Lehen für Jakob Höhener von Rheineck um einen Rebberg genannt Häldeli ob dem Tor AA 1 L 182



Urkunde

Lehen für Jakob Höhener von Rheineck um einen Rebberg genannt Häldeli ob dem Tor

Detailansicht
Titel

Lehen für Jakob Höhener von Rheineck um einen Rebberg genannt Häldeli ob dem Tor

Signatur

AA 1 L 182

Stufe

Dokument

Entstehungszeitraum

1709.11.11

Archivalienart

Urkunde

Entstehungszeitraum, Anmerkung

auf Martini

Ausprägung

analog

Enthält

Nachtrag auf der Rückseite: Nach dem Tod von Jakob Höhener am 02.06.1780 an Stadtammann Jakob Egger im Buriet von Thal verliehen.

Format (Höhe x Breite)

27,4 cm x 40,5 cm (Plica geschlossen)

Trägermaterial

Pergament

Physische Beschaffenheit

zwei Einschnitte (kassiert)

Siegler

Fidel Zurlauben, Hauptmann und Ratsherr von Zug, Landeshauptmann der Freien Ämtern, Landvogt im Rheintal

Siegelbeschreibung

Siegel fehlt, Pergamentstreifen vorhanden

Schreiber

Kanzlei Rheintal

Regest

Fidel Zurlauben, Hauptmann und Ratsherr von Zug, Landeshauptmann der Freien Ämtern, Landvogt im Rheintal, verleiht auf Lebenszeit im Namen der acht regierenden eidgenössischen Orte des Rheintals an Jakob Höhener (Höchener), Bürger von Rheineck, einen Weinberg ob dem Tor (Obertor) vor Rheineck genannt das Häldeli. Der Rebberg liegt zwischen Landstrasse und Stadt Rheineck und wird um den halben Wein nach Baurecht (bawrecht) und um den Zehnten ausgegeben. Dafür soll der Lehennehmer jährlich sechs Fuder Mist und Stickel nach Bedarf in den Rebberg tun, die ihm der Landvogt zur Hälfte vergüten soll. Bei Arbeiten im Weinberg gibt Jakob Höhener die Speise und der Landvogt den Lohn. Zu diesem Weinberg verleiht der Landvogt an Jakob Höhener auch eine Wiese auf dem Niderriet jenseits des Rheins, die der Kirche Unserer Lieben Frau von Thal gehört. Der jährliche Zins ab der Wiese von fünf Schillingen ist dem Kirchenpfleger (Verwalter) von Thal an Martinstag (11.11.) zu bezahlen.

Anmerkung

Qualitätsvolle Kalligraphie.

Regest

Fidel Zurlauben, Hauptmann und Ratsherr von Zug, Landeshauptmann der Freien Ämtern, Landvogt im Rheintal, verleiht auf Lebenszeit im Namen der acht regierenden eidgenössischen Orte des Rheintals an Jakob Höhener (Höchener), Bürger von Rheineck, einen Weinberg ob dem Tor (Obertor) vor Rheineck genannt das Häldeli. Der Rebberg liegt zwischen Landstrasse und Stadt Rheineck und wird um den halben Wein nach Baurecht (bawrecht) und um den Zehnten ausgegeben. Dafür soll der Lehennehmer jährlich sechs Fuder Mist und Stickel nach Bedarf in den Rebberg tun, die ihm der Landvogt zur Hälfte vergüten soll. Bei Arbeiten im Weinberg gibt Jakob Höhener die Speise und der Landvogt den Lohn. Zu diesem Weinberg verleiht der Landvogt an Jakob Höhener auch eine Wiese auf dem Niderriet jenseits des Rheins, die der Kirche Unserer Lieben Frau von Thal gehört. Der jährliche Zins ab der Wiese von fünf Schillingen ist dem Kirchenpfleger (Verwalter) von Thal an Martinstag (11.11.) zu bezahlen.

Schutzfrist

Unbekannt

Schutzfristkategorie

Freie Benutzung (0 Jahre)

Bewilligung

Staatsarchiv

Zugänglichkeit

Archivmitarbeiter/-innen

Physische Benutzbarkeit

Erschwert möglich

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