Urteil betreffend den Heimfall des Lehens vom Brendlishof in Haag an Freiherr Ulrich VIII. von Sax-Hohensax
Titel
Urteil betreffend den Heimfall des Lehens vom Brendlishof in Haag an Freiherr Ulrich VIII. von Sax-Hohensax
Signatur
AA 2 U 18
Stufe
Dokument
Entstehungszeitraum
1521.02.07
Archivalienart
Urkunde
Entstehungszeitraum, Anmerkung
am sibenden tag rebmonats
Ausprägung
analog
Format (Höhe x Breite)
25,2 cm x 33,5 cm
Trägermaterial
Pergament
Physische Beschaffenheit
Flecken in der unteren linken Ecke
Siegler
Jakob Grafenbühler, Ammann von Sax-Forstegg
Siegelbeschreibung
Siegel hängt, Wachs, rund, bruchstückhaft, Fragment
Regest
Jakob Grafenbühler, Ammann von Forstegg, sitzt im Namen seines Herrn Ulrich VIII. von Sax-Hohensax (Uolrichen, fry her von der Hohen Sagx), Herr von Bürglen und Forstegg, in Konrad Bäbis Haus in Salez zu Gericht. Hans Egli, Weibel von Forstegg, lässt durch seinen Fürsprecher vortragen, dass er vor einigen Tagen einen Rechtstag im Namen seines Herrn abgehalten und darin verkündet hat, dass sich alle melden sollten, die Anspruch auf den Brendlishof in Haag erheben. An diesem Rechtstag wird auch ein Urteilsbrief ausgegeben. Diesen möchte er verlesen lassen, was ihm gestattet wird.
Im Urteil steht, dass der Hof stark vernachlässigt wird, so dass Ulrich VIII. den Hof zu seinen Handen ziehen darf. Die Nutzniessung hat laut Stiftsbrief die Frühmesspfründe Gams. Darauf reden einige Leute hinter seinem Rücken, dass Teile des Hofs von verschiedenen Leuten gekauft worden waren, und man sie von ihrem Eigengut vertreiben wolle. Deshalb setzt der Freiherr diesen neuen Rechtstag fest, an dem die Leute ihre Ansprüche durch den Fürsprecher Thomas Auer vorbringen können. Laut Urteil bleibt der erlangte Urteilsbrief in Kraft.
Anmerkung
Edition: Die Rechtsquellen des Kantons St.Gallen III/4, Die Rechtsquellen der Region Werdenberg, Basel 2020, Nr. 108 (SSRQ SG III/4, Nr. 108), online siehe Link unter Zugang zum Digitalisat.
Schutzfrist
Unbekannt
Schutzfristkategorie
Freie Benutzung (0 Jahre)
Bewilligung
Staatsarchiv
Zugänglichkeit
Archivmitarbeiter/-innen
Physische Benutzbarkeit
Erschwert möglich
Zugang zum Digitalisat (Link)
https://www.ssrq-sds-fds.ch/exist/apps/ssrq/SG/SSRQ_SG_III_4_108.xml