Interkantonale Lehrmittelzentrale (ilz)
Titel
Interkantonale Lehrmittelzentrale (ilz)
Stufe
Fonds
Entstehungszeitraum
1971-2021
Existenzzeitraum
1973-
Abkürzungen
ilz
Verwandte Körperschaften, Familien, Personen
Kantonaler Lehrmittelverlag St.Gallen
Geographische Angaben (Adresse)
c/o BKZ Geschäftsstelle, Zürichstrasse 12, 6004 Luzern
Rechtsform
Körperschaft
Rechtsgrundlagen
Statut der ilz vom 7. Dezember 2012
Behördengeschichte
Die Interkantonale Lehrmittelzentrale ilz wurde am 27.03.1973 von den Kantonen Zürich, Bern, Luzern, Solothurn, Basel-Stadt, Basel-Landschaft, St.Gallen, Graubünden und Aargau zur gemeinsamen Schaffung und Herausgabe von Lehrmitteln gegründet. Sie hatte ihren Sitz und ihre Geschäftsstelle von Ende der 1990er Jahre bis 2021 in Rapperswil. Seit 2021 ist die Geschäftsstelle bei der Bildungsdirektoren-Konferenz Zentralschweiz (BKZ) in Luzern eingegliedert.
Tätigkeitsbereich (Behördenkompetenzen)
Die Interkantonale Lehrmittelzentrale (ilz) ist eine öffentlich-rechtliche Körperschaft der Kantone. Sie unterstützt die Kantone bei der Sicherstellung des Lehrmittelangebots. Sie koordiniert die Initiierung und Konzeption lehrplankonformer, praxisorientierter und günstiger Lehrmittel. Sie unterstützt die kantonalen Lehrmittelverantwortlichen und erbringt im Auftrag der Kantone Dienstleistungen im Bereich der Lehrmittelkoordination. Mitglieder sind 21 Kantone und das Fürstentum Liechtenstein (Stand 2022). Die Lehrmittelverantwortlichen der Kantone vergeben im Rahmen ihrer Konferenz ein Label für Lehrmittel öffentlicher Verlage. Das Label bürgt u.a. für Qualität und Lehrplankonformität. Lehrmittel mit dem Label der ilz werden in allen Kantonen angeboten und stehen für deren Koordination untereinander.
Administrative Strukturen
- Die Plenarversammlung der Mitgliederkantone (PV) ist oberstes Organ der ilz. Sie setzt sich aus den Bildungsdirektorinnen und Bildungsdirektoren der Mitgliederkantone zusammen.
- Der Aufsichtsrat (AR) überwacht im Auftrag der PV die Geschäftsführung der ilz. Der Aufsichtsrat setzt sich aus 5 bis 7 Personen zusammen. Ein Mitglied der PV präsidiert den AR.
- Die kantonalen Lehrmittelverantwortlichen der Mitgliedskantone bilden die Konferenz der kantonalen Lehrmittelverantwortlichen (KKL). Diese dient der Lehrmittel-Koordination, der Vorbereitung lehrmittelpolitischer Entscheide und der Information.
- Die Verlagskonferenz (VK) setzt sich aus den Leitern oder Leiterinnen der kantonalen Lehrmittelverlage oder Lehrmittelstellen zusammen. Sie dient der Förderung des Informationsaustausches zwischen den öffentlichen Lehrmittelverlagen und Lehrmittelstellen.
- Die Geschäftsstelle führt unter der Leitung der Direktion die Geschäfte der ilz. Der Direktor oder die Direktorin ist für sämtliche Aufgaben zuständig, soweit sie nicht durch das Statut, durch die Geschäftsordnung oder Beschlüsse der übergeordneten Organe anderweitig zugeteilt werden. Er oder sie vertritt die ilz nach aussen.
Parallelüberlieferungen
Jahresberichte der ilz: Bibliothek StASG P P 7069.
Zeitschrift der ilz: Bibliothek StASG P 7123.
Bewertung der organisatorischen Gesamtfunktion
Die ilz hat im Rahmen der Vereinbarung vom September 2021 das Staatsarchiv St.Gallen als zuständiges Archiv bezeichnet.
Vereinbarung
Vereinbarung zwischen dem Staatsarchiv und der Interkantonalen Lehrmittelzentrale ilz vom September 2021:
Als archivwürdig gelten in erster Linie die Jahresberichte (inkl. Rechnung), die Sitzungsprotokolle der wichtigsten Gremien, namentlich:
- Delegiertenversammlung der Mitgliederkantone DV (bis 31.12.2013) bzw. Plenarversammlung der Mitgliederkantone PV (ab 1.1.2014)
- Konferenz der kantonalen Lehrmittelverantwortlichen KKL
- Verlagskonferenz VK
- Vorstand VS mit Leitendem Ausschuss LA (bis 31.12.2013) bzw. Aufsichtsrat AR (ab 1.1.2014)
sowie das Magazin der ilz (infopuls/i-mail/ilz.ch). Die Ablieferung von Lehrmitteln erfolgt nach Absprache. Darüber hinaus kann die ilz dem StASG weitere Unterlagen anbieten, für die aus rechtlichen, historischen oder anderweitigen Gründen ebenfalls eine dauernde Aufbewahrung in Frage kommt.
Schutzfrist
Zeitraumende
Schutzfristdauer
30 Jahre
Schutzfristkategorie
Sachakten (30 Jahre)
Ende der Schutzfrist
12/31/2051
Bewilligung
Staatsarchiv
Zugänglichkeit
Archivmitarbeiter/-innen
Physische Benutzbarkeit
Uneingeschränkt