Lehen für Johannes Bösch von Rheineck um einen Rebberg an der Egg und eine Wiese genannt Wettler im Niderriet jenseits des Rheins
Titel
Lehen für Johannes Bösch von Rheineck um einen Rebberg an der Egg und eine Wiese genannt Wettler im Niderriet jenseits des Rheins
Signatur
AA 1 L 243
Stufe
Dokument
Entstehungszeitraum
1754.09.13
Archivalienart
Urkunde
Entstehungszeitraum, Anmerkung
den dreyzehenden septembris
Ausprägung
analog
Format (Höhe x Breite)
30,2 cm x 37,6 cm (Plica geschlossen)
Trägermaterial
Pergament
Siegler
Lorenz Franz Adam Xaver von Fleckenstein, Oberstwachtmeister und Ratsherr von Luzern, Landvogt im Rheintal
Siegelbeschreibung
Siegel hängt, Wachs in Holzkapsel, rund, gut erhalten
Regest
Lorenz Franz Adam Xaver von Fleckenstein, Oberstwachtmeister und Ratsherr von Luzern, Landvogt im Rheintal, verleiht im Namen seiner Obrigkeit dem Jüngling Johannes Bösch, Sohn von Meister Ulrich Bösch, Küfer und Bürger von Rheineck, auf Lebenszeit einen Rebberg (weingarthen) an der Egg bei der Landstrasse, den vorher der verstorbene Ulrich Höhener, Hofmann von Thal, als Lehen besessen hat. Zum Weinberg gehört eine Wiese genannt Wettler jenseits des Rheins auf dem Niderriet. Der Rebberg wird um den halben Teil vom Wein verliehen, dem Landvogt mit dem Zehnten jährlich im Torkel zu liefern. Vom Mist und von den Stickeln nach Bedarf zur Versorgung des Weinbergs zahlt der Landvogt die Hälfte. Von den Arbeiten im Weinberg gibt Johannes Bösch die Speise und der Landvogt den Lohn. Von der Wiese sind dem Landvogt an Martinstag (11.11.) jährlich drei Gulden 15 Kreuzer Zins zu bezahlen.
Regest
Lorenz Franz Adam Xaver von Fleckenstein, Oberstwachtmeister und Ratsherr von Luzern, Landvogt im Rheintal, verleiht im Namen seiner Obrigkeit dem Jüngling Johannes Bösch, Sohn von Meister Ulrich Bösch, Küfer und Bürger von Rheineck, auf Lebenszeit einen Rebberg (weingarthen) an der Egg bei der Landstrasse, den vorher der verstorbene Ulrich Höhener, Hofmann von Thal, als Lehen besessen hat. Zum Weinberg gehört eine Wiese genannt Wettler jenseits des Rheins auf dem Niderriet. Der Rebberg wird um den halben Teil vom Wein verliehen, dem Landvogt mit dem Zehnten jährlich im Torkel zu liefern. Vom Mist und von den Stickeln nach Bedarf zur Versorgung des Weinbergs zahlt der Landvogt die Hälfte. Von den Arbeiten im Weinberg gibt Johannes Bösch die Speise und der Landvogt den Lohn. Von der Wiese sind dem Landvogt an Martinstag (11.11.) jährlich drei Gulden 15 Kreuzer Zins zu bezahlen.
Schutzfrist
Unbekannt
Schutzfristkategorie
Freie Benutzung (0 Jahre)
Bewilligung
Staatsarchiv
Zugänglichkeit
Archivmitarbeiter/-innen
Physische Benutzbarkeit
Erschwert möglich