Projekt REDOR (Reorganisation der Organe der Rechtspflege)
Titel
Projekt REDOR (Reorganisation der Organe der Rechtspflege)
Signatur
A 664
Stufe
Bestand
Entstehungszeitraum
1973-2005
Archivalienart
Dokument
Ausprägung
analog
Laufmeter
0.63
Enthält
Bestandesgeschichte:
Am 1. Juli 1999 wurden das neue Strafprozessgesetz und das Nachtragsgesetz zum Staatsverwaltungsgesetz rechtsgültig; die neuen Bestimmungen werden seit 1. Juli 2000 angewendet. Damit verbunden war nicht nur eine Neuregelung des Strafprozessrechts, sondern eine umfassende Reorganisation der Organe der Rechtspflege (REDOR): Die 14 Bezirksämter wurden aufgelöst, im Bereich des Strafrechts wurden die Untersuchungs- und Anklagebehörden zusammengefasst und regionalisiert etc. Die zivilrechtlichen Aufgaben der Bezirksämter wurden zur Hauptsache den Amtsnotariaten übertragen.
Die vorliegenden Unterlagen, welche die geschilderte Reorganisation dokumentieren, gelangten im Juli 2021 als Teil einer grösseren Ablieferung des Amtes für Justizvollzug ins Staatsarchiv (vgl. A 620), weil der damalige Leiter des Straf- und Massnahmenvollzugs, Joe Keel, gleichzeitig Co-Leiter des Projekts REDOR war. Im Rahmen der archivischen Bearbeitung wurden die REDOR-Unterlagen sodann aus den übrigen Teilen der Ablieferung des SJD-Amtes für Justizvollzug ausgegliedert und als separater Bestand erschlossen.
Form und Inhalt:
Die Unterlagen umfassen Grundlagenakten zur Projekt- und Personalorganisation, Akten zur Planung der neu gegründeten Untersuchungsämter sowie zu den Amtsübergaben zwischen den ehemaligen Bezirksämtern und den Untersuchungsämtern.
Bewertung und Kassation:
Aufbewahrt wurden Basisunterlagen zur Projektdurchführung (Organisation, Protokolle, Berichte etc.) sowie zu den neuen Untersuchungsämtern (Bau bzw. Miete von Liegendschaften etc.). Detail-Unterlagen zum Personal (Einsatz der einzelnen Mitarbeitenden in den neuen Organisationseinheiten) sowie zur Infrastruktur (EDV, Telefonie, Möblierung, Schliessanlagen und Beschilderung) wurden hingegen kassiert.
Ordnung und Klassifikation:
Die Unterlagen wurden gemäss einer provisorischen Gliederung des Amtes für Justizvollzug übernommen. Diese Gliederung war bei der Aufbereitung der Unterlagen für die Ablieferung auf der Basis von Bezeichnungen auf den Behältnissen (Ordner, Kartonschachteln) vorgenommen worden (vgl. Ay 501 R). Ein Verzeichnis oder ein Registraturplan zu den Unterlagen existierte hingegen nicht.
Schutzfrist
Zeitraumende
Schutzfristdauer
30 Jahre
Schutzfristkategorie
Sachakten (30 Jahre)
Ende der Schutzfrist
12/31/2035
Bewilligung
Staatsarchiv
Zugänglichkeit
Archivmitarbeiter/-innen
Physische Benutzbarkeit
Uneingeschränkt