Lehen für Meister und Schiffmann Adrian Heer als Lehenträger für seinen ältesten Sohn Hans Jakob Heer von Rheineck um einen Rebberg und eine Wiese im Ölach jenseits des Rheins auf dem Niderriet AA 1 L 232



Urkunde

Lehen für Meister und Schiffmann Adrian Heer als Lehenträger für seinen ältesten Sohn Hans Jakob Heer von Rheineck um einen Rebberg und eine Wiese im Ölach jenseits des Rheins auf dem Niderriet

Detailansicht
Titel

Lehen für Meister und Schiffmann Adrian Heer als Lehenträger für seinen ältesten Sohn Hans Jakob Heer von Rheineck um einen Rebberg und eine Wiese im Ölach jenseits des Rheins auf dem Niderriet

Signatur

AA 1 L 232

Stufe

Dokument

Entstehungszeitraum

1745.09.08

Archivalienart

Urkunde

Entstehungszeitraum, Anmerkung

den achten tag herbstmonat

Ausprägung

analog

Format (Höhe x Breite)

23,8 cm x 39,9 cm (Plica geschlossen)

Trägermaterial

Pergament

Siegler

Gebhard Zürcher, alt Landeshauptmann und Ratsherr von Appenzell Ausserrhoden, Landvogt im Rheintal

Siegelbeschreibung

Siegel hängt, Wachs in Holzkapsel, rund, leicht abgeschliffen

Schreiber

Kanzlei Rheintal, Emanuel Steck, Landschreiber

Regest

Gebhard Zürcher, alt Landeshauptmann und Ratsherr von Appenzell Ausserrhoden, Landvogt im Rheintal, verleiht im Namen der neun regierenden eidgenössischen Orte des Rheintals an Meister Adrian Heer, Schiffmann und Bürger von Rheineck, als Lehenträger von seinem ältesten Sohn Hans Jakob Heer auf Lebenszeit einen Rebberg (weingarten) an Landstrasse, am Bächlein genannt Groppenbach (Groppen Bächli) und am Sandbüchel, den vorher der verstorbene Karl Diezi, Maler in Thal, Sohn des Traubenwirts, als Lehen besessen hat. Zum Weinberg gehört eine Wiese in Ölach (Öhlachen) jenseits des Rheins auf dem Niderriet, die der Kirche von Thal gehört, aber von der Landesobrigkeit als Kollatoren verliehen wird. Der Rebberg wird um den halben Teil vom Wein verliehen, dem Landvogt mit dem Zehnten jährlich im Torkel zu messen und zu liefern. Vom Mist und von den Stickeln nach Bedarf zur Versorgung des Weinbergs zahlt der Landvogt die Hälfte. Von den Arbeiten im Weinberg gibt Hans Jakob Heer die Speise und der Landvogt den Lohn. Von der Wiese sind dem Kirchenpfleger von Thal jährlich fünf Schilling Zins zu bezahlen.

Schutzfrist

Unbekannt

Schutzfristkategorie

Freie Benutzung (0 Jahre)

Bewilligung

Staatsarchiv

Zugänglichkeit

Archivmitarbeiter/-innen

Physische Benutzbarkeit

Erschwert möglich

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