Regionale Untersuchungsämter
Regionale Untersuchungsämter
Fonds
Körperschaft
Das Kantonsgebiet ist in folgende vier Untersuchungsregionen aufgeteilt: - St.Gallen - Altstätten - Uznach - Gossau
Vereinbarung zwischen dem Staatsarchiv und der Staatsanwaltschaft vom August 2015: I. Geschäftskontrollen (Metadaten): - Physische Geschäftskontrollen: Karteien, Einschreibkontrollen, Listen, usw.: Ablieferung ans Staatsarchiv (dauernde Aufbewahrung) - Elektronische Geschäftskontrollen: Datenbansw.: Metadaten zu sämtlichen Unterlagen der Kategorien II und VI sowie zu den Ö-Fällen der Kategorie III: Ablieferung eines Metadatensets ans Staatsarchiv (dauemde Aufbewahrung); Metadaten zu allen übrigen Unterlagen: Kassation (nach Ablauf der jeweils geltenden rechtlichen und administrativen Aufbewahrungsfristen) II. Akten zu gerichtlich abgeschlossenen Verfahren: - Zufallsauswahl (nach Vorgaben des Staatsarchivs) (Z) - Auswahl nach inhaltlichen Kriterien, nämlich: Fälle, die eines oder mehrere der folgenden Kriterien erfüllen: a) ausgewählte Deliktsarten gernäss Liste im Anhang (D); b) Angeklagte oder geschädigte (natürliche oder juristische) Personen von hohem öffentlichen Bekanntheitsgrad (insbesondere auch Gemeinden, Korporationen, namhafte Firmen usw.) (P); c) wegweisende Entscheide für die juristische Praxis (J); d) breites öffentliches (mediales) Interesse (Ö): Ablieferung ans Staatsarchiv (dauernde Aufbewahrung) - Übrige Dossiers: Kassation (nach Ablauf der jeweils geltenden rechtlichen und administrativen Aufbewahrungsfrist) III. Akten zu Verfahren, die durch das Untersuchungsamt abgeschlossen wurden, nämlich: a) Strafbefehle; b) Nichtanhandnahmen; c) Sistierungen/Einstellungen: - Fälle, die ein breites öffentliches (mediales) Interesse erzeugten (Ö): Ablieferung ans Staatsarchiv (dauernde Aufbewahrung) - Übrige Dossiers: Kassation (nach Ablauf der jeweils geltenden rechtlichen und administrativen Aufbewahrungsfrist) IV. Abtretungen (an andere Kantone, den Bund oder ausländische Staaten): Kassation (nach Ablauf der jeweils geltenden rechtlichen und administrativen Aufbewahrungsfristen) V. Rechtshilfebegehren (von anderen Kantonen, dem Bund oder ausländischen Staaten): Kassation (nach Ablauf der geltenden rechtlichen und administrativen Aufbewahrungsfristen) VI. Legalinspektionen: Ablieferung ans Staatsarchiv (dauernde Aufbewahrung) VII. Rechnungsunterlagen/Inkasso: Kassation (nach Ablauf der für die Staatsanwaltschaft und deren Inkasso geltenden Vorschriften)
Staatsarchiv
Archivmitarbeiter/-innen
Uneingeschränkt