Amtsdruckschriften
Titel
Amtsdruckschriften
Signatur
ZA
Stufe
Abteilung
Entstehungszeitraum
1798-
Archivalienart
Amtsdrucksache
Ausprägung
analog
Enthält
Als Amtsdruckschriften gelten alle wiederkehrend (periodisch) oder einmalig (monographisch) erscheinenden, öffentlich zugänglichen Publikationen des Kantons, das heisst von Regierung, Parlament, Gerichten und Verwaltung sowie von Organisationen mit kantonaler Beteiligung gemäss Staatsverwaltungsgesetz (sGS 140.1) und weiteren Privaten, denen Staatsaufgaben übertragen sind. In all diesen Publikationen wird in mehr oder weniger ausführlicher Art Rechenschaft über die Behörden- und Verwaltungstätigkeit abgelegt. Amtsdruckschriften können in gedruckter oder elektronischer Form vorliegen. (Amtsdruckschriften-Definition des Staatsarchivs vom 1. Januar 2012/1. Juni 2019)
Anmerkung
Für Amtsdruckschriften vor 1931 vgl. auch die separaten Druckschriften-Serien in den einzelnen Rubriken der Abteilung KA (siehe Registerkarte Verweise)
Schutzfrist
Unbekannt
Schutzfristkategorie
Freie Benutzung (0 Jahre)
Bewilligung
Staatsarchiv
Zugänglichkeit
Archivmitarbeiter/-innen
Physische Benutzbarkeit
Uneingeschränkt