Regest
Simon Franz Wurstemberger von Bern, Landvogt im Rheintal, verleiht im Namen der neun regierenden eidgenössischen Orte des Rheintals dem Jüngling Sebastian Kuhn, Sohn des Weissgerbers Sebastian Kuhn, Bürger von Rheineck, auf Lebenszeit die Hälfte der Äcker und Wiesen des Buhofs oder Bauhofs (bauhof), die durch das verbrecherische (malefizische) Verhalten von Hans Adam Seiz, Bürger von Rheineck, an den Landvogt heimgefallen sind. Der andere Teil bleibt bei Hans Michael Seiz wie im Lehenbrief vom 16. Juni 1732 beschrieben. Zum Lehen gehören ein Acker im äusseren Buhof mit Kopfenden (fürhaübteren), zwei Äcker im inneren Buhof mit den dazwischen liegenden Kopfenden gegen den Bach sowie der halbe Teil von der kleinen Stapfenwis oberhalb des Grabens. Von der Stapfenwis gehört dem Landvogt die Hälfte des Heus und von den Äckern der dritte Teil der Ernte mit dem Zehnten und zwar vier von zehn Garben. Dafür gibt der Landvogt beiden Besitzern zusammen als Schnitterlohn einen Gulden. Beim Schneiden und Dreschen gibt der Landvogt den Wein und die Lehennehmer das Brot.