Lehen für Hans Jakob Kuhn von Thal um einen Rebberg im Auer AA 1 L 272



Urkunde

Lehen für Hans Jakob Kuhn von Thal um einen Rebberg im Auer

Detailansicht
Titel

Lehen für Hans Jakob Kuhn von Thal um einen Rebberg im Auer

Signatur

AA 1 L 272

Stufe

Dokument

Entstehungszeitraum

1768.01.06

Archivalienart

Urkunde

Entstehungszeitraum, Anmerkung

den 6.ten january

Ausprägung

analog

Format (Höhe x Breite)

24,4 cm x 35,9 cm (Plica geschlossen); 26,9 cm x 35,9 cm (Plica offen)

Trägermaterial

Pergament

Siegler

Franz Anton Kolin, Bannerherr und Zeugherr von Zug, Landvogt im Rheintal

Siegelbeschreibung

Siegel fehlt, Pergamentstreifen vorhanden

Schreiber

Kanzlei Rheintal

Regest

Franz Anton Kolin, Bannerherr und Zeugherr von Zug, alt Landvogt im Thurgau und Landvogt im Rheintal, verleiht im Namen der neun regierenden eidgenössischen Orte des Rheintals auf Lebenszeit dem Jüngling Hans Jakob Kuhn, Sohn des Metzgers Bartholomäus (Bartlimeen), Hofmann von Thal, einen Rebberg (reben und weingarten) genannt Auer am Buechberg oberhalb des Bachs, den zuvor der Hafner Konrad Heer von Rheineck als Lehen besessen hat. Durch sein ärgerliches und unverbesserliches Verhalten ist Heer jedoch in Gefangenschaft geraten und mit Zuchthaus bestraft worden, womit er das Lehen verwirkt hat. Der Rebberg wird um die jährliche Abgabe des halben Weins mit dem Zehnten verliehen und ist jährlich mit einer Lade Mist und mit Stickeln nach Bedarf zu versehen, wovon der Landvogt die Hälfte vergütet. Von Arbeiten im Rebberg gibt der Landvogt den Lohn und Hans Jakob Kuhn die Speise.

Regest

Franz Anton Kolin, Bannerherr und Zeugherr von Zug, alt Landvogt im Thurgau und Landvogt im Rheintal, verleiht im Namen der neun regierenden eidgenössischen Orte des Rheintals auf Lebenszeit dem Jüngling Hans Jakob Kuhn, Sohn des Metzgers Bartholomäus (Bartlimeen), Hofmann von Thal, einen Rebberg (reben und weingarten) genannt Auer am Buechberg oberhalb des Bachs, den zuvor der Hafner Konrad Heer von Rheineck als Lehen besessen hat. Durch sein ärgerliches und unverbesserliches Verhalten ist Heer jedoch in Gefangenschaft geraten und mit Zuchthaus bestraft worden, womit er das Lehen verwirkt hat. Der Rebberg wird um die jährliche Abgabe des halben Weins mit dem Zehnten verliehen und ist jährlich mit einer Lade Mist und mit Stickeln nach Bedarf zu versehen, wovon der Landvogt die Hälfte vergütet. Von Arbeiten im Rebberg gibt der Landvogt den Lohn und Hans Jakob Kuhn die Speise.

Schutzfrist

Unbekannt

Schutzfristkategorie

Freie Benutzung (0 Jahre)

Bewilligung

Staatsarchiv

Zugänglichkeit

Archivmitarbeiter/-innen

Physische Benutzbarkeit

Erschwert möglich

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