Regest
Joseph Ludwig Thaddäus (Thaddee) Weber von Schwyz, alt Landvogt im Gaster und Landvogt im Rheintal, verleiht im Namen der neun regierenden eidgenössischen Orte des Rheintals auf Lebenszeit dem Jüngling Johann Jakob Lutz von Thal als Lehenträger zwei Äcker mit den Kopfenden (fürhaübtern) im unteren Teil der Einzäunung (einfang) der Strenglen am Steinlibach, die durch den Tod von Meister Jakob Kuhn, Hofmann von Thal und wohnhaft im Feldmoos, an den Landvogt heimgefallen sind. Der jährliche Zins beträgt 14 Kreuzer, zu entrichten an Martinstag (11.11.) mit dem Zehnten.