Regest
Lorenz (Lenntz) Herzog gesteht, dass er wegen ungebührlicher Worte oder Taten (wärchenn) durch die Amtleute des Freiherrn Ulrich VIII. von Sax-Hohensax (Uolrichen, fry hernn vonn der Hochenn Sax), Herr von Forstegg und Bürglen, in Gefangenschaft geraten ist. Er wird auf Urfehde freigelassen und schwört, sich weder mit Worten noch mit Taten für die erlittene Festnahme und Gefangenschaft zu rächen. Als Bürgen (thröster) für Lorenz Herzog stehen Hans Herzog und Jörg Herzog ein.