Urfehdebruch von Ulrich Kaiser von Haag wegen Spiels AA 2 U 28a



Urkunde

Urfehdebruch von Ulrich Kaiser von Haag wegen Spiels

Detailansicht
Titel

Urfehdebruch von Ulrich Kaiser von Haag wegen Spiels

Signatur

AA 2 U 28a

Stufe

Dokument

Entstehungszeitraum

1535.01.25

Archivalienart

Urkunde

Entstehungszeitraum, Anmerkung

uff mendag nach sant Sebastianstag

Ausprägung

analog

Format (Höhe x Breite)

17,5 cm x 28,0 cm

Trägermaterial

Pergament

Siegler

Hans Bernegger, Ammann von Sax-Forstegg

Siegelbeschreibung

Siegel hängt, Wachs, rund, bestossen, abgeschliffen

Regest

Ulrich Kaiser von Haag in der Herrschaft Forstegg im Kirchspiel Benderen kam vor etlichen Jahren in die Gefangenschaft des Freiherrn Ulrich von Sax-Hohensax (Uolrichen von Sax von der Hohen Sax), Herr von Fostegg und Bürglen. Auf Bitten von ehrbaren Leuten wurde er auf eine Urfehde freigelassen mit der Bedingung, dass er sein Leben lang nie mehr spiele werde. Trostung gab damals der verstorbene Jörg Bäbi, der damalige Schreiber der Herrschaft. Nun hat Ulrich Kaiser diesen Schwur gebrochen und wieder gespielt, weshalb er nun als ehrloser, meineidiger Mann gilt. Auf Bitten seiner Verwandtschaft, seiner Ehefrau und Kinder hat man ihn nochmals begnadigt mit der Bedingung, dass er sich nur noch in seinem Kirchspiel und auf seinen Gütern auf der Buchserwies aufhalten dürfe. Er darf nicht über sein Haus verfügen, darf dort nur Essen und Trinken und hat nichts mehr zu sagen, sondern muss seiner Frau und seinem Sohn gehorchen und darf sich nicht in ihre Angelegenheiten mischen. Verstösst er gegen die Abmachung, so kann der Herr über ihn richten wie über einen ehrlosen, meineidigen Mann.

Regest

Ulrich Kaiser von Haag in der Herrschaft Forstegg im Kirchspiel Benderen kam vor etlichen Jahren in die Gefangenschaft des Freiherrn Ulrich von Sax-Hohensax (Uolrichen von Sax von der Hohen Sax), Herr von Fostegg und Bürglen. Auf Bitten von ehrbaren Leuten wurde er auf eine Urfehde freigelassen mit der Bedingung, dass er sein Leben lang nie mehr spiele werde. Trostung gab damals der verstorbene Jörg Bäbi, der damalige Schreiber der Herrschaft. Nun hat Ulrich Kaiser diesen Schwur gebrochen und wieder gespielt, weshalb er nun als ehrloser, meineidiger Mann gilt. Auf Bitten seiner Verwandtschaft, seiner Ehefrau und Kinder hat man ihn nochmals begnadigt mit der Bedingung, dass er sich nur noch in seinem Kirchspiel und auf seinen Gütern auf der Buchserwies aufhalten dürfe. Er darf nicht über sein Haus verfügen, darf dort nur Essen und Trinken und hat nichts mehr zu sagen, sondern muss seiner Frau und seinem Sohn gehorchen und darf sich nicht in ihre Angelegenheiten mischen. Verstösst er gegen die Abmachung, so kann der Herr über ihn richten wie über einen ehrlosen, meineidigen Mann.

Schutzfrist

Unbekannt

Schutzfristkategorie

Freie Benutzung (0 Jahre)

Bewilligung

Staatsarchiv

Zugänglichkeit

Archivmitarbeiter/-innen

Physische Benutzbarkeit

Erschwert möglich

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