Regionale Untersuchungsämter
Titel
Regionale Untersuchungsämter
Stufe
Fonds
Rechtsform
Körperschaft
Administrative Strukturen
Das Kantonsgebiet ist in folgende vier Untersuchungsregionen aufgeteilt:
- St.Gallen
- Altstätten
- Uznach
- Gossau
Vereinbarung
Vereinbarung zwischen dem Staatsarchiv und der Staatsanwaltschaft vom August 2015:
I. Geschäftskontrollen (Metadaten):
- Physische Geschäftskontrollen: Karteien, Einschreibkontrollen, Listen, usw.: Ablieferung ans Staatsarchiv (dauernde Aufbewahrung)
- Elektronische Geschäftskontrollen: Datenbansw.: Metadaten zu sämtlichen Unterlagen der Kategorien II und VI sowie zu den Ö-Fällen der Kategorie III: Ablieferung eines Metadatensets ans Staatsarchiv (dauemde Aufbewahrung); Metadaten zu allen übrigen Unterlagen: Kassation (nach Ablauf der jeweils geltenden rechtlichen und administrativen Aufbewahrungsfristen)
II. Akten zu gerichtlich abgeschlossenen Verfahren:
- Zufallsauswahl (nach Vorgaben des Staatsarchivs) (Z)
- Auswahl nach inhaltlichen Kriterien, nämlich: Fälle, die eines oder mehrere der folgenden Kriterien erfüllen: a) ausgewählte Deliktsarten gernäss Liste im Anhang (D); b) Angeklagte oder geschädigte (natürliche oder juristische) Personen von hohem öffentlichen Bekanntheitsgrad (insbesondere auch Gemeinden, Korporationen, namhafte Firmen usw.) (P); c) wegweisende Entscheide für die juristische Praxis (J); d) breites öffentliches (mediales) Interesse (Ö): Ablieferung ans Staatsarchiv (dauernde Aufbewahrung)
- Übrige Dossiers: Kassation (nach Ablauf der jeweils geltenden rechtlichen und administrativen Aufbewahrungsfrist)
III. Akten zu Verfahren, die durch das Untersuchungsamt abgeschlossen wurden, nämlich: a) Strafbefehle; b) Nichtanhandnahmen; c) Sistierungen/Einstellungen:
- Fälle, die ein breites öffentliches (mediales) Interesse erzeugten (Ö): Ablieferung ans Staatsarchiv (dauernde Aufbewahrung)
- Übrige Dossiers: Kassation (nach Ablauf der jeweils geltenden rechtlichen und administrativen Aufbewahrungsfrist)
IV. Abtretungen (an andere Kantone, den Bund oder ausländische Staaten):
Kassation (nach Ablauf der jeweils geltenden rechtlichen und administrativen Aufbewahrungsfristen)
V. Rechtshilfebegehren (von anderen Kantonen, dem Bund oder ausländischen Staaten):
Kassation (nach Ablauf der geltenden rechtlichen und administrativen Aufbewahrungsfristen)
VI. Legalinspektionen:
Ablieferung ans Staatsarchiv (dauernde Aufbewahrung)
VII. Rechnungsunterlagen/Inkasso:
Kassation (nach Ablauf der für die Staatsanwaltschaft und deren Inkasso geltenden Vorschriften)
Schutzfrist
Unbekannt
Schutzfristkategorie
Personenakten (100 Jahre/10 Jahre)
Bewilligung
Staatsarchiv
Zugänglichkeit
Archivmitarbeiter/-innen
Physische Benutzbarkeit
Uneingeschränkt