Urfehde von Thomas Auer von Sennwald wegen Pferdediebstahls
Titel
Urfehde von Thomas Auer von Sennwald wegen Pferdediebstahls
Signatur
AA 2 U 33c
Stufe
Dokument
Entstehungszeitraum
1569.08.08
Archivalienart
Urkunde
Entstehungszeitraum, Anmerkung
uff den achtenden tag augstmonats
Ausprägung
analog
Format (Höhe x Breite)
29,4 cm x 33,9 cm
Trägermaterial
Pergament
Siegler
Andreas Grafenbühler, Landammann von Sax-Forstegg
Siegelbeschreibung
Siegel hängt, Wachs, rund, bestossen, leicht abgeschliffen
Regest
Thomas Auer (Ower) von Sennwald gesteht, dass er Hans Wohlwend von Sennwald in der Nacht ein Pferd von der Weide gestohlen und verkauft habe, weshalb ihm Freiherr Ulrich Philipp von Sax-Hohensax (von der Hohen Sax) einen Rechtstag gesetzt und verkündet habe. Thomas Auer ist darauf geflohen. Seine Brüder, Verwandten, Frau und Kinder, der Pfarrer von Sennwald, viele ehrbare Leute und sogar die Freiherrin von Sax-Hohensax mit Sohn und Tochter bitten für ihn um Gnade. Darauf wird er des Freiherrn Ulrich Philipp begnadigt und auf Urfehde freigelassen. Er darf die Herrschaft nicht mehr ohne Erlaubnis der Obrigkeit verlassen, verliert die Ehre und das Recht, Waffen zu tragen (er und gwehr), darf weder Handelsbeziehungen eingehen noch über seine Güter verfügen, sondern wird unter die Vormundschaft seiner Brüder gestellt. Seine Brüder sind Bürgen für die Strafe von 250 Gulden (dritthalb hundert) in Landeswährung.
Schutzfrist
Unbekannt
Schutzfristkategorie
Freie Benutzung (0 Jahre)
Bewilligung
Staatsarchiv
Zugänglichkeit
Archivmitarbeiter/-innen
Physische Benutzbarkeit
Erschwert möglich