Lehen für Johannes Seiz von Rheineck um einen Rebberg am Schwerzenberg und eine Wiese auf dem Niderriet jenseits des Rheins AA 1 L 168



Urkunde

Lehen für Johannes Seiz von Rheineck um einen Rebberg am Schwerzenberg und eine Wiese auf dem Niderriet jenseits des Rheins

Detailansicht
Titel

Lehen für Johannes Seiz von Rheineck um einen Rebberg am Schwerzenberg und eine Wiese auf dem Niderriet jenseits des Rheins

Signatur

AA 1 L 168

Stufe

Dokument

Entstehungszeitraum

1691.07.25

Archivalienart

Urkunde

Entstehungszeitraum, Anmerkung

auff st.Jacobi des h[eiligen] apostel tag

Ausprägung

analog

Format (Höhe x Breite)

31 cm x 33 cm (Plica geschlossen)

Trägermaterial

Pergament

Siegler

Franz Anderhalden, Ratsherr und alt Säckelmeister von Obwalden, Landvogt im Rheintal

Siegelbeschreibung

Siegel fehlt, Siegelschlitz vorhanden

Regest

Franz Anderhalden, Ratsherr und alt Säckelmeister von Obwalden, Landvogt im Rheintal, verleiht im Namen der acht regierenden eidgenössischen Orte des Rheintals an den Jüngling Johannes Seiz, Sohn von Jakob, Bürger von Rheineck, auf Lebenszeit einen Rebberg (weingarten) am Schwerzenberg an der Schwerzenberger Gass, den vorher der verstorbene Hans Seiz als Lehen besessen hat. Der Weinberg wird um den halben Wein nach Baurecht verliehen, zu entrichten jährlich mit dem Zehnten an den Landvogt. Der Rebberg ist vom Lehennehmer jährlich mit Mist und mit Stickeln nach Bedarf zu versorgen, wovon ihm der Landvogt die Hälfte vergütet. Beim Wimmen und Tragen von Erde (erd zu tragen) gibt Johannes Seiz die Speise und der Landvogt den Lohn. Zum Weinberg gehört eine Wiese in den Seewiesen auf dem Niderriet jenseits des Rheins am Bodensee. Der Zins der Wiese von neun Schilling sechs Pfennigen ist jährlich dem Landvogt zu bezahlen.

Regest

Franz Anderhalden, Ratsherr und alt Säckelmeister von Obwalden, Landvogt im Rheintal, verleiht im Namen der acht regierenden eidgenössischen Orte des Rheintals an den Jüngling Johannes Seiz, Sohn von Jakob, Bürger von Rheineck, auf Lebenszeit einen Rebberg (weingarten) am Schwerzenberg an der Schwerzenberger Gass, den vorher der verstorbene Hans Seiz als Lehen besessen hat. Der Weinberg wird um den halben Wein nach Baurecht verliehen, zu entrichten jährlich mit dem Zehnten an den Landvogt. Der Rebberg ist vom Lehennehmer jährlich mit Mist und mit Stickeln nach Bedarf zu versorgen, wovon ihm der Landvogt die Hälfte vergütet. Beim Wimmen und Tragen von Erde (erd zu tragen) gibt Johannes Seiz die Speise und der Landvogt den Lohn. Zum Weinberg gehört eine Wiese in den Seewiesen auf dem Niderriet jenseits des Rheins am Bodensee. Der Zins der Wiese von neun Schilling sechs Pfennigen ist jährlich dem Landvogt zu bezahlen.

Schutzfrist

Unbekannt

Schutzfristkategorie

Freie Benutzung (0 Jahre)

Bewilligung

Staatsarchiv

Zugänglichkeit

Archivmitarbeiter/-innen

Physische Benutzbarkeit

Erschwert möglich

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