Regest
Vor Anton Joseph Sutter, Landammann und Ratsherr von Appenzell, Landvogt im Rheintal, erscheint der Jüngling David Gasser von Thal mit der Bitte, ihm das obrigkeitliche Lehengut, das der kürzlich verstorbene Johannes Kuhn von Thal laut Lehenbrief vom 9. Dezember 1728 besessen hat, mit Ausnahme des Ackers auf der Kruft zu verleihen. Seiner Bitte wird entsprochen und der Landvogt verleiht ihm im Namen seiner Obrigkeit auf Lebenszeit den Acker im Buhof oder Bauhof (buhof) und drei Viertel einer Wiese jenseits des Rheins genannt in den Seewiesen. Der Zins beträgt jährlich an Getreide (kernen) ein Vierling drei Mässlein (mäßli), an Hafer ein Viertel und an Geld ein Schilling sechs Pfennig oder fünf Kreuzer, zu bezahlen mit dem Zehnten an den Landvogt an Martinstag (11.11.).