf Urfehde freigelassen. Er darf die Herrschaft nicht mehr ohne Erlaubnis der Obrigkeit verlassen und verliert die Ehre und das Recht, Waffen zu tragen (er und gwerloß).
Regest
Der junge Ägidius (Gilg) Mock von Sax gesteht, dass er sowohl Andreas Grafenbühler, Landammann in der Herrschaft Forstegg, als auch Thomas Wohlwend in der Lienz ein Pferd gestohlen hat, weshalb er in Gefangenschaft des Freiherrn Ulrich Philipp von Sax-Hohensax (von der Hochen Sax) gekommen ist. Am 12. Juni ist er in Salez vor dem Wirtshaus vor das kaiserliche Hochgericht gestellt und zum Tod verurteilt worden. Doch auf Bitten vieler ehrbarer Männer und Frauen wird er begnadigt und auf Urfehde freigelassen. Er darf die Herrschaft nicht mehr ohne Erlaubnis der Obrigkeit verlassen und verliert die Ehre und das Recht, Waffen zu tragen (er und gwerloß).
Schutzfrist
Unbekannt
Schutzfristkategorie
Freie Benutzung (0 Jahre)
Bewilligung
Staatsarchiv
Zugänglichkeit
Archivmitarbeiter/-innen
Physische Benutzbarkeit
Erschwert möglich