König Rudolf I. bestätigt die Rechte und Freiheiten der Bürger von Rheineck
Titel
König Rudolf I. bestätigt die Rechte und Freiheiten der Bürger von Rheineck
Signatur
[CEU/G I.01]
Stufe
Dokument
Entstehungszeitraum
1276.05.09
Archivalienart
Urkunde
Ausprägung
analog
Enthält
Die lateinische Originalurkunde ist nicht mehr vorhanden, ist jedoch in der Bestätigung König Sigismunds vom 5.12.1430 und deren deutscher Übersetzung vollständig enthalten (vgl. CEU/G I.10 und CEU/G I.11), Druck in Chartularium IV, Nr. 1971, vgl. CEA/G I.1).
Anmerkung
Abschrift der deutschen Übersetzung von 1633 in kalligraphischer Ausführung mit rot ausgezeichneten Titeln im Urkundenbuch CEB 3.1, fol. 12 f.; gute Zusammenfassung des Inhalts im Kopierbuch CEB 3.3, S. 221; Druck in UBSG IV, S. 1017; vgl. Niederer I, S. 40-43; Digitalisierung in: www.monasterium.net
Deutsche Kopie des 18.Jh. und Fotokopien aus den Urkundenbüchern in CEA/G I.1
Schutzfrist
Unbekannt
Schutzfristkategorie
Freie Benutzung (0 Jahre)
Bewilligung
Staatsarchiv
Zugänglichkeit
Archivmitarbeiter/-innen
Physische Benutzbarkeit
Erschwert möglich