Lehen für Heinrich Lutz von Thal um einen Acker auf dem Oberfeld und um drei Viertel einer Wiese genannt Seewiese jenseits des Rheins
Lehen für Heinrich Lutz von Thal um einen Acker auf dem Oberfeld und um drei Viertel einer Wiese genannt Seewiese jenseits des Rheins
AA 1 L 273
Dokument
1791.02.17
Urkunde
1728.12.09
den 17.ten februarii
analog
25,8 cm x 28 cm (Plica geschlossen)
Pergament
Johann Heinrich Zwicky, alt Landessäckelmeister und Ratsherr von Glarus, Landvogt im Rheintal
Siegel unter Papier aufgedrückt, rund, gut erhalten
Kanzlei Rheintal
Vor Johann Heinrich Zwicky, alt Landessäckelmeister und Ratsherr von Glarus, Landvogt im Rheintal, erscheint Heinrich Lutz von Thal mit der Bitte, ihm den fünften Teil des obrigkeitlichen Lehenguts, das der kürzlich verstorbene Ulrich Bärlocher von Thal laut Lehenbrief vom 9. Dezember 1728 besessen hat, zu verleihen. Seiner Bitte wird entsprochen und der Landvogt verleiht ihm im Namen der neun regierenden eidgenössischen Orte des Rheintals auf Lebenszeit einen Acker auf dem Oberfeld und drei Viertel einer Wiese jenseits des Rheins genannt in der Seewiese neben Boldern und neben den Seewiesen. Der Zins beträgt jährlich an Getreide (kernen) drei Vierling ein Mässlein (mäslj) und an Hafer ein Viertel zwei Vierling zwei Mässlein und an Geld zwei Schilling sechs Pfennig, das sind acht Kreuzer zwei Denar, zu bezahlen mit dem Zehnten an den Landvogt an Martinstag (11.11.).
Staatsarchiv
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