Vertrag um die Grenzen der hohen und niederen Gerichte zwischen den Herrschaften Sax-Forstegg und Altstätten sowie um die Grenzen zwischen den Gerichten der Herrschaften Forstegg, Sax und Frischenberg
AA 2 U 15
Urkunde
Vertrag um die Grenzen der hohen und niederen Gerichte zwischen den Herrschaften Sax-Forstegg und Altstätten sowie um die Grenzen zwischen den Gerichten der Herrschaften Forstegg, Sax und Frischenberg
Detailansicht
Identifikation
Titel
Vertrag um die Grenzen der hohen und niederen Gerichte zwischen den Herrschaften Sax-Forstegg und Altstätten sowie um die Grenzen zwischen den Gerichten der Herrschaften Forstegg, Sax und Frischenberg
Signatur
AA 2 U 15
Stufe
Dokument
Entstehungszeitraum
1494.07.03
Archivalienart
Urkunde
Alte Signatur
AA 2 U 14, U 15
Entstehungszeitraum, Anmerkung
uff dornstag vor sant Uolrichs tag
Ausprägung
analog
Anzahl
1
Inhalt und innere Ordnung
Format (Höhe x Breite)
28,5 cm x 51,7 cm (Plica geschlossen); 34,0 cm x 51,7 cm (Plica offen)
Trägermaterial
Pergament
Siegler
1. Gotthard Giel, Abt des Klosters St.Gallen, 2. Freiherr Ulrich VIII. von Sax-Hohensax, 3. Heinrich Troger, Landvogt im Rheintal
Siegelbeschreibung
3 Siegel hängen, 1, Wachs, rund, bestossen, 2. Wachs, rund, leicht abgeschliffen, 3. Wachs, rund, leicht abgeschliffen
Anmerkung
Duplikat von AA 2 U 14. Edition: Die Rechtsquellen des Kantons St.Gallen III/4, Die Rechtsquellen der Region Werdenberg, Basel 2020, Nr. 89 (SSRQ SG III/4, Nr. 89), online siehe Link unter Zugang zum Digitalisat.
Regest
Gotthard, Abt des Klosters St. Gallen, Freiherr Ulrich VIII. von Sax-Hohensax (Uolrichen von Saxs von der Hochen Saxs) und Heinrich Troger, Landvogt der sieben eidgenössischen Orte im Rheintal legen nach einer Besichtigung vor Ort die Grenzen der hohen und niederen Gerichte zwischen der Herrschaft Forstegg und Altstätten einerseits und die Grenzen zwischen den Gerichten der Herrschaften Forstegg und Frischenberg andererseits fest. Zudem wird bestimmt, dass die von Appenzell alle diejenigen, die ihnen in den bezeichneten Herrschaften gehuldigt haben, ihrer Eide entlassen sollen.
Zugangs- und Benutzungsbestimmungen
Schutzfrist
Unbekannt
Schutzfristkategorie
Freie Benutzung (0 Jahre)
Bewilligung
Staatsarchiv
Zugänglichkeit
Archivmitarbeiter/-innen
Physische Benutzbarkeit
Erschwert möglich
Sachverwandte Unterlagen
Zugang zum Digitalisat (Link)
https://www.ssrq-sds-fds.ch/exist/apps/ssrq/SG/SSRQ_SG_III_4_089_1.xml
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